„IT-Regulatorik 2021“ – Wieviel Regulatorik vertragen die deutschen Banken?
EBA-ICT, MaRisk 6. Novelle, BAIT – von allen Seiten werden die IT- und Governance-Spezialisten der Banken im Moment mit neuen oder teilweise verschärften regulatorischen Anforderungen konfrontiert. In keiner Weise soll die positive Absicht hinter diesen Maßnahmen in Abrede gestellt werden. Aber es stellt sich dennoch die Frage, wieviel dieser regulatorischen Vorgaben durch die deutschen Banken bewältigt werden können und wie. Verschärft wird diese Frage durch die Tatsache, dass viele Institute aktuell Projekte und Vorhaben durchführen, die noch vorangegangene Anforderungen umsetzen oder die Etablierung im Linienbetrieb sicherstellen.

Erschwerend kommt ebenfalls noch hinzu, dass die Umsetzung durch die Aufsichtsgremien in zunehmend engerer Taktung kontrolliert wird. EZB, Bundesbank und BaFin sind umfangreich in den Instituten vor Ort, um die erfolgreiche Umsetzung zu verproben. Erfolgreich heißt hierbei jedoch nicht nur die Dokumentation eines abgeschlossenen Projektes, sondern die operative Nachweisführung, dass die eingeführten oder veränderten Prozesse in der Linie etabliert sind und konsequent durchlaufen werden. Darauf aufbauende KVP- oder Lessons-Learned-Prozesse werden dabei als obligatorisch implementiert vorausgesetzt.
Die Prüfungen manifestieren damit eine deutlich gestiegene Anforderungsqualität an den in den Instituten verankerten regulatorischen Reifegrad.
Nun lässt sich zwar feststellen, dass viele der regulatorischen Vorgaben aufeinander aufbauen. Anforderungen aus der europäischen Perspektive (EBA-ICT) werden im Rahmen der 6. MaRisk-Novelle in nationale Vorgaben überführt und in den BAIT konkretisiert. Diese potenzielle Synergie gilt aber nicht in aller Vollständigkeit für Institute jeder Größenklasse. Darüber hinaus bleiben auch unter Berücksichtigung dieser Faktoren erhebliche Umsetzungsanforderungen für die Banken. Die Herausforderungen, die sich für die Institute daraus ergeben, sind unterschiedlich:
Größere Institute, vor allem mit internationaler Ausrichtung, erreicht die „volle Wucht“ der regulatorischen Anforderungen. Diese treffen aber auch auf Zentralbereiche der IT, Governance oder Compliance, die grundsätzlich über die zur Bewältigung dieser Anforderungen erforderliche Qualifikation und quantitative Ausprägung verfügen.
Kleinere Institute mit eher regionaler Ausrichtung sind von regulatorischen Anforderungen unterschiedlich betroffen. Eine wesentliche Unterscheidungskomponente ist hier der Umfang ausgelagerter Tätigkeiten. Je höher und je individueller der Auslagerungsgrad, umso stärker die regulatorischen Berührungspunkte. Verstärkend kommt hier jedoch hinzu, dass gerade bei einer weitgehenden Auslagerung das Expertenwissen dadurch abgebaut wurde. Vielfach ist das zur Bewältigung der regulatorischen Anforderungen erforderliche Know-how nicht mehr in ausreichender Quantität in den Instituten vorhanden.
Die Schlussfolgerung, dass in diesen Fällen die erforderliche Expertise durch Einstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugeführt werden muss, vernachlässigt eine wesentliche Komponente – den Fachkräftemangel.
Experten in IT-Regulatorik, Governance oder Compliance sind am Markt stark gesucht und nicht in ausreichender Quantität vorhanden. Die Weiterbildung eigener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen Themen ist eine eher langfristig ausgerichtete Lösung. Das Wissen extern einzukaufen ist aus Kostengründen auch nicht ohne Weiteres möglich.
Welche Möglichkeiten gibt es aber, aus diesem Dilemma zu entkommen und den steigenden regulatorischen Anforderungen als Institut gerecht zu werden?
Aus Sicht von bankon hat sich die Einrichtung eines zentralen Regulatorik-Office bewährt. Dieses koordiniert institutsweit die Aktivitäten zu regulatorischen Veränderungen sowie der Vorbereitung und Begleitung regulatorischer Prüfungen. In seiner Ausgestaltung ermöglicht es institutsindividuelle Anpassungen vor dem Hintergrund der Größe sowie der Geschäfts- und Risikostruktur der Bank. Es ist damit der Single-Point-of-Truth für regulatorische Themen in der Bank.

Die Abbildung der aktuellen regulatorischen Situation der Bank erfolgt über ein zentrales Regulatorik-Backlog. Dessen Inhalt sind die institutsindividuell bewerteten regulatorischen Themen sowie die im regulatorischen Kontext identifizierten bankspezifischen Defizite.
Owner dieses Backlogs ist das Regulatorik-Office, das auch für die inhaltliche Befüllung verantwortlich ist. Im Rahmen von internen und externen Prüfungshandlungen identifizierte Defizite werden hier zentral abgelegt. Sie sind die relevante Informationsquelle für das Aufsetzen regulatorischer Vorhaben oder Projekte im Rahmen des Projektplanungsprozesses.
Die Vorteile dieser organisatorischen und informatorischen Bündelung liegen auf der Hand:
- Förderung der bankinternen Verzahnung von Bereichen, die mit regulatorischen Themen befasst sind, z. B. Unternehmenssteuerung, IT, Informationssicherheit, Organisation, Projektportfoliosteuerung, Notfallmanagement oder Dienstleistersteuerung
- Mitwirkung bei übergreifenden Initiativen, z. B. zum institutsgruppenspezifischen Umgang mit regulatorischen Anforderungen im Kontext Sourcing
- Effiziente Unterstützung interner und vor allem externer Prüfungen durch die Wahrnehmung der Funktion eines zentralen Prüfungs-Offices
- Voraussetzung einer systematischen, priorisierten Bearbeitung regulatorischer Defizite mittels Vorhaben und Projekten
- Sicherstellung bankinterner Vertretungsmöglichkeiten im Kontext Regulatorik
- Unterstützung der Ausbildung bankinternen Wissens zu regulatorischen Themen
Die Synergien und Vorteile sichern den Instituten die Fähigkeit, regulatorische Anforderungen bewältigen zu können. Die Bündelung der Kräfte ermöglicht den Banken, und hier besonders mittelgroßen und kleineren Instituten, die Sicherstellung der erforderlichen regulatorischen Governance.
Denn unabhängig von der Frage, wieviel Regulatorik deutsche Banken vertragen, lässt sich die Tendenz zur Ausweitung regulatorischer Anforderungen zumindest auf Ebene von Einzelinstituten nicht aufhalten. Es können aber sehr wohl die Voraussetzungen geschaffen und optimiert werden, mit diesen Anforderungen umzugehen.
Expertise bankon Management Consulting
Die Expertise der bankon-Berater aus mehr als fünfzehn Jahren Erfahrung mit Projekten im Kontext IT-Regulatorik sichert praxiserprobtes Wissen. Umfangreiche Kenntnis von Organisationsstrukturen, Prozessen und IT-Systemen deutscher Banken und Sparkassen gewährleisten den erforderlichen fachlichen und technischen Hintergrund.
Auf dieser Grundlage unterstützt bankon effizient und zielgerichtet im Setup zentraler Regulatorik-Offices und der erforderlichen Überführung in einen Regelbetrieb. Bei Bedarf unterstützt bankon auch operativ im Betrieb des Regulatorik-Office z. B. in der Vorbereitung und Begleitung regulatorischer Prüfungen.
Nutzen Sie unsere umfangreichen Erfahrungen und sprechen Sie mit uns:
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