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ZAIT – Regulatorik für Zahlungsinstitute und E‑Geld-Institute

„Frü­her oder spä­ter krie­gen wir Euch alle“ mag die Finanz­auf­sicht (flap­sig for­mu­liert) gedacht haben, als sie mit den Zah­lungs­dienst­auf­sicht­li­chen Anfor­de­run­gen an die IT (ZAIT) ihre auf­sichts­recht­li­chen Vor­ga­ben auch auf Zah­lungs­in­sti­tu­te und E‑Geld-Insti­tu­te aus­ge­dehnt hat.

Der­zeit befin­den sich die ZAIT in der Kon­sul­ta­ti­on – jedoch ist nach Abschluss die­ser unmit­tel­bar mit einer Gül­tig­keit der ZAIT zu rechnen.

Unter­stützt wird die­se Annah­me durch die Tat­sa­che, dass die ZAIT das Kapi­tel „Kun­den­be­zie­hun­gen mit Zah­lungs­dienst­nut­zern“ for­mu­liert, das nach der Kon­sul­ta­ti­on auch Bestand­teil der Ban­ken­auf­sicht­li­chen Anfor­de­run­gen an die IT (BAIT) wird.

Die Begrün­dung für die pla­ka­ti­ve Ein­lei­tung die­ses Arti­kels gibt die Über­sicht der auf­sichts­recht­li­chen Anfor­de­run­gen, die sei­tens der Finanz­auf­sicht bis­her vor­ge­ge­ben wurden.

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Wur­den zu Beginn Ban­ken und Ver­si­che­run­gen in den Mit­tel­punkt gerückt und ent­spre­chen­de auf­sichts­recht­li­che Anfor­de­run­gen für die siche­re Aus­ge­stal­tung der IT-Sys­te­me sowie der zuge­hö­ri­gen Pro­zes­se und die Umset­zung der IT-Gover­nan­ce ein­ge­führt, folg­ten bereits 2019 spe­zi­fi­sche Anfor­de­run­gen für Kapi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaf­ten. Dazwi­schen wur­de für beson­ders kri­ti­sche IT-Sys­te­me das KRI­TIS-Modul ein­ge­führt. Im Jahr 2020 erfuh­ren die BAIT eine deut­li­che Erwei­te­rung, die vor allem den Infor­ma­ti­ons­ver­bund in den Mit­tel­punkt rück­te und sei­ne Defi­ni­ti­on gegen­über den bis­her gül­ti­gen BAIT deut­lich ausbaute.

Im Jahr 2021 befin­den sich nun die ZAIT in der Kon­sul­ta­ti­ons­pha­se. Zunächst behan­deln wir in die­sem Arti­kel zwei Fragen:

  • Wen betref­fen die ZAIT?
  • Wie unter­schei­den sich die ZAIT von den ande­ren auf­sichts­recht­li­chen Anfor­de­run­gen an die IT?

Wen betref­fen die ZAIT?

Betrof­fen von den ZAIT sind Zah­lungs­in­sti­tu­te und E‑Geld-Insti­tu­te:

  • Zah­lungs­in­sti­tu­te:
    • Der­zeit sind etwa 70 Zah­lungs­in­sti­tu­te bei der Finanz­auf­sicht registriert
    • Zah­lungs­in­sti­tu­te betrei­ben gewerbs­mä­ßig Zah­lungs­diens­te wie z. B. Ein­zah­lungs- oder Aus­zah­lungs­ge­schäft, Lastschrift‑, Über­wei­sungs- oder Zah­lungs­kar­ten­ge­schäft ohne Kre­dit­ge­wäh­rung oder Zah­lungs­ge­schäft mit Kreditgewährung
    • Auch Anbie­ter von Zah­lungs­aus­lö­se­diens­ten oder Kon­to­in­for­ma­ti­ons­diens­ten zäh­len zu den Zahlungsinstituten
  • E‑Geld-Insti­tu­te:
    • Der­zeit sind neun E‑Geld-Insti­tu­te bei der Finanz­auf­sicht registriert
    • E‑Geld-Insti­tu­te bege­ben E‑Geld
    • E‑Geld ist der elek­tro­nisch, dar­un­ter auch magne­tisch, gespei­cher­te mone­tä­re Wert in Form einer For­de­rung an den Emit­ten­ten, der gegen Zah­lung eines Geld­be­trags aus­ge­stellt wird, um damit Zah­lungs­vor­gän­ge im Sin­ne des BGB durchzuführen

Somit han­delt es sich quan­ti­ta­tiv um eine eher klei­ne Zahl betrof­fe­ner Insti­tu­te, für die­se erfah­ren die vor­ge­ge­be­nen Anfor­de­run­gen aber eine deut­li­che Anspruchssteigerung.

Was sind die Gemein­sam­kei­ten und Unter­schie­de der ZAIT zu ande­ren auf­sichts­recht­li­chen Anforderungen?

Auch der grund­sätz­li­che Auf­bau bei­der Doku­men­te ist in sei­ner Struk­tur nahe­zu iden­tisch. Eben­so steht der Infor­ma­ti­ons­ver­bund bei den ZAIT im Mit­tel­punkt der Betrach­tun­gen. Aus bei­den Anfor­de­rungs­do­ku­men­ten her­aus gilt für die Insti­tu­te das Pro­por­tio­na­li­täts­prin­zip in der Umset­zung der gefor­der­ten Maßnahmen.

Was unter­schei­det die ZAIT von ande­ren regu­la­to­ri­schen Vor­ga­ben wie z. B. den BAIT? Fünf Punk­te fal­len hier auf und sol­len kurz betrach­tet wer­den. Sie betref­fen fol­gen­de Kapitel:

  • IT-Gover­nan­ce
  • Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ma­nage­ment
  • IT-Pro­jek­te und Anwendungsentwicklung
  • Aus­la­ge­rung und sons­ti­ger Fremdbezug
  • Not­fall­ma­nage­ment

Im Zusam­men­hang mit der IT-Gover­nan­ce liegt die wesent­li­che Unter­schei­dung dar­in, dass eine Aus­rich­tung der IT an eta­blier­ten Stan­dards zu erfol­gen hat. Hier wer­den drei Stan­dards expli­zit genannt (IT-Grund­schutz des Bun­des­amts für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik (BSI), die inter­na­tio­na­len Sicher­heits­stan­dards ISO/IEC 270XX der Inter­na­tio­nal Orga­niza­ti­on for Stan­dar­diza­ti­on und der Pay­ment Card Indus­try Data Secu­ri­ty Stan­dard (PCIDSS)).

Im Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ma­nage­ment besteht die Mög­lich­keit, die Funk­ti­on des Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­ten mit ande­ren Funk­tio­nen im Unter­neh­men zu kom­bi­nie­ren oder, in beson­de­ren Fäl­len, auch außer­halb des Unter­neh­mens anzusiedeln.

Für IT-Pro­jek­te und Anwen­dungs­ent­wick­lung gibt es expli­zi­te Anfor­de­run­gen an die durch­zu­füh­ren­de Aus­wir­kungs­ana­ly­se und die Nut­zung des Begriffs „wesent­li­che Ver­än­de­rung“ im Zusam­men­hang mit Vor­ga­ben für die Testdurchführung.

Das Kapi­tel Aus­la­ge­rung und sons­ti­ger Fremd­be­zug ent­hält deut­lich umfang­rei­che­re Anfor­de­run­gen in den ZAIT als in den BAIT, die es zu berück­sich­ti­gen gilt.

Im Not­fall­ma­nage­ment wird die Not­wen­dig­keit zur Durch­füh­rung von Aus­wir­kungs­ana­ly­sen und Risi­ko­ana­ly­sen gefordert. 

Ers­te Schrit­te für Zah­lungs­in­sti­tu­te mit den ZAIT:

In einem ers­ten Schritt gilt es für die Zah­lungs­in­sti­tu­te und die E‑Geld-Insti­tu­te, ihre indi­vi­du­el­le Aus­gangs­si­tua­ti­on vor dem Hin­ter­grund der ZAIT zu ken­nen. Nur dann lässt sich der erfor­der­li­che Hand­lungs­be­darf identifizieren.

Vor­ran­gig gilt es, einen Über­blick über das eige­ne Insti­tut, die genutz­ten Aus­la­ge­run­gen sowie die Zah­lungs­dienst­nut­zer zu erhal­ten. Die­ses schließt auch den Infor­ma­ti­ons­ver­bund ein, der ein Nukle­us der ZAIT ist.

Inhalt­lich ste­hen fünf Hand­lungs­fel­der im Mit­tel­punkt der Erhebung.

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  1. In wel­chem Umfang sind bereits Vor­be­fas­sun­gen zu Regu­la­to­ri­k­an­for­de­run­gen im Insti­tut erfolgt, z. B. durch eine inter­ne Erst­ana­ly­se oder die Jah­res­ab­schluss­prü­fung des Wirtschaftsprüfers?
  2. Wie steht es um die Gover­nan­ce des Insti­tuts, z. B. in Bezug auf eine durch­gän­gi­ge und doku­men­tier­te stra­te­gi­sche Aus­rich­tung oder ein eta­blier­tes inter­nes Kon­troll- und Prüfungswesen?
  3. Wird heu­te bereits auf eta­blier­te Stan­dards zurück­ge­grif­fen, auch über die in der ZAIT genann­ten hin­aus, z. B. ITIL oder Cobit?
  4. Wie trans­pa­rent sind die bestehen­den Aus­la­ge­run­gen tech­nisch und orga­ni­sa­to­risch und in wel­cher Form sind die­se in Kon­troll­pro­zes­se eingebunden?
  5. Wel­chen Stand hat die per­so­nel­le und tech­ni­sche Aus­stat­tung des Insti­tuts quan­ti­ta­tiv und qualitativ?

Die Ermitt­lung der Aus­gangs­si­tua­ti­on kann mit­tels eines Quick-Checks erfol­gen, um auf Grund­la­ge die­ser Infor­ma­tio­nen einen Über­blick über den erfor­der­li­chen Hand­lungs­be­darf zu erhal­ten und eine Indi­ka­ti­on für die Aus­ge­stal­tung des Pro­por­tio­na­li­täts­prin­zips zu gewinnen.

In einer Aus­bau­stu­fe kann sich eine Rei­fe­grad­ana­ly­se anschlie­ßen, für die es sich emp­fiehlt, die­se bereits an einen eta­blier­ten Stan­dard aus­zu­rich­ten, z. B. der ISO 27000-Reihe.

Neben der inhalt­li­chen Ana­ly­se zu den Kri­te­ri­en des Stan­dards ermög­licht ein sol­ches Vor­ge­hen auch eine Visua­li­sie­rung für das Management.

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Exper­ti­se ban­kon Manage­ment Consulting

Die Exper­ti­se der ban­kon-Bera­ter aus mehr als fünf­zehn Jah­ren Erfah­rung aus Pro­jek­ten im Kon­text der Ban­ken-IT sichert pra­xis­er­prob­tes Wis­sen. Erfah­run­gen aus einer Viel­zahl von Regu­la­to­rik­pro­jek­ten bei Finanz­dienst­leis­tern gewähr­leis­ten die Sicher­stel­lung von Gover­nan­ce- und Regu­la­to­rik-Anfor­de­run­gen. Lang­jäh­ri­ge Pra­xis­exper­ti­se aus Pro­jekt- und Lini­en­tä­tig­keit bei Zah­lungs­in­sti­tu­ten schaf­fen den erfor­der­li­chen fach­li­chen, pro­zes­sua­len und tech­ni­schen Hintergrund.

Agilität-Regulatorik

„Agilität in Regulatorikprojekten – Widerspruch oder Chance?“

Anzahl und Kom­ple­xi­tät von Regu­la­to­rik­pro­jek­ten in Ban­ken stei­gen stän­dig. Immer mehr Res­sour­cen, per­so­nell und finan­zi­ell, wer­den mit der Sicher­stel­lung einer regu­la­to­rik­kon­for­men Gover­nan­ce gebun­den. Lei­der ist der Bei­trag zur unter­neh­me­ri­schen Wert­schöp­fung von Regu­la­to­rik­pro­jek­ten nahe­zu „Null“. Aus die­sem Grund kommt der effek­ti­ven Bear­bei­tung regu­la­to­ri­scher Anfor­de­run­gen sowie dem effi­zi­en­ten Manage­ment von Regu­la­to­rik­pro­jek­ten eine hohe Bedeu­tung zu. Kön­nen hier agi­le Metho­den oder gar Scrum helfen?

Zur Klä­rung einer Eig­nung von Scrum für die Durch­füh­rung regu­la­to­ri­scher Pro­jek­te in Ban­ken emp­fiehlt sich ein Blick auf die Cha­rak­te­ris­ti­ka von Pro­jek­ten, bei denen Scrum ide­al­ty­pisch ein­ge­setzt wird.

Kennzeichen von Projekten Scrum vs. Wasserfall

Auf­grund der gesetz­li­chen oder auf­sichts­recht­li­chen Vor­ga­ben, an denen Regu­la­to­rik­pro­jek­te aus­ge­rich­tet sind, wird auf den ers­ten Blick deut­lich, dass die­se Art von Pro­jek­ten nicht die Kenn­zei­chen auf­wei­sen, die ein Pro­jekt cha­rak­te­ri­sie­ren, das sich gut für die Anwen­dung von Scrum eig­net. Selbst­ver­ständ­lich lässt sich ein­wen­den, dass Metho­di­ken immer auch eine indi­vi­du­el­le Inter­pre­ta­ti­on oder Aus­prä­gung auf­wei­sen. Scrum lebt aber gera­de von der Ein­hal­tung des Metho­den­ka­nons, um sei­ne Wir­kung ent­fal­ten zu kön­nen. Metho­di­sche „Ein­grif­fe“ stel­len hier den Erfolg eines Scrum-Pro­jek­tes schnell in Fra­ge – die Anwen­dung von Scrum wird mit die­sen Ein­grif­fen abgebrochen.

Lösen wir uns vor die­sem Hin­ter­grund ein­mal von dem Begriff Scrum und rücken statt­des­sen Agi­li­tät in den Mit­tel­punkt der Betrach­tung. Unter der Fra­ge­stel­lung, ob und wenn ja wel­che agi­len Metho­den für Regu­la­to­rik­pro­jek­te geeig­net sind, ist eine Ent­kopp­lung von der Stren­ge der durch Scrum deter­mi­nier­ten Vor­ga­ben möglich.

Wel­che agi­len Metho­den gibt es, die in Scrum genutzt wer­den, und gibt es dar­über hin­aus geeig­ne­te Ergän­zun­gen die­ses agi­len Tool­sets – die­se Fra­ge soll im Fol­gen­den betrach­tet wer­den, um danach die Eig­nung für einen Ein­satz in Regu­la­to­rik­pro­jek­ten zu bewerten.

Die aus Scrum bekann­ten agi­len Metho­den las­sen sich aus mei­ner Erfah­rung grob in drei Schwer­punk­te auf­tei­len. Sie unter­stüt­zen eine inhalt­li­che Struk­tu­rie­rung, eine zeit­li­che Struk­tu­rie­rung oder stel­len die Inter­ak­ti­on der Betei­lig­ten in den Mit­tel­punkt. Nach­ste­hen­de Über­sicht ord­net die in Scrum genutz­ten Metho­den­bau­stei­ne die­sen drei Schwer­punk­ten zu.

Agile Methoden - Schwerpunkt Interaktion

Zu 1 – Inhalt­li­che Strukturierung

  • Mit­tels eines Back­logs kön­nen Anfor­de­run­gen in unter­schied­li­cher Aus­prä­gung und Doku­men­ta­ti­ons­form ver­wal­tet werden
  • Neben der Beschrei­bung erfolgt für die Inhal­te eines Back­logs eine Dar­stel­lung von Auf­wand und Nut­zen sowie eine Priorisierung
  • Ent­spre­chend der Prio­ri­sie­rung wird die Beschrei­bung detail­lier­ter spezifiziert
  • Das Kan­ban-Board visua­li­siert Arbeitsfortschritte
  • Auf­ga­ben durch­lau­fen nach Arbeits­fort­schritt geglie­der­te Rubri­ken, die je nach Ein­satz­zweck unter­schied­lich geglie­dert wer­den, z. B.:
    • Zu tun | In Arbeit | Erledigt
    • Back­log | Kon­zep­ti­on | Umset­zung | Test | Frei­ga­be | Erledigt

Eig­nung für Regulatorikprojekte:

Eine struk­tu­rier­te Samm­lung von Anfor­de­run­gen ist Inhalt jedes Pro­jek­tes und damit auch für Regu­la­to­rik­pro­jek­te essen­zi­ell. User Sto­ries wer­den sicher­lich nicht die domi­nie­ren­de Bedeu­tung in der Zusam­men­set­zung des Back­logs haben. Eben­so wenig wird die Sum­me der Anfor­de­run­gen mit­tels eines Fach­kon­zepts und eines DV-Kon­zepts beschrie­ben, um dann mit dem Label Back­log ver­se­hen zu werden.

Unter Berück­sich­ti­gung eines modu­la­ren Auf­baus der Grund­ge­samt­heit von Anfor­de­run­gen in Regu­la­to­rik­pro­jek­ten ist ein Back­log gut geeig­net, um die­se als Sum­me zu ver­wal­ten. Aus ihm las­sen sich dann zusam­men­hän­gen­de Ein­zel­an­for­de­run­gen her­aus­zie­hen und in einen Sprint-Back­log zusam­men­fas­sen. Denk­bar sind hier bei­spiels­wei­se Use-Cases zur Anbin­dung von Anwen­dungs­sys­te­men oder Infra­struk­tur­kom­po­nen­ten an ein SIEM (Secu­ri­ty Inci­dent and Event Management).

Zu 2 – Zeit­li­che Strukturierung

Sich für einen kur­zen Arbeits­zeit­raum defi­nier­te Arbeits­in­hal­te vor­zu­neh­men, die aus der Grund­ge­samt­heit aller Anfor­de­run­gen aus­ge­wählt wer­den, ist unab­hän­gig von Scrum ein sinn­vol­les Vor­ge­hen zur Hand­ha­bung eines kom­ple­xen Anfor­de­rungs­uni­ver­sums. Vor­aus­set­zung ist jedoch, dass die Inhal­te eines Sprints kei­ne zu fes­te Kopp­lung zu ande­ren Anfor­de­run­gen außer­halb des Sprits auf­wei­sen und damit eine unab­hän­gi­ge Bear­bei­tung ermöglichen.

Eig­nung für Regulatorikprojekte:

Fol­gen­de Bei­spie­le aus Regu­la­to­rik­pro­jek­ten sei­en zur Ver­deut­li­chung genannt:

  • Anbin­dung von Anwen­dun­gen an ein PAM-Tool (pri­vi­le­ged access manage­ment) zum Hand­ling pri­vi­le­gier­ter Berechtigungen
  • Durch­füh­rung einer Busi­ness-Impact-Ana­ly­se für einen Kernprozess
  • Umset­zung gemein­sa­mer Schwach­stel­len­scans mit einem IT-Provider

Gemein­sa­mes Cha­rak­te­ris­ti­kum obi­ger Tätig­kei­ten ist, dass sie nicht durch eine Per­son allein durch­ge­führt wer­den, son­dern nur personen‑, abteilungs‑, bereichs- oder fir­men­über­grei­fend bewäl­tigt wer­den kön­nen. Mit ihrer losen Kopp­lung zu ande­ren The­men sind sie jedoch gut für eine Bear­bei­tung in Form eines Sprints geeignet.

Deut­lich wird anhand die­ser Auf­ga­ben jedoch die Not­wen­dig­keit zur Inter­ak­ti­on in der Bear­bei­tung. Und genau hier liegt der drit­te Schwer­punkt agi­ler Methodiken.

Zu 3 – Interaktion

„Mit­ein­an­der reden“ hie­ßen nicht nur die vier Stan­dard­wer­ke von Frie­de­mann Schulz von Thun zur Kom­mu­ni­ka­ti­ons­psy­cho­lo­gie, son­dern auch in Pro­jek­ten gilt die­ser Leit­satz. Aus die­sem Grund wur­den in der Scrum-Metho­dik Vor­ga­ben zum struk­tu­rier­ten Aus­tausch umge­setzt, sei es der täg­li­che Stan­dup oder Sprint-Review und Sprint-Retro­spek­ti­ve. Struk­tu­rel­le und zeit­li­che Vor­ga­ben stel­len die Effi­zi­enz und Effek­ti­vi­tät die­ser Ter­mi­ne sicher.

Eig­nung für Regulatorikprojekte:

Die Eig­nung eines täg­li­chen Stan­dup für Regu­la­to­rik­pro­jek­te steht außer Zwei­fel, hat sich doch die­ses kur­ze Mee­ting inzwi­schen weit über Scrum hin­aus in den beruf­li­chen All­tag aus­ge­brei­tet. Wich­tig im Kon­text von Regu­la­to­rik­pro­jek­ten ist hier jedoch die Ein­hal­tung der struk­tu­rel­len und zeit­li­chen Vor­ga­ben aus Scrum, um einen dif­fu­sen Infor­ma­ti­ons­aus­tausch zu ver­mei­den. Das Ergeb­nis eines Sprints im Review zu betrach­ten und Ver­bes­se­run­gen dar­aus abzu­lei­ten (Retro­spek­ti­ve), ist grund­sätz­lich auch außer­halb von Scrum wich­tig. Die eng gefass­ten metho­di­schen Vor­ga­ben ver­lie­ren jedoch ein Stück weit an Bedeu­tung, wenn in Regu­la­to­rik­pro­jek­ten nicht wie bei Scrum das Ergeb­nis eines Sprints pro­duk­tiv gesetzt wird.

Zusam­men­fas­sung:

Zusam­men­fas­send lässt sich sagen, dass Scrum als geschlos­se­ne Metho­dik sicher­lich nicht geeig­net ist für die Durch­füh­rung von Regu­la­to­rik­pro­jek­ten. Aber eine Viel­zahl von Ele­men­ten aus dem agi­len Metho­den­bau­kas­ten, den Scrum nutzt, las­sen sich über­tra­gen. Sie zah­len ein auf die schnel­le Erzeu­gung ver­wert­ba­rer Ergeb­nis­se im Pro­jekt, die Sicher­stel­lung der Kom­mu­ni­ka­ti­on sowie die Umset­zung der ganz­heit­li­chen Ziel­set­zung des Projektes.

Hier haben Erfah­run­gen gezeigt, dass sich ein­zel­ne Ele­men­te auch sehr gut mit­ein­an­der kom­bi­nie­ren las­sen. Expli­zit sei hier auf die Metho­dik des Scrum­ban hin­ge­wie­sen, in der die Visua­li­sie­rung mit­tels Kan­ban-Board um pro­zes­sua­le Ele­men­te erwei­tert wird. So infor­miert es über die Anzahl der Objek­te, an denen das Team gera­de arbei­tet, sowie die Anzahl an Auf­ga­ben, wel­che schon abge­schos­sen sind. Ziel ist hier die Stär­kung von Ver­ant­wor­tungs­be­wusst­sein und Kom­mu­ni­ka­ti­on sowie die Visua­li­sie­rung der bereits erziel­ten Leistungsergebnisse.

In einer fort­ge­schrit­te­nen Aus­bau­stu­fe kann ein sol­ches Scrum­ban-Board durch die inkre­men­tel­le Arbeits­pla­nung Sprints obso­let machen. Jedoch hat sich im prak­ti­schen Ein­satz die Kom­bi­na­ti­on von Sprints und Scrum­ban-Boards bewährt. Das Prin­zip­bild eines Scrum­ban-Boards zeigt nach­ste­hen­de Abbildung.

Backlog

Exper­ti­se ban­kon Manage­ment Consulting

Die Exper­ti­se der ban­kon-Bera­ter aus mehr als fünf­zehn Jah­ren Erfah­rung mit Pro­jek­ten im Kon­text IT-Regu­la­to­rik sichert pra­xis­er­prob­tes Wis­sen. Umfang­rei­che Kennt­nis von Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tu­ren, Pro­zes­sen und IT-Sys­te­men deut­scher Ban­ken und Spar­kas­sen gewähr­leis­ten den erfor­der­li­chen fach­li­chen und tech­ni­schen Hintergrund.

Auf die­ser Grund­la­ge sowie mit­tels unse­res lang­jäh­ri­gen Erfah­rungs­schat­zes in der erfolg­rei­chen Anwen­dung tra­di­tio­nel­ler und agi­ler Metho­den im Pro­jekt wäh­len wir gemein­sam mit Ihnen den für Ihr Insti­tut geeig­ne­ten Metho­den­mix aus.

aktiver Vertrieb

Aktiver Vertrieb – wenn nicht jetzt, wann dann?

Coro­na hat das Jahr 2020 geprägt. Sicher­lich. Coro­na prägt auch das Jahr 2021. Sicher­lich. Aber nicht so wie das Jahr zuvor.

Aber was hat sich für alle Ban­ken, Spar­kas­sen und Finanz­dienst­leis­ter geän­dert? Es ist ein immer kla­re­res Bild der Zukunft.

  1. Die ers­ten Impf­stof­fe sind bereits zuge­las­sen. Es gibt einen Plan. Und natür­lich gibt es auch Rück­schlä­ge. Aber eines ist doch klar. Bis zum Ende des Jah­res wird Coro­na die Gesell­schaft nicht mehr in der Zan­ge haben
  2. Die wirt­schaft­li­chen Ein­schnit­te sind da. Ein­zel­ne The­men wur­den enorm beschleu­nigt. Ande­re wer­den die Coro­na-Kri­se nicht über­ste­hen. Aber: Die Grund­rich­tung hat sich nicht ver­än­dert: Digi­ta­li­sie­rung, öko­lo­gi­sche Rah­men­be­din­gun­gen etc.
  3. Wir sind der­zeit in Zei­ten, in den die ver­trieb­li­chen Ideen mehr denn je gefragt sind. Sie geben Ori­en­tie­rung – sowohl für die Kun­den als auch für die eige­nen Mitarbeiter

Was von Coro­na blei­ben wird. Es wird noch lee­rer wer­den in den Filia­len. Im soge­nann­ten sta­tio­nä­ren Ver­trieb. Hier gibt es zwei Mög­lich­kei­ten. Noch mehr vom sta­tio­nä­ren Ver­trieb auf­ge­ben oder die Chan­cen aus dem sta­tio­nä­ren Ver­trieb neu nutzen.

Denn zwei Din­ge sind immer noch für die Kun­den der Zukunft von hoher Bedeu­tung. Der per­sön­li­che Ansprech­part­ner. Und die per­sön­li­che Sicherheit.

Mehr denn je ist jetzt der Moment, die­se bei­den Wege kon­se­quent zu gehen. Aber hier­zu braucht es Füh­rung – eine ange­pass­te Füh­rung. Es gilt die Ange­bo­te für den Kun­den­kreis noch bes­ser zu gestal­ten und die Mit­ar­bei­ter im sta­tio­nä­ren Ver­trieb noch stär­ker als bis­her zu führen.

Die Mit­tel ste­hen hier­für bereit:

  • Die Ver­triebs­ideen für das The­ma Sicher­heit sind in der Finanz­wirt­schaft tief ver­an­kert, ste­cken sozu­sa­gen in der DNA
  • Das Ver­trau­en, der wich­tigs­te Kom­mu­ni­ka­ti­ons­wert, ist – so zei­gen es Stu­di­en – in den Ban­ken­grup­pen stark ausgeprägt
  • Die Ver­triebs­sys­te­me las­sen eine Füh­rung bis auf die Ver­triebs­mit­ar­bei­ter zu

Aber: Es geht jetzt nicht dar­um, den Workload zu mes­sen und den Ver­trieb wei­ter­hin ana­log zu steu­ern. Es geht jetzt dar­um, die digi­ta­len Mög­lich­kei­ten auch für den sta­tio­nä­ren Ver­trieb zu nut­zen, um die Effek­ti­vi­tät der Ver­triebs­pro­zes­se erheb­lich zu verbessern.

In die­sem Kon­text hat ban­kon vor­ge­dacht und das not­wen­di­ge Umden­ken mit ver­schie­de­nen Kun­den in OSPlus umgesetzt.

Ger­ne sichern wir Ihren Pro­jekt­er­folg mit unse­rer Metho­den- und Umset­zungs­kom­pe­tenz in die­sem kom­ple­xen The­men­um­feld ab.

Horizont

„Handlungsdruck für Banken – BAIT-Neuerungen 2021“

Als 2017 die Bank­auf­sicht­li­chen Anfor­de­run­gen an die IT, kurz BAIT, als Kon­kre­ti­sie­rung der in den MaRisk gere­gel­ten regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen an die Infor­ma­ti­ons­tech­nik von Ban­ken ein­ge­führt wur­den, ging ein Rau­nen durch die Com­mu­ni­ty. In der BAIT wur­de erst­mals kon­kret vor­ge­ge­ben, wie die Auf­sicht sich die regu­la­to­rik­kon­for­me Aus­ge­stal­tung der Ban­ken IT vor­stellt. Zwar galt für die BAIT das Pro­por­tio­na­li­täts­prin­zip, das eine Aus­ge­stal­tung anhand der kon­kre­ten Situa­ti­on des jewei­li­gen Insti­tuts zuließ. Prü­fungs­er­fah­run­gen von EZB, Bun­des­bank, BaFin, aber auch der haus­ei­ge­nen Revi­si­ons­ab­tei­lun­gen haben jedoch gezeigt, dass die BAIT nicht als gestal­tungs­frei­er „Papier­ti­ger“ ver­stan­den, son­dern als „umzu­set­zen“ vor­ge­ge­ben wer­den. Die spe­zi­fi­schen Anfor­de­run­gen für kri­ti­sche IT-Struk­tu­ren in dem im Jahr 2018 ergänz­ten KRITS-Modul mach­ten deut­lich, dass der mit der BAIT ein­ge­schla­ge­ne Weg sei­tens der BaFin kon­se­quent fort­ge­führt wird.

Zwei Jah­re sind seit­dem ver­gan­gen. Vie­le Insti­tu­te sind auch heu­te noch damit beschäf­tigt, die auf Grund­la­ge der BAIT erfolg­ten Fest­stel­lun­gen aus inter­nen und exter­nen Prü­fun­gen zu bear­bei­ten und ihre IT com­pli­ant zu gestal­ten. Da steht auch bereits eine signi­fi­kan­te Erwei­te­rung der Anfor­de­run­gen aus der BAIT in den Start­blö­cken. 2020 erfolg­te die Kon­sul­ta­ti­ons­pha­se mit den Insti­tu­ten. Für das kom­men­de Jahr 2021 ist vom Go-live der neu­en Ansprü­che auszugehen.

Drei neue Kapi­tel ergän­zen die bestehen­den Anfor­de­run­gen, von denen die ope­ra­ti­ve IT-Sicher­heit und das IT-Not­fall­ma­nage­ment die bei­den bedeut­sa­me­ren sind im Ver­gleich zum Kapi­tel Kun­den­be­zie­hun­gen zu Zahlungsdienstleistern.

Mit dem neu­en Kapi­tel „ope­ra­ti­ve IT-Sicher­heit“ wer­den die bis­he­ri­gen Anfor­de­run­gen an Netz­werk­si­cher­heit, Sys­tem­här­tung, Pene­tra­ti­ons- und Schwach­stel­len­test geschärft und in einem eige­nen Kapi­tel gebündelt.

Das neue Kapi­tel IT-Not­fall­ma­nage­ment trägt der Tat­sa­che Rech­nung, dass sich die EBA-Gui­de­lines expli­zit mit die­sem Hand­lungs­feld befas­sen und ergänzt die BAIT um Inhal­te des IT-Not­fall­ma­nage­ments sowie des Busi­ness-Con­ti­nui­ty-Manage­ments. Neben der Identifi­kation der für Not­fäl­le rele­van­ten Res­sour­cen und Pro­zes­se ste­hen Maß­nah­men zur Gewähr­leis­tung der Fort­füh­rung des Geschäfts­be­triebs im Fal­le von Not­fäl­len im Fokus die­ses Kapi­tels. Hin­zu kom­men Anfor­de­run­gen an die Durch­fü­gung von Tests und Übun­gen zur Sicher­stel­lung der Wirk­sam­keit der defi­nier­ten Vorkehrungen.

Über die neu­en Kapi­tel hin­aus wur­den auch bestehen­de Stel­len kon­kre­ti­siert oder erwei­tert. Eine wesent­li­che Ver­än­de­rung im Ver­gleich zu der bestehen­den BAIT liegt im pro­zes­sua­len Betrachtungsgegenstand.

Stan­den bis­her die IT-Pro­zes­se sowie die IT-Sys­te­me als Infor­ma­ti­ons­ver­bund im Mit­tel­punkt der Betrach­tung, sind jetzt sämt­li­che Geschäfts­pro­zes­se im Fokus, und zwar hin­sicht­lich ihrer Unter­stüt­zung mit­tels IT-Anwen­dun­gen, Infra­struk­tu­ren und Daten. Die­ses ist neu und erwei­tert den Scope nach­hal­tig. Vor allem auch des­halb, weil die Ein­bin­dung von exter­nen Dienst­leis­tungs­part­nern nicht mehr pri­mär auf das Hand­lungs­feld Sourcing/Dienstleister­steuerung beschränkt ist. Viel­mehr sind die IT-rele­van­ten Ele­men­te ihrer Leistungsunter­stützung im Pro­zess rele­van­te Sco­pes. Der Infor­ma­ti­ons­ver­bund als Betrach­tungs­ge­gen­stand erhält so eine ande­re Kom­ple­xi­tät, die es in der Bank regu­la­to­risch zu mana­gen gilt.

Eben­so eine Aus­wei­tung erfah­ren die Anfor­de­run­gen an IT-Ser­vice­pro­zes­se. So sind mit der Erwei­te­rung der BAIT die bei­den ITIL-Pro­zes­se Capa­ci­ty-Manage­ment und Avai­la­bi­li­ty-Manage­ment in den Insti­tu­ten zu etablieren.

Das Capa­ci­ty-Manage­ment sichert die Kapa­zi­tät der IT-Ser­vices sowie der IT-Infra­struk­tur. Ziel ist, dass alle Kom­po­nen­ten der IT-Ser­vices die ver­ein­bar­ten Kapa­zi­täts- und Per­for­man­ce­zie­le errei­chen, auch unter Berück­sich­ti­gung zukünf­ti­ger Anforderungen.

Das Avai­la­bi­li­ty-Manage­ment stellt die Ver­füg­bar­keit der IT-Ser­vices sicher, in dem alle Kom­po­nen­ten der IT-Ser­vices die ver­ein­bar­ten Ver­füg­bar­keits­zie­le erreichen.

Wich­tig ist hier­bei der Bezug zu den oben beschrie­be­nen Aus­wei­tun­gen in der Defi­ni­ti­on des Infor­ma­ti­ons­ver­bun­des. Dadurch wird deut­lich, dass eine bank­in­ter­ne Betrach­tung der bei­den neu­en Pro­zes­se zu kurz greift und die betei­lig­ten Dienst­leis­tungs­part­ner ein­zu­bin­den sind.

Nach­ste­hen­de Abbil­dung fasst die­se neu­en, respek­ti­ve ver­schärf­ten Ansprü­che der BAIT-Anfor­de­rung zusam­men und zeigt, wel­che Effek­te die­se auf die Insti­tu­te erwar­ten lassen.

Schon auf den ers­ten Blick wird deut­lich, dass die neu­en eben­so wie die erwei­ter­ten Anfor­de­run­gen der BAIT nicht mit­tels eines „Quick Hit“ zu bewäl­ti­gen sind. Zu umfang­reich waren und sind die Her­aus­for­de­run­gen aus den 2017 und 2018 for­mu­lier­ten Anfor­de­run­gen der BAIT für die Banken.

Ent­spre­chend der indi­vi­du­el­len Aus­gangs­si­tua­ti­on des Insti­tuts und dem Grad der für die eige­ne IT gewähl­ten Stan­dar­di­sie­rung gibt es hin­sicht­lich des Umset­zungs­ho­ri­zonts kurz­fris­ti­ge Aspek­te, grund­sätz­lich aber eher eine lang­fris­ti­ge Per­spek­ti­ve. Durch die Aus­wei­tung des Infor­ma­ti­ons­ver­bun­des sind die BAIT kein aus­schließ­li­ches IT-The­ma mehr, son­dern ein Pro­zess­the­ma, das die IT-Unter­stüt­zung des jewei­li­gen Pro­zes­ses im Fokus hat. Damit sind neben den Spe­zia­lis­ten des eige­nen IT-Bereichs zuneh­mend sol­che der rele­van­ten Dienst­leis­tungs­part­ner ein­zu­bin­den. Dar­über hin­aus sind auch Exper­ten aus den Fach­be­rei­chen der Bank zu involvieren.

Damit wird deut­lich, dass ins­ge­samt ein hoher Auf­wand für die Insti­tu­te mit der Umset­zung der Neue­run­gen in der BAIT ver­bun­den ist.

Vor die­sem Hin­ter­grund sind zwei Tätig­kei­ten von her­aus­ge­ho­be­ner Bedeu­tung. Ers­tens die Iden­ti­fi­ka­ti­on des Infor­ma­ti­ons­ver­bunds für die betrof­fe­nen Geschäfts­pro­zes­se, um den Hand­lungs­rah­men und die ein­zu­bin­den­den Par­tei­en trans­pa­rent und voll­stän­dig zu iden­ti­fi­zie­ren. Zwei­tens die dar­auf auf­bau­en­de Ablei­tung einer Umset­zungs­road­map, die auch den aktu­el­len Sta­tus quo des Insti­tuts berücksichtigt.

Um die­ses so ziel­ge­rich­tet wie mög­lich zu tun, ist nicht nur die Kennt­nis der regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen ent­schei­dend. Wesent­lich bedeut­sa­mer ist die umfang­rei­che Pra­xis­exper­ti­se zu Bank­pro­zes­sen sowie der in den Pro­zes­sen ein­ge­setz­ten IT-Sys­te­me und ihrer Schnitt­stel­len unter­ein­an­der. In Kom­bi­na­ti­on mit Erfah­run­gen aus Audit- und Umset­zungs­pro­jek­ten im Kon­text Ban­ken­re­gu­la­to­rik stel­len sie die kri­ti­schen Erfolgs­fak­to­ren dar, eine effi­zi­en­te Umset­zung der BAIT-Neue­run­gen zu pla­nen und durchzuführen.

Exper­ti­se ban­kon Manage­ment Consulting

Die Exper­ti­se der ban­kon-Bera­ter aus mehr als fünf­zehn Jah­ren Erfah­rung mit Pro­jek­ten im Kon­text IT-Regu­la­to­rik sichert pra­xis­er­prob­tes Wis­sen. Umfang­rei­che Kennt­nis von Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tu­ren, Pro­zes­sen und IT-Sys­te­men deut­scher Ban­ken und Spar­kas­sen gewähr­leis­ten den erfor­der­li­chen fach­li­chen und tech­ni­schen Hintergrund.

Auf die­ser Grund­la­ge unter­stützt ban­kon effi­zi­ent und ziel­ge­rich­tet in der Iden­ti­fi­ka­ti­on aller betei­lig­ten Assets am Infor­ma­ti­ons­ver­bund, der effi­zi­en­ten Erstel­lung einer Umsetzungs­roadmap für die BAIT-Neue­run­gen sowie der Umset­zung selbst.

Heizung

„IT-Regulatorik 2021“ – Wieviel Regulatorik vertragen die deutschen Banken?

EBA-ICT, MaRisk 6. Novel­le, BAIT – von allen Sei­ten wer­den die IT- und Gover­nan­ce-Spe­zia­lis­ten der Ban­ken im Moment mit neu­en oder teil­wei­se ver­schärf­ten regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen kon­fron­tiert. In kei­ner Wei­se soll die posi­ti­ve Absicht hin­ter die­sen Maß­nah­men in Abre­de gestellt wer­den. Aber es stellt sich den­noch die Fra­ge, wie­viel die­ser regu­la­to­ri­schen Vor­ga­ben durch die deut­schen Ban­ken bewäl­tigt wer­den kön­nen und wie. Ver­schärft wird die­se Fra­ge durch die Tat­sa­che, dass vie­le Insti­tu­te aktu­ell Pro­jek­te und Vor­ha­ben durch­füh­ren, die noch vor­an­ge­gan­ge­ne Anfor­de­run­gen umset­zen oder die Eta­blie­rung im Lini­en­be­trieb sicherstellen.

Regulatorik - Neue Anforderungen RJO
Regu­la­to­rik – Neue Anforderungen

Erschwe­rend kommt eben­falls noch hin­zu, dass die Umset­zung durch die Auf­sichts­gre­mi­en in zuneh­mend enge­rer Tak­tung kon­trol­liert wird. EZB, Bun­des­bank und BaFin sind umfang­reich in den Insti­tu­ten vor Ort, um die erfolg­rei­che Umset­zung zu ver­pro­ben. Erfolg­reich heißt hier­bei jedoch nicht nur die Doku­men­ta­ti­on eines abge­schlos­se­nen Pro­jek­tes, son­dern die ope­ra­ti­ve Nach­weis­füh­rung, dass die ein­ge­führ­ten oder ver­än­der­ten Pro­zes­se in der Linie eta­bliert sind und kon­se­quent durch­lau­fen wer­den. Dar­auf auf­bau­en­de KVP- oder Les­sons-Lear­ned-Pro­zes­se wer­den dabei als obli­ga­to­risch imple­men­tiert vorausgesetzt.

Die Prü­fun­gen mani­fes­tie­ren damit eine deut­lich gestie­ge­ne Anfor­de­rungs­qua­li­tät an den in den Insti­tu­ten ver­an­ker­ten regu­la­to­ri­schen Reifegrad.

Nun lässt sich zwar fest­stel­len, dass vie­le der regu­la­to­ri­schen Vor­ga­ben auf­ein­an­der auf­bau­en. Anfor­de­run­gen aus der euro­päi­schen Per­spek­ti­ve (EBA-ICT) wer­den im Rah­men der 6. MaRisk-Novel­le in natio­na­le Vor­ga­ben über­führt und in den BAIT kon­kre­ti­siert. Die­se poten­zi­el­le Syn­er­gie gilt aber nicht in aller Voll­stän­dig­keit für Insti­tu­te jeder Grö­ßen­klas­se. Dar­über hin­aus blei­ben auch unter Berück­sich­ti­gung die­ser Fak­to­ren erheb­li­che Umset­zungs­an­for­de­run­gen für die Ban­ken. Die Her­aus­for­de­run­gen, die sich für die Insti­tu­te dar­aus erge­ben, sind unterschiedlich:

Grö­ße­re Insti­tu­te, vor allem mit inter­na­tio­na­ler Aus­rich­tung, erreicht die „vol­le Wucht“ der regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen. Die­se tref­fen aber auch auf Zen­tral­be­rei­che der IT, Gover­nan­ce oder Com­pli­ance, die grund­sätz­lich über die zur Bewäl­ti­gung die­ser Anfor­de­run­gen erfor­der­li­che Qua­li­fi­ka­ti­on und quan­ti­ta­ti­ve Aus­prä­gung verfügen.

Klei­ne­re Insti­tu­te mit eher regio­na­ler Aus­rich­tung sind von regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen unter­schied­lich betrof­fen. Eine wesent­li­che Unter­schei­dungs­kom­po­nen­te ist hier der Umfang aus­ge­la­ger­ter Tätig­kei­ten. Je höher und je indi­vi­du­el­ler der Aus­la­ge­rungs­grad, umso stär­ker die regu­la­to­ri­schen Berüh­rungs­punk­te. Ver­stär­kend kommt hier jedoch hin­zu, dass gera­de bei einer weit­ge­hen­den Aus­la­ge­rung das Exper­ten­wis­sen dadurch abge­baut wur­de. Viel­fach ist das zur Bewäl­ti­gung der regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen erfor­der­li­che Know-how nicht mehr in aus­rei­chen­der Quan­ti­tät in den Insti­tu­ten vorhanden.

Die Schluss­fol­ge­rung, dass in die­sen Fäl­len die erfor­der­li­che Exper­ti­se durch Ein­stel­lung neu­er Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter zuge­führt wer­den muss, ver­nach­läs­sigt eine wesent­li­che Kom­po­nen­te – den Fachkräftemangel.

Exper­ten in IT-Regu­la­to­rik, Gover­nan­ce oder Com­pli­ance sind am Markt stark gesucht und nicht in aus­rei­chen­der Quan­ti­tät vor­han­den. Die Wei­ter­bil­dung eige­ner Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter in die­sen The­men ist eine eher lang­fris­tig aus­ge­rich­te­te Lösung. Das Wis­sen extern ein­zu­kau­fen ist aus Kos­ten­grün­den auch nicht ohne Wei­te­res möglich.

Wel­che Mög­lich­kei­ten gibt es aber, aus die­sem Dilem­ma zu ent­kom­men und den stei­gen­den regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen als Insti­tut gerecht zu werden?

Aus Sicht von ban­kon hat sich die Ein­rich­tung eines zen­tra­len Regu­la­to­rik-Office bewährt. Die­ses koor­di­niert insti­tuts­weit die Akti­vi­tä­ten zu regu­la­to­ri­schen Ver­än­de­run­gen sowie der Vor­be­rei­tung und Beglei­tung regu­la­to­ri­scher Prü­fun­gen. In sei­ner Aus­ge­stal­tung ermög­licht es insti­tuts­in­di­vi­du­el­le Anpas­sun­gen vor dem Hin­ter­grund der Grö­ße sowie der Geschäfts- und Risi­ko­struk­tur der Bank. Es ist damit der Sin­gle-Point-of-Truth für regu­la­to­ri­sche The­men in der Bank.

Regulatorik-Office RJO

Die Abbil­dung der aktu­el­len regu­la­to­ri­schen Situa­ti­on der Bank erfolgt über ein zen­tra­les Regu­la­to­rik-Back­log. Des­sen Inhalt sind die insti­tuts­in­di­vi­du­ell bewer­te­ten regu­la­to­ri­schen The­men sowie die im regu­la­to­ri­schen Kon­text iden­ti­fi­zier­ten bank­spe­zi­fi­schen Defizite.

Owner die­ses Back­logs ist das Regu­la­to­rik-Office, das auch für die inhalt­li­che Befül­lung ver­ant­wort­lich ist. Im Rah­men von inter­nen und exter­nen Prü­fungs­hand­lun­gen iden­ti­fi­zier­te Defi­zi­te wer­den hier zen­tral abge­legt. Sie sind die rele­van­te Infor­ma­ti­ons­quel­le für das Auf­set­zen regu­la­to­ri­scher Vor­ha­ben oder Pro­jek­te im Rah­men des Projektplanungsprozesses.

Die Vor­tei­le die­ser orga­ni­sa­to­ri­schen und infor­ma­to­ri­schen Bün­de­lung lie­gen auf der Hand:

  • För­de­rung der bank­in­ter­nen Ver­zah­nung von Berei­chen, die mit regu­la­to­ri­schen The­men befasst sind, z. B. Unter­neh­mens­steue­rung, IT, Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit, Orga­ni­sa­ti­on, Pro­jekt­port­fo­lio­steue­rung, Not­fall­ma­nage­ment oder Dienstleistersteuerung
  • Mit­wir­kung bei über­grei­fen­den Initia­ti­ven, z. B. zum insti­tuts­grup­pen­spe­zi­fi­schen Umgang mit regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen im Kon­text Sourcing
  • Effi­zi­en­te Unter­stüt­zung inter­ner und vor allem exter­ner Prü­fun­gen durch die Wahr­neh­mung der Funk­ti­on eines zen­tra­len Prüfungs-Offices
  • Vor­aus­set­zung einer sys­te­ma­ti­schen, prio­ri­sier­ten Bear­bei­tung regu­la­to­ri­scher Defi­zi­te mit­tels Vor­ha­ben und Projekten
  • Sicher­stel­lung bank­in­ter­ner Ver­tre­tungs­mög­lich­kei­ten im Kon­text Regulatorik
  • Unter­stüt­zung der Aus­bil­dung bank­in­ter­nen Wis­sens zu regu­la­to­ri­schen Themen

Die Syn­er­gien und Vor­tei­le sichern den Insti­tu­ten die Fähig­keit, regu­la­to­ri­sche Anfor­de­run­gen bewäl­ti­gen zu kön­nen. Die Bün­de­lung der Kräf­te ermög­licht den Ban­ken, und hier beson­ders mit­tel­gro­ßen und klei­ne­ren Insti­tu­ten, die Sicher­stel­lung der erfor­der­li­chen regu­la­to­ri­schen Governance.

Denn unab­hän­gig von der Fra­ge, wie­viel Regu­la­to­rik deut­sche Ban­ken ver­tra­gen, lässt sich die Ten­denz zur Aus­wei­tung regu­la­to­ri­scher Anfor­de­run­gen zumin­dest auf Ebe­ne von Ein­zel­in­sti­tu­ten nicht auf­hal­ten. Es kön­nen aber sehr wohl die Vor­aus­set­zun­gen geschaf­fen und opti­miert wer­den, mit die­sen Anfor­de­run­gen umzugehen.

Exper­ti­se ban­kon Manage­ment Consulting

Die Exper­ti­se der ban­kon-Bera­ter aus mehr als fünf­zehn Jah­ren Erfah­rung mit Pro­jek­ten im Kon­text IT-Regu­la­to­rik sichert pra­xis­er­prob­tes Wis­sen. Umfang­rei­che Kennt­nis von Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tu­ren, Pro­zes­sen und IT-Sys­te­men deut­scher Ban­ken und Spar­kas­sen gewähr­leis­ten den erfor­der­li­chen fach­li­chen und tech­ni­schen Hintergrund.

Auf die­ser Grund­la­ge unter­stützt ban­kon effi­zi­ent und ziel­ge­rich­tet im Set­up zen­tra­ler Regu­la­to­rik-Offices und der erfor­der­li­chen Über­füh­rung in einen Regel­be­trieb. Bei Bedarf unter­stützt ban­kon auch ope­ra­tiv im Betrieb des Regu­la­to­rik-Office z. B. in der Vor­be­rei­tung und Beglei­tung regu­la­to­ri­scher Prüfungen.

Gewinner-Verlierer

Deutscher Bankensektor: Quo vadis? – Gewinner oder Verlierer

Ver­än­de­run­gen im Ban­ken­markt – Sta­tus quo

Immer mehr regu­la­to­ri­sche Vor­schrif­ten (BAIT, EBA, ISO, MaRisk, BSI, Basel usw.), tech­no­lo­gi­sche Trends (FinTechs, Digi­ta­li­sie­rung …) und der Wan­del in ein bran­chen­über­grei­fen­des Öko­sys­tem sind wesent­li­che Trei­ber aktu­el­ler Ver­än­de­run­gen im Ban­ken­markt. Die Grund­satz­fra­ge nach der zukünf­ti­gen Rol­le von Ban­ken in einer digi­ta­len Welt beein­flusst die Aus­rich­tung des Geschäfts­mo­dells glei­cher­ma­ßen wie Inves­ti­tio­nen in die Ban­ken­ar­chi­tek­tur. Dabei wird dar­auf zu ach­ten sein, dass der Fokus nicht nur im „RUN the bank“ liegt, son­dern vor allem im „CHANGE the bank“. Das zukünf­ti­ge Ange­bot ori­en­tiert sich hier­bei sehr stark an den Bedürf­nis­sen von Kun­den, Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, Part­nern und Wett­be­wer­bern. Die Erfül­lung der Erwar­tun­gen unter­schied­li­cher Ziel­grup­pen (v. a. Fir­men­kun­den und Pri­vat­kun­den) ste­hen hier­bei im Mittelpunkt.

Erfolgsfaktoren
Erfolgs­fak­to­ren

Was sind nun wich­ti­ge Erfolgsfaktoren?

Die zukünf­ti­gen Geschäfts­mo­del­le der Ban­ken soll­ten auf fol­gen­de The­men ent­spre­chen­de Ant­wor­ten haben:

  • Bedürf­nis­se der Kun­den ken­nen, ver­ste­hen und die pas­sen­den Pro­duk­te und Ser­vices anbie­ten. Ein sen­si­bler Umgang mit Daten, der Mut zur Nut­zung von Inno­va­tio­nen und die Zusam­men­ar­beit mit FinTechs sind dabei wich­ti­ge Erfolgs­fak­to­ren. Das Ange­bot in der Filia­le wird dabei immer mehr durch Funk­tio­nen in der Smart­phone App abgelöst.
  • Neben der Umset­zung von regu­la­to­ri­schen Vor­ga­ben geht es immer mehr um die Öff­nung der Ban­ken nach außen. Die Nut­zung der Inno­va­ti­ons­kraft neu­er Anbie­ter im Markt durch FinTechs oder GAFAs kann sich durch­aus posi­tiv aus­wir­ken. Neue Anbie­ter stel­len die Inter­es­sen und Gewohn­hei­ten der Kun­den häu­fig anders in den Mittelpunkt.
  • Die Trans­for­ma­ti­on der Ban­ken-IT in eine modu­la­re Inno­va­tions-IT mit immer kür­ze­ren Update­zy­klen muss mit der wach­sen­den Regu­la­to­rik und den zuneh­men­den Kun­den­er­war­tun­gen Schritt hal­ten. Dies eröff­net zudem Mög­lich­kei­ten, neue Ertrags­quel­len zu erschließen.
  • Betrach­tet man die ope­ra­ti­ve Kos­ten­si­tua­ti­on der Ban­ken, sind die Belas­tun­gen trotz unver­meid­ba­rer regu­la­to­ri­scher Inves­ti­tio­nen in den letz­ten Jah­ren nur leicht gestie­gen. Die Eigen­ka­pi­tal­ren­di­te deut­scher Ban­ken liegt im inter­na­tio­na­len Ver­gleich dage­gen auf einem sehr nied­ri­gen Niveau. Der aktu­el­le Kon­so­li­die­rungs­kurs im Ban­ken­sek­tor wird sich wei­ter ver­stär­ken. Dabei wer­den sich zen­tra­le Pro­dukt- und Platt­form­an­bie­ter für spe­zi­fi­sche kun­den- und markt­re­le­van­te The­men her­aus­kris­tal­li­sie­ren. Zusätz­lich wird es eine wei­te­re Ver­schmel­zung von IT-Dienst­leis­tern sowie eine Kon­so­li­die­rung von Markt­fol­ge­tä­tig­kei­ten geben. Zudem lässt sich auch die Bil­dung von sog. Kom­pe­tenz­zen­tren in Ver­bün­den beobachten.
  • Ein wei­te­rer wich­ti­ger Fak­tor ist die Ver­än­de­rungs­be­reit­schaft. Der Kul­tur­wan­del bzw. die Ver­än­de­run­gen und deren Akzep­tanz soll­te von gestal­te­ri­schem Han­deln von­sei­ten des Bank­ma­nage­ments geprägt sein.

Sicher­lich gibt es noch wei­te­re Fak­to­ren, die hier genannt wer­den kön­nen. Der ein­ge­setz­te Trend lässt sich jedoch ein­deu­tig erken­nen. Die­ser wird auch noch deut­lich an Fahrt zunehmen.

Wer sind nun die Gewin­ner bzw. Verlierer?

Betrach­tet man die Mög­lich­kei­ten der Markt­po­si­tio­nie­rung, bil­den sich unter­schied­li­che Ent­wick­lungs­sze­na­ri­en her­aus. Ein Schwer­punkt liegt hier bei der Fokus­sie­rung auf eine bestimm­te Regi­on oder in der Kon­zen­tra­ti­on auf ein spe­zi­el­les Pro­dukt. Bei die­sem Sze­na­rio wer­den die Geschäfts­mo­del­le adap­tiert. Loka­len Ban­ken steht hier die Mög­lich­keit offen, die geo­gra­phi­sche Nähe zum Kun­den aus­zu­spie­len. Durch die regio­na­le Ver­an­ke­rung bie­ten Sie ein umfas­sen­des Pro­dukt­an­ge­bot an. Die Bank besetzt hier die wich­ti­ge Kun­den­schnitt­stel­le und bin­det ande­re Dienst­leis­ter und Anbie­ter an. Dane­ben bleibt die Mög­lich­keit, sich über ein spe­zi­fi­sches Pro­dukt oder Dienst­leis­tungs­an­ge­bot am Markt zu posi­tio­nie­ren. Loka­le und über­re­gio­na­le Ban­ken haben hier ver­gleich­ba­re Ansät­ze und tre­ten in eine Kon­kur­renz­si­tua­ti­on. Ban­ken ohne regio­na­le Ver­an­ke­rung oder eine ent­spre­chen­de Posi­tio­nie­rung als Anbie­ter wer­den im Wett­be­werb frü­her oder spä­ter der fort­schrei­ten­den Kon­so­li­die­rung zum Opfer fallen.

Betrach­ten wir nun die Bezie­hung zwi­schen der tra­di­tio­nel­len Bank und den Kun­den. Hier kommt es zu einem schnel­len und nach­hal­ti­gen Durch­bruch neu­er Tech­no­lo­gien, die von Kun­den­sei­te genutzt wer­den. Ein nach­hal­ti­ger Nut­zen wird erreicht, wenn ein Anbie­ter einem Kun­den ein opti­ma­les Ange­bot erstellt, erklärt und lie­fert. Je bes­ser die tech­no­lo­gi­schen Mög­lich­kei­ten genutzt wer­den, umso ein­fa­cher kann es für den Kun­den sein. So ist bei vie­len Dienst­leis­tun­gen, z. B. im Zah­lungs­ver­kehr, kein Kun­den­kon­takt not­wen­dig. Alter­na­tiv kann sich die Bank als Anbie­ter für Pro­duk­te posi­tio­nie­ren, die aus Risi­ko­sicht nicht über Platt­for­men ange­bo­ten wer­den (z. B. Finan­zie­run­gen). Die Rol­le der Bank als Risi­ko­part­ner ist vor allem für über­re­gio­na­le Ban­ken auf­grund der Diver­si­fi­zie­rung inter­es­sant. Wenn es dann noch gelingt, Ska­len­vor­tei­le nut­zen zu kön­nen, sind die Vor­aus­set­zun­gen schon viel­ver­spre­chend. Wich­tig hier­bei wird jedoch sein, das Pro­dukt­an­ge­bot wei­ter zu erneu­ern und den Kun­den­nut­zen wei­ter­hin im Blick zu haben. Die Kun­den­nä­he, die nach tra­di­tio­nel­ler Art immer durch eine vor Ort-Prä­senz defi­niert wur­de, wird immer mehr durch die Digi­ta­li­sie­rung zurückgedrängt.

Durch eine Viel­zahl erfolg­rei­cher Pro­jek­te ken­nen wir die kri­ti­schen Erfolgs­fak­to­ren auf der stra­te­gi­schen und der ope­ra­ti­ven Ebe­ne und ver­fü­gen über umfang­rei­che Erfah­run­gen bei der Aus­rich­tung des Geschäfts­mo­dells bzw. der Errei­chung der gewünsch­ten Positionierung.

Ger­ne sichern wir Ihren Pro­jekt­er­folg mit unse­rer Metho­den- und Umset­zungs­kom­pe­tenz in die­sem kom­ple­xen The­men­um­feld, damit die Bewer­tung der Zukunfts­trends wie­der aus­ge­gli­chen ist.