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ITIL Zauberkessel

ITIL – Zaubermittel eines regulatorikkonformen Multiprovidermanagements?

Aus der Sicht des IT-Manage­ments bringt ITIL eine not­wen­di­ge Zutat mit, die für ein „Zau­ber­mit­tel“ uner­läss­lich ist – das not­wen­di­ge Alter mit einem ent­spre­chen­den Rei­fe­grad. Hier­bei darf jedoch nicht ver­kannt wer­den, dass ITIL von sei­nem Ursprung Ende der 80er Jah­re bis heu­te eine erheb­li­che Wei­ter­ent­wick­lung durch­lau­fen hat.

Ursprüng­lich bestand die Neu­ar­tig­keit von ITIL in der IT dar­in, auf die Erfor­der­nis­se der Kun­den aus­ge­rich­tet zu sein. Effek­ti­ve Pro­zes­se und klar zuge­ord­ne­te Ver­ant­wort­lich­kei­ten stan­den im Fokus. Ers­te Wei­ter­ent­wick­lun­gen ergänz­ten wei­te­re Pro­zes­se, bis in einer grund­le­gen­den Über­ar­bei­tung der Ser­vice Life­Cy­cle in den Mit­tel­punkt rück­te. Hier­bei wur­den wei­te­re Pro­zes­se ergänzt und die Ziel­set­zung von ITIL der­ge­stalt geschärft, dass eine mess­ba­re, posi­ti­ve Wert­schöp­fung für den Kun­den im Fokus steht und die­se einen rele­van­ten Mehr­wert für das Unter­neh­men schafft. Schwer­punk­te der wei­te­ren Ent­wick­lungs­schrit­te zur aktu­el­len Ver­si­on ITIL 4 waren neue Tech­no­lo­gien und das Ser­vice-Manage­ment, die ein­ge­bun­den wur­den in das ITIL Ser­vice Value Sys­tem (SVS).

Neben dem SVS erfolg­te im Kon­text des Ser­vice-Manage­ments die Über­füh­rung der bestehen­den 4 Ps von ITIL (Perso­nen, Produk­te, Part­ner und Prozes­se) in ein Modell mit vier Dimen­sio­nen, die über die ursprüng­li­chen 4 Ps hinausgehen:

  • Orga­ni­sa­tio­nen und Menschen
  • Infor­ma­tio­nen und Technologie
  • Part­ner und Lieferanten
  • Wert­strö­me und Prozesse

Auf die­se Wei­se hat ITIL in den ver­gan­ge­nen 35 Jah­ren sei­nen Best-Prac­ti­ce-Cha­rak­ter stets an den aktu­el­len Ver­än­de­run­gen und Gege­ben­hei­ten des IT-Manage­ments ausgerichtet.

Die Ver­än­de­rung der IT in Ban­ken und die Wei­ter­ent­wick­lung der Best Prac­ti­ces von ITIL ver­lie­fen zeit­lich und inhalt­lich viel­fach im Gleich­klang. Für die Ban­ken-IT war die­se gemein­sa­me Ent­wick­lung essen­zi­ell. Ver­ant­wort­lich dafür sind vor Allem vier Trends:

  • Ohne IT sind Bank­dienst­leis­tun­gen kaum noch zu erbringen
  • Die tech­ni­sche Kom­ple­xi­tät und Hete­ro­ge­ni­tät sind erheb­lich angewachsen
  • IT-Pro­zes­se sind durch ein unter­neh­mens­über­grei­fen­des Wert­schöp­fungs­netz­werk gekennzeichnet
  • Der Bedeu­tung ent­spre­chend sind die regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen an die Bank-IT erheb­lich gestiegen

Der ers­te Punkt ist ein­fach nach­zu­voll­zie­hen. Die wei­te­ren drei Punk­te sind stark mit­ein­an­der ver­zahnt. So führ­te die wach­sen­de Kom­ple­xi­tät und Hete­ro­ge­ni­tät der Bank-IT viel­fach dazu, dass wesent­li­che Tei­le an spe­zia­li­sier­te Dienst­leis­tungs­part­ner aus­ge­glie­dert wur­den. Bei­spiel­haft sei­en hier der Desk­top Ser­vice, der Betrieb von Kern­bank­sys­te­men, die Bereit­stel­lung von Cloud-Ser­vices sowie spe­zi­fi­sche IT-Secu­ri­ty-Leis­tun­gen genannt.

Die Steue­rung des sich dar­aus erge­ben­den Wert­schöp­fungs­netz­wer­kes aus inter­nen und extern erbrach­ten Leis­tun­gen und Pro­zess­an­tei­len ist aktu­ell domi­nie­ren­de Kern­auf­ga­be der IT Deut­scher Ban­ken. Auch den für Regu­la­to­rik von Ban­ken zustän­di­gen Instan­zen in Euro­pa und Deutsch­land (z. B. EBA, EZB, Bun­des­bank) ist die­ses bewusst. In der Kon­se­quenz wer­den die regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen an die IT in Ban­ken in immer kür­ze­ren Abstän­den in Brei­te und Tie­fe aus­ge­baut. Für die Aus­la­ge­rung von IT-Leis­tun­gen der Ban­ken an Dienst­leis­tungs­part­ner gel­ten gleich eine Viel­zahl, sich in Tei­len über­schnei­den­de, regu­la­to­ri­sche Anfor­de­run­gen. Nach­ste­hen­de Dar­stel­lung ver­deut­licht dieses:

© 2023 bankon

Die Her­aus­for­de­rung für die Bank-IT ist damit defi­niert. Das Wert­schöp­fungs­netz­werk der IT-Pro­zes­se ist effi­zi­ent und kon­form zu regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen zu gestal­ten und zu steu­ern. Eine aus­schließ­lich pro­vi­der­ori­en­tier­te Struk­tu­rie­rung ist hier­für nicht ziel­füh­rend. Zum einen ent­spricht die­se mehr­heit­lich nicht der aktu­el­len Situa­ti­on des Aus­la­ge­rungs­port­fo­li­os der Ban­ken, zum ande­ren gestat­tet sie nur wenig Fle­xi­bi­li­tät für eine pro­vi­der­un­ab­hän­gi­ge Erwei­te­rung des Serviceportfolios.

Es wird deut­lich, dass hier nur ein ganz­heit­li­cher Ansatz mit­tels mit End-to-End-Aus­rich­tung zur Lösung bei­tra­gen kann. Wel­che Rol­le kann ITIL hier­bei spie­len, und wel­che Lösun­gen kann ITIL anbieten?

Durch die sys­te­ma­ti­sche Wei­ter­ent­wick­lung unter­stützt ITIL spe­zi­fi­sche IT-Manage­ment-Pro­zes­se, bie­tet aber auch pro­zess- und ser­vice­über­grei­fen­de Steue­rungs­an­sät­ze über das gesam­te IT-Uni­ver­sum der Bank. Die­ses schließt auch Leis­tun­gen ein, die durch Drit­te erbracht werden.

Mit­tels ITIL kann die erfor­der­li­che Trans­pa­renz geschaf­fen wer­den, die der Bank eine regu­la­to­rik­kon­for­me und effi­zi­en­te Steue­rung der Gesamt-IT ermög­licht. Unter­stüt­zung bie­tet hier­bei die Manage­ment-Metho­dik des Ser­vice Inte­gra­ti­on and Manage­ment, kurz SIAM.

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SIAM ist nicht Inhalt von ITIL, son­dern ist aus­ge­legt auf die Steue­rung mul­ti­pler Pro­vi­der­struk­tu­ren, nutzt hier­zu aber die Kon­zep­te zum IT Ser­vice Manage­ment aus ITIL. Die Struk­tu­ren eines SIAM füh­ren in einem Mul­ti­pro­vi­der­ma­nage­ment die Geschäfts­pro­zes­se und die für ihre Leis­tungs­er­brin­gung erfor­der­li­chen IT-Ser­vices zusam­men. Sei­tens der IT bereit­ge­stell­te Ser­vices umfas­sen hier­bei pro­vi­der­über­grei­fend sowohl Infra­struk­tur­kom­po­nen­ten, Netz­werk­kom­mu­ni­ka­ti­on, Daten­hal­tung, IT-Anwen­dun­gen/Ap­pli­ka­tio­nen als auch deren Bereit­stel­lung am Arbeits­platz. Ent­stan­den ist SIAM im Jahr 2012 mit Erschei­nen des XGOV Stra­te­gic SIAM refe­rence set der bri­ti­schen Regie­rung und basiert auf einem Best Prac­ti­ce-ori­en­tier­ten Vorgehen.

Wel­che Gestal­tungs­fel­der für eine Ser­vice­inte­gra­ti­on und ein Ser­vice­ma­nage­ment erge­ben sich dar­aus für die Bank, die im Rah­men der Ein­füh­rung zu berück­sich­ti­gen sind? Die fol­gen­de Abbil­dung skiz­ziert die aus unse­rer Sicht rele­van­ten Felder:

© 2023 bankon

I. Strategie

Das pro­vi­der­über­grei­fen­de, inte­gra­ti­ve Manage­ment der IT-Ser­vices ist not­wen­di­ger­wei­se Bestand­teil der IT Stra­te­gie sowie der dar­un­ter­lie­gen­den Aus­prä­gun­gen z. B. einer Sourcing- oder Cloud Stra­te­gie. Die­ses ist auf­grund der Aus­rich­tung der IT-Ser­vices auf die Geschäfts­pro­zes­se erfor­der­lich, da die IT-Stra­te­gie die Ver­knüp­fung zur Geschäfts­stra­te­gie bildet.

II. Organisation

Wesent­li­cher Fokus ist hier das Sco­ping und damit die Iden­ti­fi­ka­ti­on der rele­van­ten IT-Ser­vices. Hier­bei sind Busi­ness- und Infra­struk­tur­per­spek­ti­ve mit­ein­an­der zu ver­bin­den. Die orga­ni­sa­to­ri­sche Ver­an­ke­rung des inte­grier­ten Mul­ti­pro­vi­der­ma­nage­ments geschieht über spe­zi­fi­sche Rol­len, die mit dem bestehen­den Rol­len­mo­dell zu ver­knüp­fen sind. Mit die­sen Rol­len ein­her­ge­hen­de Auf­ga­ben wer­den ver­ant­wort­li­chen Per­so­nen zuge­ord­net. Die­ses Vor­ge­hen ver­bin­det Rol­len, Ver­ant­wort­lich­kei­ten und Auf­ga­ben in einer Matrix, wel­che wesent­li­che Grund­la­ge für die quan­ti­ta­ti­ve Per­so­nal­pla­nung ist.

III. Prozesse

Wesent­li­ches Ele­ment ist die pro­vi­der­über­grei­fen­de Orches­trie­rung der IT-Ser­vice­pro­zes­se im Sin­ne eines End-to-End-Gedan­kens. Sie ist Vor­aus­set­zung einer Unter­stüt­zung die­ser Pro­zes­se mit­tels eta­blier­ter IT-Manage­ment­pro­zes­se wie Incident‑, Pro­blem- oder Chan­ge-Manage­ment. Ent­spre­chend der Kri­ti­k­ali­tät der Pro­zes­se sind Report­ing- und Kon­troll­ver­fah­ren zu eta­blie­ren, die durch geeig­ne­te KPIs unter­legt wer­den müssen.

IV. Tools

Erfolgs­kri­tisch ist in ers­ter Linie die Ver­füg­bar­keit der für die IT-Ser­vice­pro­zes­se End-to-End erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen. Die­se müs­sen an einer zen­tra­len Stel­le gebün­delt sein, an die jeder Pro­vi­der sei­ne Daten zulie­fert und aktu­ell hält. Die­ser Daten­pool wird im Rah­men der IT-Manage­ment­pro­zes­se genutzt und ist Basis für eine work­flow­or­i­en­tier­te Pro­zess­be­ar­bei­tung unter Ein­bin­dung der Pro­vi­der. Hier­für bie­tet es sich an, eine markt­gän­gi­ge Platt­form zu ver­wen­den, die sowohl die Daten­hal­tung als auch die pro­zes­sua­len Work­flows unter­stützt. Offe­ne Stan­dard­schnitt­stel­len ermög­li­chen die fle­xi­ble Ein­bin­dung wei­te­rer Pro­vi­der und Assets. 

V. Verträge

Idea­ler­wei­se sind die Ver­trags­in­for­ma­tio­nen in der obi­gen Platt­form hin­ter­legt und ste­hen als Infor­ma­ti­on zur Ver­fü­gung. Neben dem Infor­ma­ti­ons­cha­rak­ter ist jedoch vor allem sicher­zu­stel­len, dass die für ein Mul­ti­pro­vi­der­ma­nage­ment erfor­der­li­chen tech­ni­schen, pro­zes­sua­len und regu­la­to­ri­schen Sach­ver­hal­te Inhalt der Ver­trags­wer­ke von Bank und Pro­vi­der sind. Beson­ders sei an die­ser Stel­le dar­auf hin­ge­wie­sen, dass ein fle­xi­bles Mul­ti­pro­vi­der­ma­nage­ment nicht nur ein Onboar­ding von Leis­tun­gen des Pro­vi­ders erfor­dert, son­dern auch die Häu­fig­keit eines Off­boar­ding erhöht ist. Dafür erfor­der­li­che Exit-Ver­ein­ba­run­gen sind aus die­sem Grund eine Kom­po­nen­te, die ver­trag­lich gere­gelt sein muss.

Bie­tet ITIL nun das Wun­der­mit­tel für ein regu­la­to­rik­kon­for­mes Pro­vi­der­ma­nage­ment, gege­be­nen­falls unter Hin­zu­fü­gen einer „Pri­se“ SIAM?

Obi­ge Aus­füh­run­gen machen deut­lich: Der Zau­ber­trank für ein regu­la­to­rik­kon­for­mes Mul­ti­pro­vi­der­ma­nage­ment ist ITIL nicht. Aber ITIL ent­hält die dafür erfor­der­li­chen Zuta­ten. Die­se sind in der IT der Bank unter Zusam­men­wir­ken mit wei­te­ren rele­van­ten Stake­hol­dern wie z. B. Ein­kauf oder Com­pli­ance zusam­men­zu­stel­len und mit erfor­der­li­chen Tools zu eta­blie­ren. ITIL bil­det eine Art Rezept­buch und wird damit sei­nem Best-Prac­ti­ce-Ansatz gerecht. Die Bank hat aber ent­spre­chend der indi­vi­du­el­len Aus­gangs­si­tua­ti­on aus IT-Kom­ple­xi­tät, End-to-End-Rei­fe­grad der IT-Pro­zes­se, Aus­ge­stal­tung des IT-Aus­la­ge­rungs­port­fo­li­os sowie regu­la­to­ri­schem Sta­tus quo das Mul­ti­pro­vi­der­ma­nage­ment aus­zu­ge­stal­ten. Hier unter­stützt der Manage­ment­an­satz SIAM und bie­tet Hil­fe­stel­lung in der bedarfs­ge­rech­ten Kon­zep­ti­on und Etablierung.

Exper­ti­se ban­kon Manage­ment Consulting

Die Exper­ti­se der ban­kon-Bera­ter aus mehr als fünf­zehn Jah­ren Erfah­rung mit Pro­jek­ten im Kon­text IT-Manage­ment (ITIL), Pro­vi­der­ma­nage­ment, IT-Ser­vices sichert pra­xis­er­prob­tes Wis­sen. Umfang­rei­che Kennt­nis von Orga­ni­sa­ti­ons- und Pro­vi­der­struk­tu­ren, Pro­zes­sen und IT-Sys­te­men deut­scher Ban­ken und Spar­kas­sen gewähr­leis­ten den erfor­der­li­chen fach­li­chen und tech­ni­schen Hintergrund.

Erfah­run­gen aus der Vor­be­rei­tung, Beglei­tung und Nach­be­rei­tung von Prü­fun­gen der Ban­ken­auf­sicht ergän­zen die­se Pra­xis­er­fah­rung um regu­la­to­ri­sche Kompetenz.

Nut­zen Sie unse­re umfang­rei­chen Erfah­run­gen und spre­chen Sie mit uns:

ban­kon Manage­ment Con­sul­ting GmbH & Co. KG
Max-Planck-Str. 8
85609 Aschheim/München
Tel.: (089) 99 90 97 90
Fax: (089) 99 90 97 99
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DORA – Neue regulatorische Anforderungen für europäische Banken

Ziel­set­zung und Inhalt von DORA:

DORA (Digi­tal Ope­ra­tio­nal Resi­li­ence Act) ist der euro­päi­sche Ver­ord­nungs­ent­wurf zur digi­ta­len ope­ra­tio­na­len Resi­li­enz im Finanz­sek­tor. Es ist einer von vier regu­la­to­ri­schen Bau­stei­nen zu des­sen Digi­ta­li­sie­rung. 2020 wur­de DORA von der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on vor­ge­legt. Das Inkraft­tre­ten der Ver­ord­nung ist um den Jah­res­wech­sel 2022/2023 zu erwarten.

Im Fokus von DORA steht die digi­ta­le Betriebs­sta­bi­li­tät als Fähig­keit von Finanz­un­ter­neh­men, IT-Sys­te­me auf­zu­bau­en, deren Betrieb sicher­zu­stel­len und zu über­prü­fen. Ein­ge­setz­te Infor­ma­ti­ons- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­no­lo­gien dür­fen nicht durch betrieb­li­che Stö­run­gen, wie z. B. tech­ni­sche Aus­fäl­le oder Cyber­an­grif­fe, die Erbrin­gung von Finanz­dienst­leis­tun­gen gefähr­den. Die­se Anfor­de­rung schließt auch die direkt oder indi­rekt von Dritt­an­bie­tern genutz­ten Diens­te ein. Finanz­un­ter­neh­men haben, ins­be­son­de­re auch im Zusam­men­wir­ken mit ihren Dienst­ge­bern, die erfor­der­li­chen Vor­keh­run­gen zu tref­fen, um auf alle denk­ba­ren Beein­träch­ti­gun­gen und Bedro­hun­gen in der IT vor­be­rei­tet zu sein und Zwi­schen­fäl­le zu überstehen.

Mit DORA ver­folgt die euro­päi­sche Uni­on drei Kernziele:

  • Ver­ein­heit­li­chung bestehen­der natio­na­ler und euro­päi­scher Stan­dards und Vorgaben
  • Gewähr­leis­tung, dass alle erfor­der­li­chen Maß­nah­men zur Absi­che­rung gegen Cyber­ri­si­ken und ‑angrif­fe getrof­fen werden
  • Schaf­fung eines Rechts­rah­mens zur direk­ten Über­wa­chung von IT-Dritt­an­bie­tern durch die Auf­sichts­be­hör­den, sobald die­se für Finanz­un­ter­neh­men tätig sind

Inhalt­lich umfasst DORA sechs Schwerpunkte

  1. IKT-Risi­ko­ma­nage­ment – Finanz­un­ter­neh­men sol­len über einen „geeig­ne­ten Rah­men“ an Risi­ko­ma­nage­m­ent­werk­zeu­gen für ihre Infor­ma­ti­ons- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­nik (IKT), aus­rei­chend Kapa­zi­tä­ten und Res­sour­cen ver­fü­gen. Die­se sind zu doku­men­tie­ren sowie deren Akti­vi­tä­ten zu pro­to­kol­lie­ren, um den Auf­sichts­be­hör­den dar­über zu berich­ten. Dafür muss im Unter­neh­men eine eige­ne ver­ant­wort­li­che Stel­le ein­ge­rich­tet sein.
  2. Bericht­erstat­tung – Die durch­ge­führ­ten Tests sind zu pro­to­kol­lie­ren. Die Bericht­erstat­tung hat bereits vor­zu­se­hen, dass mög­li­che Vor­fäl­le bzw. Stö­run­gen zu klas­si­fi­zie­ren und zu clus­tern sind (wie vie­le Betrof­fe­ne, in wel­chem Gebiet, wel­che Daten betrof­fen, etc.). Für die Durch­füh­rung der Doku­men­ta­ti­on und Bericht­erstat­tung sol­len Stan­dards vor­ge­ge­ben werden.
  3. Rege­lun­gen für Tests – In regel­mä­ßi­gen Abstän­den – min­des­tens ein­mal pro Jahr – müs­sen die Sys­te­me einem Test unter­zo­gen wer­den. Grund­la­ge sind die Regel­wer­ke der Bank. Im Rah­men der Tests sind unter­schied­li­che Bedro­hungs­sze­na­ri­en zu berück­sich­ti­gen und anhand von Test­fäl­len zu simu­lie­ren. Auf Grund­la­ge der Erkennt­nis­se aus der Test­durch­füh­rung sind insti­tuts­in­di­vi­du­el­le Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men zu spe­zi­fi­zie­ren. Die­se set­zen bereits im Erken­nen von Bedro­hun­gen an und rei­chen bis zu Rege­lun­gen von Backupmaßnahmen.
  4. IKT-Dritt­an­bie­ter – Das Risi­ko­ma­nage­ment von Dienst­leis­tungs­part­nern in der IT steht hier im Mit­tel­punkt. Der Scope geht aber über die ver­trag­li­chen Rege­lun­gen zur Aus­la­ge­rung hin­aus. Eine beson­de­re Rege­lung erfah­ren soge­nann­te kri­ti­sche Dienst­leis­ter, die aus­ge­la­ger­te digi­ta­le Leis­tun­gen für Insti­tu­te erbrin­gen. Abge­zielt wird hier z. B. auf die Ange­bo­te von „Big Techs“ im Kon­text Cloud-Com­pu­ting-Leis­tun­gen. Hier ist für die euro­päi­schen Auf­sichts­or­ga­ne die Berech­ti­gung vor­ge­se­hen, auf Doku­men­te zuzu­grei­fen, Vor-Ort-Prü­fun­gen durch­zu­füh­ren, Emp­feh­lun­gen oder Anwei­sun­gen aus­zu­spre­chen sowie Maß­nah­men zur Abhil­fe zu for­dern. Hier­für ist die Breit­stel­lung eines Mecha­nis­mus vor­ge­se­hen, der die Kri­ti­k­ali­tät von Dienst­leis­tungs­an­bie­tern bestimmt.
  5. Infor­ma­ti­ons­aus­tausch – Rege­lun­gen zum Infor­ma­ti­ons­aus­tausch über Cyber­be­dro­hun­gen inklu­si­ve der Rege­lung, wie Ver­ein­ba­run­gen dazu gestal­tet sein müssen.
  6. Gover­nan­ce - Für die Durch­set­zung des geplan­ten Regel­werks sind die Auf­sichts­be­hör­den vor­ge­se­hen, die bereits jetzt für die Auf­sicht der im Anwen­dungs­be­reich befind­li­chen Unter­neh­men zustän­dig sind.

Zur Errei­chung die­ser sechs Ziel­vor­ga­ben der Auf­sicht ste­hen für die Finanz­in­sti­tu­te fol­gen­de The­men im Fokus der Umset­zung, da sie in Tei­len über die bestehen­den regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen herausgehen:

  • Stär­kung der ope­ra­tio­nel­len digi­ta­len Resi­li­enz der Ban­ken mit­tels Vor­ga­ben zum Digi­tal Ope­ra­tio­nal Resi­li­ence Test­ing (inklu­si­ve Penetrationstests)
  • Sicher­stel­lung einer strin­gen­ten und kon­se­quen­ten Über­wa­chung aus­ge­la­ger­ter Dienst­leis­tungs­er­brin­gung in der Infor­ma­ti­ons- und Kommunikationstechnik
  • Aus­wei­tung von Mel­de­pflich­ten zu schwer­wie­gen­den IKT-Inci­dents auf den gesam­ten Finanzsektor
  • Erwei­te­rung der Anfor­de­run­gen an das Manage­ment von Infor­ma­ti­ons­ri­si­ken und Informationssicherheit

DORA für Ban­ken in Deutschland:

Die­se auf die IT-Sicher­heit ein­zah­len­den Schwer­punk­te wer­den mit DORA detail­lier­ter beschrie­ben als in bestehen­den regu­la­to­ri­schen Rege­lun­gen wie BAIT oder ISO 27xxx und dar­über hin­aus auf eine euro­päi­sche Ebe­ne geho­ben, um einen ein­heit­li­chen Stan­dard zu forcieren.

Beson­ders die gefor­der­ten Maß­nah­men zur Steue­rung des mit der Aus­la­ge­rung von ITK-Leis­tun­gen an Drit­te ver­bun­de­nen Risi­kos sind deut­lich spe­zi­fi­scher. Dazu wird die Fokus­sie­rung auf eine gerin­ge Anzahl von Schlüs­sel-Dienst­leis­tern als kri­tisch betrach­tet. Die­ses gilt sowohl für das ein­zel­ne Insti­tut als auch für die Bran­che insgesamt.

Im Hin­blick auf eine Umset­zung der Vor­ga­ben von DORA ist jedoch zu berück­sich­ti­gen, dass in Deutsch­land bereits in jüngs­ter Ver­gan­gen­heit wesent­li­che Ver­schär­fun­gen der Anfor­de­run­gen mit­tels auf­sichts­recht­li­cher Vor­ga­ben umge­setzt wurden.

Bei­spiel­haft genannt sei das Hand­lungs­feld der Aus­la­ge­run­gen von Dienst­leis­tun­gen der Ban­ken an Drit­te. Im Mit­tel­punkt ste­hen hier die aus der Erwei­te­rung der BAIT sowie dem Finanz­markt­in­te­gri­täts­stär­kungs­ge­setz (FISG) resul­tie­ren­den Vorgaben.

Ban­ken sind auf die­ser Basis nicht mehr nur ver­pflich­tet, inhalt­li­che, ver­trag­li­che oder steu­ern­de Pro­zes­se zu ihren Dienst­leis­tungs­part­nern zu eta­blie­ren, son­dern eben­so dazu, wesent­li­che Aus­la­ge­run­gen bei der Auf­sicht anzu­zei­gen (Aus­la­ge­rungs­re­gis­ter). So führt die BaFin an, dass die Kon­zen­tra­ti­on auf soge­nann­te Mehr­man­dan­ten­dienst­leis­ter (MMDLs), die für meh­re­re Ban­ken tätig sind, Risi­ken für den Gesamt­markt impli­zie­ren. Über das Aus­la­ge­rungs­re­gis­ter hin­aus besteht auch eine Ver­pflich­tung zur Mel­dung schwer­wie­gen­der Vor­fäl­le in der Aus­la­ge­rungs­be­zie­hung zwi­schen Bank und Dienstleistungspartner.

Der durch die Mel­dun­gen der Insti­tu­te geschaf­fe­ne Über­blick über die Aus­la­ge­rungs­be­zie­hun­gen deut­scher Ban­ken ermög­licht der Ban­ken­auf­sicht, die­se MMDLs zu iden­ti­fi­zie­ren, hin­sicht­lich des Risi­kos zu bewer­ten und zu überwachen.

Dar­über hin­aus gibt der gesetz­li­che Rah­men der Auf­sicht die Mög­lich­keit, direkt auf den Aus­la­ge­rungs­part­ner der Bank zuzu­ge­hen, um einen Miss­stand zu ver­mei­den oder zu beheben.

Die­se Anfor­de­rung trägt der zuneh­men­den, bran­chen­wei­ten Bedeu­tung ein­zel­ner Dienst­leis­tungs­an­bie­ter und dem damit ver­bun­de­nen Risi­ko Rechnung.

Spe­zi­fi­sche Aspek­te für Verbundstrukturen:

Die in DORA for­mu­lier­ten Rege­lun­gen für IT-Dienst­leis­ter von Ban­ken basie­ren wahr­schein­lich auf Über­le­gun­gen, die z. B. Anbie­ter von Cloud­lö­sun­gen wie Ama­zon, Goog­le oder Micro­soft im Fokus hat­ten. Im Hin­blick auf Cyber­si­cher­heit und die Kri­ti­k­ali­tät ein­zel­ner Anbie­ter für den gesam­ten Ban­ken­sek­tor ist die­ses sicher­lich ein sach­ge­rech­tes Vorgehen.

Das Uni­ver­sum der Ban­ken in Deutsch­land ist jedoch in star­kem Maße von Spar­kas­sen und Genos­sen­schafts­ban­ken geprägt. Hier bestehen Verbundstrukturen.

Die­se Struk­tu­ren sind durch zwei Kom­po­nen­ten gekennzeichnet:

  • Eine inhalt­li­che Kom­po­nen­te, in der ten­den­zi­ell eher klei­ne­ren Insti­tu­ten zen­tra­le Dienst­leis­tun­gen und digi­ta­le Ange­bo­te eben­so zur Ver­fü­gung gestellt wer­den wie sta­bi­le Governance-Prozesse
  • Eine recht­li­che Kom­po­nen­te, in der sich die zen­tra­len Anbie­ter die­ser Insti­tuts­grup­pen in deren Besitz befin­den und durch die­se kon­trol­liert wer­den. Die ein­zel­nen Insti­tu­te, wel­che die Leis­tun­gen nut­zen, sind gleich­zei­tig Eigen­tü­mer des Leistungserbringers

Durch die­se Struk­tu­ren ist die Gefahr kon­kur­rie­ren­der Inter­es­sen zwi­schen Bank und Dienst­leis­ter nahe­zu ausgeschlossen.

Das bedeu­tet auch, dass regu­la­to­ri­sche Anfor­de­run­gen aus DORA an die Insti­tu­te (Dar­le­gung, wie sie mit den Gefah­ren von Abhän­gig­kei­ten umge­hen, die bei der Aus­la­ge­rung von Dienst­leis­tun­gen ent­ste­hen) im Fal­le von Ver­bund­struk­tu­ren auf voll­stän­dig ande­re Vor­aus­set­zun­gen tref­fen als bei Insti­tu­ten außer­halb der Verbünde.

Im Hand­lungs­feld der Aus­la­ge­run­gen haben bestehen­de regu­la­to­ri­sche Vor­ga­ben wie die MaRisk auf Basis der EBA-Leit­li­ni­en für Sourcing Erleich­te­run­gen für die IT-Aus­la­ge­rung auf Ver­bund­ebe­ne vor­ge­se­hen, die in DORA so nicht ent­hal­ten sind.

In die­sem Kon­text besteht noch abschlie­ßen­der Klä­rungs­be­darf durch die Ver­bän­de mit der Auf­sicht, um für die Ver­bund­in­sti­tu­te Hand­lungs­si­cher­heit sicherzustellen.

Unab­hän­gig von die­sem ver­bund­spe­zi­fi­schen Aspekt, besteht für die Ban­ken in Deutsch­land die Erfor­der­nis, sich der Umset­zung von DORA zu widmen.

Aber was heißt das im „Dschun­gel“ der regu­la­to­ri­schen Vor­ga­ben denn genau?

Umset­zungs­emp­feh­lun­gen

Für Ban­ken, die regu­la­to­ri­sche Anfor­de­run­gen in der Ver­gan­gen­heit bereits kon­ti­nu­ier­lich umge­setzt haben, heißt es auch bei DORA – kein Grund zur Panik.

Für Insti­tu­te, die eine Umset­zung der Anfor­de­run­gen der BAIT 2017 und 2021 nur homöo­pa­thisch begon­nen haben und wesent­li­che Dienst­leis­tun­gen an Drit­te aus­ge­la­gert haben, steigt durch DORA der Hand­lungs­druck noch einmal.

Gera­de in Bezug auf das Manage­ment von Aus­la­ge­run­gen kann sich eine „Bug­wel­le“ erfor­der­li­cher Umset­zungs­ak­ti­vi­tä­ten auf­bau­en, die sich finan­zi­ell und kapa­zi­ta­tiv zu einer kri­ti­schen Her­aus­for­de­rung ent­wi­ckelt und unmit­tel­ba­ren Hand­lungs­be­darf erfordert.

In die­sem Kon­text gilt es, die bereits bestehen­den Anfor­de­run­gen Doku­men­ta­ti­ons- und Mel­de­pflich­ten sowie das Risi­ko­ma­nage­ment in den beson­de­ren Fokus zu rücken.

Bestehen­de Ver­trä­ge mit Dienst­leis­tungs­part­nern, an die spe­zi­ell IT-Leis­tun­gen aus­ge­la­gert wur­den, gilt es zu prü­fen, ob die­se den bestehen­den und zukünf­ti­gen Anfor­de­run­gen genü­gen. So sind bei­spiels­wei­se Prü­fun­gen durch die Bank erfor­der­lich, ob die Dienst­leis­ter im Bereich Busi­ness Con­ti­nui­ty oder Not­fall­ma­nage­ment die rele­van­ten Vor­ga­ben ein­ge­hal­ten haben. In vie­len Fäl­len sind die­se Prü­fun­gen in den bestehen­den Ver­trä­gen nicht vor­ge­se­hen. Da Anpas­sun­gen in der Regel zeit­auf­wän­dig sind, ist hier ein rele­van­ter Ansatz­punkt, der nicht auf­ge­scho­ben wer­den sollte.

Gene­rell gilt bei DORA, wie auch bei den vor­an­ge­gan­ge­nen regu­la­to­ri­schen Ver­än­de­run­gen und Ver­schär­fun­gen, eine GAP-Ana­ly­se des Sta­tus quo gegen die Vor­ga­ben als pro­ba­tes Mit­tel. Pra­xis­be­währ­te und risi­ko­ori­en­tier­te Check­lis­ten, die auch die Prü­fungs­schwer­punk­te der Ban­ken­auf­sicht in ihrer Prio­ri­sie­rung berück­sich­ti­gen, sind hier ein emp­foh­le­nes Hilfs­mit­tel zur Ermitt­lung des Hand­lungs­be­darfs und der Ablei­tung einer Umsetzungsroadmap.

Exper­ti­se ban­kon Manage­ment Consulting

Die Exper­ti­se der ban­kon-Bera­ter aus mehr als fünf­zehn Jah­ren Erfah­rung mit Pro­jek­ten im Kon­text IT-Regu­la­to­rik sichert pra­xis­er­prob­tes Wis­sen. Umfang­rei­che Kennt­nis von Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tu­ren, Pro­zes­sen und IT-Sys­te­men deut­scher Ban­ken und Spar­kas­sen gewähr­leis­ten den erfor­der­li­chen fach­li­chen und tech­ni­schen Hintergrund.

Aus der Vor­be­rei­tung, Beglei­tung und Nach­be­rei­tung von Prü­fun­gen der Ban­ken­auf­sicht ver­fügt ban­kon über eine umfang­rei­che Pra­xis­er­fah­rung, die in Best Prac­ti­ces und Check­lis­ten ein­ge­flos­sen sind und den Kun­den von ban­kon in der effi­zi­en­ten Umset­zung einer regu­la­to­rik­kon­for­men IT helfen.

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2022-07 Change-Management

Change-Management in (weiterhin) turbulenten Zeiten für Finanzdienstleister

Bei Kom­ple­xi­tät und Tem­po sich ändern­der Geschäfts­mo­del­le die Mit­ar­bei­ter nicht verlieren

Der Slo­gan „Miss es oder ver­giss es“, als Direk­ti­ve bekannt aus dem Pro­zess­ma­nage­ment, beschreibt einen Anspruch bzw. eine Her­an­ge­hens­wei­se an eine von vie­len Manage­ment­auf­ga­ben in Unter­neh­men, die einem eher ratio­nal ver­an­lag­ten Mana­ger, und das ist ver­mut­lich wei­ter­hin die Mehr­heit im Markt, nach­voll­zieh­bar und wich­tig erscheint. Die Bedeu­tung von eher qua­li­ta­tiv gear­te­ten Dis­zi­pli­nen, wie die akti­ve Gestal­tung von Ver­än­de­rungs­pro­zes­sen, wird nach wie vor noch eher stief­müt­ter­lich behan­delt, was den ange­streb­ten Pro­jekt­er­folg oft schmä­lert oder sogar ver­hin­dert. Das Chan­ge-Manage­ment zählt heu­te zu einem der wich­tigs­ten The­men in der Finanzbranche.

Gera­de die Ban­ken­welt sieht sich wei­ter­hin einem immensen Druck aus­ge­setzt, um digi­ta­len Inno­va­tio­nen, geän­der­tem Kun­den­ver­hal­ten, neu­en Wett­be­wer­bern und Ver­triebs­we­gen, über­hol­ten tech­ni­schen Archi­tek­tu­ren, dem Umgang mit Big Data, Regu­la­to­ri­k­an­for­de­run­gen und einem unver­än­der­ten Kos­ten­druck adäquat zu begeg­nen. Die Anzahl und Prio­ri­sie­rung der (meis­tens) zahl­reich par­al­lel lau­fen­den Pro­jekt­vor­ha­ben und neu­er Geschäfts­mo­del­le über­for­dert oft­mals die Beleg­schaft und senkt die Pro­duk­ti­vi­tät. Zudem sorgt der Ein­zug von agi­len Metho­den im Pro­jekt­ma­nage­ment für eine wei­te­re Her­aus­for­de­rung an die Belegschaft.

Vor die­sem Hin­ter­grund kommt einem pro­ak­tiv gesteu­er­ten Chan­ge-Manage­ment in der Ban­ken­welt auch wei­ter­hin bzw. gera­de jetzt eine zen­tra­le Bedeu­tung zu und soll­te Teil eines jeden Trans­for­ma­ti­ons­pro­zes­ses sein. Die Fra­ge „Und wer küm­mert sich um das Chan­ge-Manage­ment?“ beim Set­up eines Trans­for­ma­ti­ons­vor­ha­bens soll­te noch viel öfter gestellt wer­den und vor allem nicht mehr unbe­ant­wor­tet bleiben.

Unter­neh­mens­be­zo­ge­ne Trei­ber als Chal­len­ger im Change-Management

Mit dem Ein­zug der Digi­ta­li­sie­rung ver­än­dern sich die Anfor­de­run­gen an die Kom­pe­ten­zen der Mit­ar­bei­ter. Dies bedeu­tet zum einen Skil­lauf­bau und Ände­rungs­be­reit­schaft in Zei­ten des Fach­kräf­te­man­gels, zum ande­ren auch das Frei­set­zen von über­hol­ten Pro­zes­sen und Funk­tio­nen, ohne dabei im Über­gang Schiff­bruch zu erleiden.

Nicht zuletzt die Pan­de­mie unter Nut­zung des tech­nisch Mög­li­chen sorgt für neue Ansät­ze bei den Arbeits­mo­del­len. Home­of­fice und mobi­le Plug-In-Arbeits­plät­ze gehö­ren ver­mehrt zum All­tag einer jeden Orga­ni­sa­ti­on, wobei die­ser Wan­del neben den erfor­der­li­chen Betriebs­ver­ein­ba­run­gen auch eine Fül­le sozia­ler Ver­än­de­rungs­aspek­te mit sich bringt. Ver­än­de­rungs­be­reit­schaft und ‑fähig­keit, sowohl beim Ein­zel­nen als auch mit Blick auf die gesam­te Orga­ni­sa­ti­on, sind zen­tra­le Pfei­ler der Kul­tur­ver­än­de­rung, die es zu stär­ken und zu beglei­ten gilt. Dies betrifft z. B. neue Sys­tem­ein­füh­run­gen, Cloud-Ver­la­ge­run­gen, die Digi­ta­li­sie­rung der Kun­den­be­treu­ung oder auch Inno­va­tio­nen der inter­nen Kommunikation.

Die Schaf­fung des Bewusst­seins für die not­wen­di­ge Beglei­tung und Steue­rung von Chan­ge-Pro­zes­sen ist ein wesent­li­cher Bau­stein für den nach­hal­ti­gen Unternehmenserfolg.

Vier wesent­li­che Erfolgs­fak­to­ren wei­sen den Weg

Vier Fak­to­ren bestim­men gemein­hin wesent­lich den Erfolg in Ver­än­de­rungs­pro­zes­sen. Neben einer kla­ren und trans­pa­ren­ten Kom­mu­ni­ka­ti­on, einer geschlos­se­nen, befä­hig­ten und über­zeug­ten Füh­rungs­mann­schaft zur Anlei­tung des Chan­ge-Pro­zes­ses sowie einer umfas­sen­den und ver­ständ­li­chen Ziel­de­fi­ni­ti­on geht es vor allem auch um die adäqua­te Ein­bin­dung der Mit­ar­bei­ter. Die­se benö­ti­gen aus­rei­chend Raum und Mög­lich­kei­ten, sich per­sön­lich ein­zu­brin­gen und die Ver­än­de­rungs­pro­zes­se mit­zu­ge­stal­ten. Die­se Inte­gra­ti­on schafft Ver­ständ­nis und Akzep­tanz und stei­gert die Moti­va­ti­on auf allen Hierarchieebenen.

Das fol­gen­de Schau­bild zeigt die Trei­ber und wesent­li­che Struk­tur­kom­po­nen­ten eines erfolg­rei­chen Change-Managements:

2022-07 Change-Management MJH

Die Risi­ken nicht unterschätzen

Ver­än­de­rungs­ma­nage­ment ist ein dyna­mi­scher und fort­lau­fen­der Pro­zess, der immer wie­der neu­en Her­aus­for­de­run­gen unter­liegt. Die Ent­wick­lung von Chan­ge-Zie­len bestimmt die dar­aus abzu­lei­ten­den Berei­che und Maß­nah­men für den erfolg­rei­chen Chan­ge-Pro­zess. Nur hier­von über­zeug­te und gegen­über Stake­hol­dern und Mit­ar­bei­ter über­zeu­gen­de Füh­rungs­kräf­te schaf­fen den Wan­del und den erfolg­rei­chen Umgang mit auf­tre­ten­den Widerständen.

Ängs­ten, Unsi­cher­hei­ten und Über­for­de­run­gen soll­te mit Trans­pa­renz und offe­ner Kom­mu­ni­ka­ti­on begeg­net wer­den. Die Ein­be­zie­hung von Mit­ar­bei­tern in Ent­schei­dun­gen, Erfol­ge und Miss­erfol­ge erhöht das Ver­trau­en in die Ver­ant­wort­li­chen und stei­gert den Umsetzungserfolg.

Exper­ti­se ban­kon Manage­ment Consulting

Die Exper­ti­se der ban­kon-Bera­ter aus mehr als fünf­zehn Jah­ren Erfah­rung in Trans­for­ma­ti­ons-Groß­pro­jek­ten sichert pra­xis­er­prob­tes Wis­sen. Dabei spielt der bewuss­te Ein­satz der Bau­stei­ne eines erfolg­rei­chen Chan­ge-Manage­ments als ein Erfolgs­fak­tor unter vie­len immer eine tra­gen­de Rolle.

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stürmische Wetterlage

CoOpetition 2.0 – Banken müssen Ihre IT-Wertschöpfungsketten neu denken

Ban­ken sehen sich nicht erst durch die Coro­na-Pan­de­mie einer „stür­mi­schen Wet­ter­la­ge“ gegen­über. Bereits vor dem Virus stan­den Geschäfts­mo­del­le und ihre Ver­än­de­rung in Pro­zes­sen und Tech­nik im Fokus der Akti­vi­tä­ten in den Instituten.

Bli­cken wir vor die­sem Hin­ter­grund auf die Infor­ma­ti­ons­tech­nik der Ban­ken, dann wird fol­gen­des deutlich:

  • Die tech­ni­schen Bedro­hungs­si­tua­tio­nen von außer­halb, aber auch von inner­halb der Bank, wer­den quan­ti­ta­tiv und qua­li­ta­tiv spürbarer
  • Hier­bei kann die Bedro­hungs­si­tua­ti­on sowohl mit­tels kri­mi­nel­ler Ener­gie her­ge­stellt wor­den sein als auch durch Unacht­sam­keit beför­dert werden
  • Die Tech­no­lo­gi­sie­rung der betrof­fe­nen Pro­zes­se nimmt hier­bei stän­dig zu – bei­spiel­haft sei­en hier Block­chain oder Bit­co­in genannt
  • Staat und Ban­ken­auf­sicht grei­fen mit­tels Vor­ga­ben zur Ein­däm­mung der Risi­ken regu­la­to­risch ein

Zusam­men­ge­fasst ergibt sich für die IT in Ban­ken fol­gen­des Bild:

Zwei poten­zi­el­le Miss­ver­ständ­nis­se gilt es hier­bei von vor­ne­her­ein zu vermeiden:

  • Unter Inno­va­ti­ons­kraft ist hier nicht zu ver­ste­hen, dass neben den Run-Akti­vi­tä­ten noch ein Rest­an­teil von Kapa­zi­tät und Bud­get für Chan­ge-Akti­vi­tä­ten verbleibt
  • Unter Manage­ment von Wert­schöp­fungs­ket­ten ist nicht die Erfül­lung der Anfor­de­run­gen aus den EBA-Gui­de­lines zum Sourcing gemeint

Viel­mehr ist es für die IT in Ban­ken von essen­zi­el­ler Bedeu­tung, neben der Gestal­tung des Span­nungs­fel­des regu­la­to­ri­scher Anfor­de­run­gen und der Abwehr tech­ni­scher Angrif­fe von innen und außen par­al­lel die Inno­va­ti­ons­kraft von Pro­zes­sen und Tech­nik in der IT erheb­lich zu stär­ken. Hier­zu ist es erfor­der­lich, die bestehen­den Wert­schöp­fungs­ket­ten grund­le­gend zu über­den­ken – Stich­wort CoO­pe­ti­ti­on 2.0. Die­ses kann kei­nes­falls unab­hän­gig von­ein­an­der gesche­hen, da in der Neu­ge­stal­tung der Make-or-Buy-Struk­tur für die Ban­ken-IT der größ­te Hebel liegt, Inno­va­ti­ons­frei­räu­me zu generieren. 

CoO­pe­ti­ti­on 1.0

Der Begriff CoO­pe­ti­ti­on beschreibt die Dua­li­tät von Kon­kur­renz und Koope­ra­ti­on. Wesent­li­cher Inhalt von CoO­pe­ti­ti­on 1.0 war die Posi­tio­nie­rung der Bank im Markt und in ihrer Funk­ti­on. In den Insti­tuts­grup­pen der Genos­sen­schaf­ten und der Spar­kas­sen lässt sich die Umset­zung gut identifizieren.

Bei­de Insti­tuts­grup­pen haben vie­le Tätig­kei­ten für die Pri­mär­in­sti­tu­te zen­tra­li­siert und auf einen oder weni­ge Anbie­ter ver­dich­tet. So gibt es in bei­den Grup­pen jeweils nur noch einen Rechen­zen­trums­an­bie­ter mit einem Kern­bank­sys­tem. Die Genos­sen haben nur noch ein Spit­zen­in­sti­tut. Die Spar­kas­sen haben nur noch zwei bedeu­ten­de Back­of­fice-Anbie­ter. Leis­tungs­an­ge­bo­te, wie z. B. das Kon­su­men­ten­kre­dit­ge­schäft, wer­den insti­tuts­über­grei­fend bereit­ge­stellt – sie­he S‑Kreditpartner GmbH.

Im Ergeb­nis fokus­sie­ren sich die Insti­tu­te deut­lich stär­ker auf Ihre Kern­kom­pe­tenz und zwar den Ver­kauf von Bank­pro­duk­ten ein­her­ge­hend mit erfor­der­li­chen Beratungsleistungen.

CoO­pe­ti­ti­on 2.0

In der Wei­ter­ent­wick­lung zur CoO­pe­ti­ti­on 2.0 liegt der Schwer­punkt auf der IT. Sie ist der Enabler, um Verkaufs‑, Beratungs‑, Abwick­lungs- und Steue­rungs­pro­zes­se effi­zi­ent zu gestalten.

Da es nicht die Kern­kom­pe­tenz einer Bank ist, ein Rechen­zen­trum zu betrei­ben oder Soft­ware zu ent­wi­ckeln, wer­den wesent­li­che IT-Leis­tun­gen von Dritt­an­bie­tern bezo­gen. Stra­te­gi­sche Part­ner­schaft ver­sus Best-of-Breed ist hier­bei die domi­nie­ren­de Fra­ge. Die zen­tra­len IT-Dienst­leis­ter der bei­den gro­ßen Ban­ken­grup­pen Deutsch­lands haben um den Betrieb des Kern­bank­sys­tems in ihren Rechen­zen­tren hin­aus ein umfang­rei­ches Soft­ware- und Dienst­leis­tungs­an­ge­bot geschaf­fen, das sie obli­ga­to­risch zu stra­te­gi­schen Part­nern der Insti­tu­te macht.

Drei Hand­lungs­op­tio­nen haben sich in der Pra­xis als ziel­füh­rend herausgestellt:

CoOpetition 2 RJO

Opti­on 1 (Stan­dard):

Die Nut­zung der Leis­tungs­an­ge­bo­te des Rechen­zen­trums im Stan­dard mini­miert sowohl die Steue­rungs­auf­wän­de als auch die Run-Kos­ten. Freie Kapa­zi­tä­ten und Bud­gets für tech­ni­sche und pro­zes­sua­le Inno­va­tio­nen sind das Resul­tat. Eine Nut­zung hier­für stün­de aber im Wider­spruch zu dem auf Stan­dard gesetz­ten Fokus.

Ande­rer­seits kann der Schwer­punkt so ver­stärkt auf die Berei­che der Bank gelegt wer­den, in denen das Insti­tut die Kern­kom­pe­tenz besitzt – Bera­tung und Verkauf.

Dar­über hin­aus kann aus dem reich­hal­ti­gen Ange­bot von Stan­dard­leis­tun­gen und Tools das für das Insti­tut best­mög­li­che Port­fo­lio aus­ge­wählt wer­den. Die­ses kann auf­grund der stan­dar­di­sier­ten Nut­zung umfang­rei­cher ausfallen.

Bei einer Ent­schei­dung für die­se Opti­on sind die IT-Pro­zes­se inklu­si­ve des Anfor­de­rungs­ma­nage­ments sowie die über­ge­ord­ne­te IT-Stra­te­gie ent­spre­chend auszurichten.

Opti­on 2 (Indi­vi­dua­li­tät im Standard):

Mit der Ergän­zung des Stan­dards um durch das Rechen­zen­trum ange­bo­te­ne Indi­vi­du­al­leis­tun­gen las­sen sich pro­zes­sua­le und tech­ni­sche Inno­va­tio­nen stär­ker umset­zen als in einer aus­schließ­li­chen Aus­rich­tung am Stan­dard. Bei­spiel­haft für Indi­vi­dua­li­tät kann der Ein­satz leis­tungs­stär­ke­rer Ana­ly­se­tools für Daten­aus­wer­tun­gen sein oder Soft­ware, wel­che die Abbil­dung kom­ple­xe­rer Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen ermöglicht.

Die zusätz­li­chen, indi­vi­du­el­len Leis­tun­gen erlau­ben eine Unter­schei­dung vom Leis­tungs­an­ge­bot des Wett­be­werbs. Frei­heits­gra­de wie die Ein­bin­dung von Part­ner­pro­duk­ten außer­halb der Insti­tuts­grup­pe oder das Ange­bot insti­tuts­in­di­vi­du­el­ler, digi­ta­ler Leis­tun­gen sind hier aber nur ein­ge­schränkt möglich.

Es bleibt der Fokus auf die Kern­kom­pe­ten­zen Bera­tung und Ver­kauf. Da die Indi­vi­du­al­leis­tun­gen sepa­rat bepreist wer­den, ist die Nut­zung die­ser Mög­lich­kei­ten Bestand­teil einer insti­tuts­spe­zi­fi­schen Kal­ku­la­ti­on. In die­se flie­ßen neben den höhe­ren Run-Kos­ten gegen­über der Opti­on 1 auch erhöh­te Auf­wän­de für die Admi­nis­tra­ti­on, Steue­rung und Kon­trol­le der Indi­vi­du­al­leis­tun­gen ein.

Die Indi­vi­dua­li­tät im Stan­dard muss somit einen mess­ba­ren öko­no­mi­schen Vor­teil gegen­über dem rei­nen Stan­dard auf­wei­sen, um für die Bank sinn­voll zu sein.

Ent­spre­chend ist auch bei einer Ent­schei­dung für die­se Opti­on die IT-Stra­te­gie ent­spre­chend zu for­mu­lie­ren und die IT-Pro­zes­se stra­te­gie­kon­form auszurichten.

Opti­on 3 (Indi­vi­dua­li­tät zusätz­lich zum Standard):

Für Insti­tu­te, die Ihr Pro­dukt- und Dienst­leis­tungs­an­ge­bot um Leis­tun­gen von Dritt­part­nern oder FinTechs ergän­zen wol­len, ist die Erwei­te­rung des Stan­dards um indi­vi­du­el­le Leis­tun­gen, die nicht durch das Rechen­zen­trum ange­bo­ten wer­den, eine Option.

Bei­spiel­haft für eine sol­che Erwei­te­rung sei hier die Ein­füh­rung leis­tungs­be­zo­ge­ner Pro­dukt­öko­sys­te­me genannt. Die­se kön­nen unter ande­rem im Kon­text Bau (z. B. Ange­bo­te von Hand­wer­kern, Archi­tek­ten oder Behör­den) oder Senio­ren (z. B. Ange­bo­te zu Pfle­ge­diens­ten, zur Frei­zeit­ge­stal­tung sowie Ein­kaufs­ser­vices) kon­zi­piert werden.

Glei­ches gilt aber z. B. auch im Kon­text des Wert­pa­pier­ge­schäf­tes. Schritt­wei­se ein­ge­führ­te insti­tuts­grup­pen­spe­zi­fi­sche Ange­bo­te wie z. B. der Beves­tor der Deka­Bank ste­hen hier neben Eigen­ent­wick­lun­gen von Insti­tu­ten wie Sma­ves­to der Spar­kas­se Bre­men und Ange­bo­ten außer­halb der Institutsgruppe.

Für alle gemein­sam gilt jedoch, dass die Indi­vi­dua­li­tät die­ser Ange­bo­te erheb­lich in die Gestal­tung tech­ni­scher und orga­ni­sa­to­ri­scher Pro­zes­se in der IT ausstrahlt.

Insti­tu­te, die sol­che Leis­tun­gen nut­zen, benö­ti­gen per­so­nel­le und tech­ni­sche Kapa­zi­tä­ten, um die­se Ange­bo­te abbil­den zu kön­nen. Steue­rungs- und Betriebs­pro­zes­se sind inhalt­lich und regu­la­to­risch ent­spre­chend aus­zu­ge­stal­ten. Sie sind in einer IT-Stra­te­gie zusam­men­zu­füh­ren sowie durch Vor­ga­ben der IT-Archi­tek­tur und ein Tar­get Ope­ra­ting Model zu operationalisieren.

Eine Ent­schei­dung für die­sen Weg erfor­dert dar­über hin­aus, dass dadurch ein nach­hal­tig mess­ba­rer öko­no­mi­scher Mehr­wert gene­riert wer­den kann.

Zusam­men­fas­sung:

Es gibt kei­ne rich­ti­ge oder fal­sche Ent­schei­dung. Aus­schlag­ge­bend sind vor allem nach­ste­hen­de fünf Handlungsfelder:

  • Die Geschäfts­stra­te­gie der Bank (wie posi­tio­nie­re ich mich gegen­über mei­nen Wettbewerbern)
  • Die Sourcing­stra­te­gie der Bank (wie affin bin ich für eine Aus­la­ge­rung von Leis­tun­gen an Drit­te und wie eta­bliert sind mei­ne Pro­zes­se für eine regu­la­to­rik­kon­for­me Steuerung)
  • Grö­ße und Wett­be­werbs­in­ten­si­tät des Instituts
  • Per­so­nel­le Aus­stat­tung (quan­ti­ta­tiv und skillspezifisch)
  • Insti­tuts­in­di­vi­du­el­le Governance

Aus die­sen Hand­lungs­fel­dern ist die für das Insti­tut opti­ma­le Opti­on zur Gestal­tung der       CoO­pe­ti­ti­on 2.0 aus­zu­wäh­len und auszugestalten.

Exper­ti­se ban­kon Manage­ment Consulting

Die Exper­ti­se der ban­kon-Bera­ter aus mehr als fünf­zehn Jah­ren Erfah­rung aus Pro­jek­ten im Kon­text der Ban­ken-IT sichert pra­xis­er­prob­tes Wis­sen. Erfah­run­gen aus Stra­te­gie- und Trans­for­ma­ti­ons­pro­jek­ten, der Ein­füh­rung neu­er Geschäfts­fel­der und Pro­duk­te sowie der Sicher­stel­lung von Gover­nan­ce- und Regu­la­to­rik-Anfor­de­run­gen gewähr­leis­ten den erfor­der­li­chen fach­li­chen, pro­zes­sua­len und tech­ni­schen Hintergrund.

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Geld

ZAIT – Regulatorik für Zahlungsinstitute und E‑Geld-Institute

„Frü­her oder spä­ter krie­gen wir Euch alle“ mag die Finanz­auf­sicht (flap­sig for­mu­liert) gedacht haben, als sie mit den Zah­lungs­dienst­auf­sicht­li­chen Anfor­de­run­gen an die IT (ZAIT) ihre auf­sichts­recht­li­chen Vor­ga­ben auch auf Zah­lungs­in­sti­tu­te und E‑Geld-Insti­tu­te aus­ge­dehnt hat.

Der­zeit befin­den sich die ZAIT in der Kon­sul­ta­ti­on – jedoch ist nach Abschluss die­ser unmit­tel­bar mit einer Gül­tig­keit der ZAIT zu rechnen.

Unter­stützt wird die­se Annah­me durch die Tat­sa­che, dass die ZAIT das Kapi­tel „Kun­den­be­zie­hun­gen mit Zah­lungs­dienst­nut­zern“ for­mu­liert, das nach der Kon­sul­ta­ti­on auch Bestand­teil der Ban­ken­auf­sicht­li­chen Anfor­de­run­gen an die IT (BAIT) wird.

Die Begrün­dung für die pla­ka­ti­ve Ein­lei­tung die­ses Arti­kels gibt die Über­sicht der auf­sichts­recht­li­chen Anfor­de­run­gen, die sei­tens der Finanz­auf­sicht bis­her vor­ge­ge­ben wurden.

ZAIT 1 RJO

Wur­den zu Beginn Ban­ken und Ver­si­che­run­gen in den Mit­tel­punkt gerückt und ent­spre­chen­de auf­sichts­recht­li­che Anfor­de­run­gen für die siche­re Aus­ge­stal­tung der IT-Sys­te­me sowie der zuge­hö­ri­gen Pro­zes­se und die Umset­zung der IT-Gover­nan­ce ein­ge­führt, folg­ten bereits 2019 spe­zi­fi­sche Anfor­de­run­gen für Kapi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaf­ten. Dazwi­schen wur­de für beson­ders kri­ti­sche IT-Sys­te­me das KRI­TIS-Modul ein­ge­führt. Im Jahr 2020 erfuh­ren die BAIT eine deut­li­che Erwei­te­rung, die vor allem den Infor­ma­ti­ons­ver­bund in den Mit­tel­punkt rück­te und sei­ne Defi­ni­ti­on gegen­über den bis­her gül­ti­gen BAIT deut­lich ausbaute.

Im Jahr 2021 befin­den sich nun die ZAIT in der Kon­sul­ta­ti­ons­pha­se. Zunächst behan­deln wir in die­sem Arti­kel zwei Fragen:

  • Wen betref­fen die ZAIT?
  • Wie unter­schei­den sich die ZAIT von den ande­ren auf­sichts­recht­li­chen Anfor­de­run­gen an die IT?

Wen betref­fen die ZAIT?

Betrof­fen von den ZAIT sind Zah­lungs­in­sti­tu­te und E‑Geld-Insti­tu­te:

  • Zah­lungs­in­sti­tu­te:
    • Der­zeit sind etwa 70 Zah­lungs­in­sti­tu­te bei der Finanz­auf­sicht registriert
    • Zah­lungs­in­sti­tu­te betrei­ben gewerbs­mä­ßig Zah­lungs­diens­te wie z. B. Ein­zah­lungs- oder Aus­zah­lungs­ge­schäft, Lastschrift‑, Über­wei­sungs- oder Zah­lungs­kar­ten­ge­schäft ohne Kre­dit­ge­wäh­rung oder Zah­lungs­ge­schäft mit Kreditgewährung
    • Auch Anbie­ter von Zah­lungs­aus­lö­se­diens­ten oder Kon­to­in­for­ma­ti­ons­diens­ten zäh­len zu den Zahlungsinstituten
  • E‑Geld-Insti­tu­te:
    • Der­zeit sind neun E‑Geld-Insti­tu­te bei der Finanz­auf­sicht registriert
    • E‑Geld-Insti­tu­te bege­ben E‑Geld
    • E‑Geld ist der elek­tro­nisch, dar­un­ter auch magne­tisch, gespei­cher­te mone­tä­re Wert in Form einer For­de­rung an den Emit­ten­ten, der gegen Zah­lung eines Geld­be­trags aus­ge­stellt wird, um damit Zah­lungs­vor­gän­ge im Sin­ne des BGB durchzuführen

Somit han­delt es sich quan­ti­ta­tiv um eine eher klei­ne Zahl betrof­fe­ner Insti­tu­te, für die­se erfah­ren die vor­ge­ge­be­nen Anfor­de­run­gen aber eine deut­li­che Anspruchssteigerung.

Was sind die Gemein­sam­kei­ten und Unter­schie­de der ZAIT zu ande­ren auf­sichts­recht­li­chen Anforderungen?

Auch der grund­sätz­li­che Auf­bau bei­der Doku­men­te ist in sei­ner Struk­tur nahe­zu iden­tisch. Eben­so steht der Infor­ma­ti­ons­ver­bund bei den ZAIT im Mit­tel­punkt der Betrach­tun­gen. Aus bei­den Anfor­de­rungs­do­ku­men­ten her­aus gilt für die Insti­tu­te das Pro­por­tio­na­li­täts­prin­zip in der Umset­zung der gefor­der­ten Maßnahmen.

Was unter­schei­det die ZAIT von ande­ren regu­la­to­ri­schen Vor­ga­ben wie z. B. den BAIT? Fünf Punk­te fal­len hier auf und sol­len kurz betrach­tet wer­den. Sie betref­fen fol­gen­de Kapitel:

  • IT-Gover­nan­ce
  • Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ma­nage­ment
  • IT-Pro­jek­te und Anwendungsentwicklung
  • Aus­la­ge­rung und sons­ti­ger Fremdbezug
  • Not­fall­ma­nage­ment

Im Zusam­men­hang mit der IT-Gover­nan­ce liegt die wesent­li­che Unter­schei­dung dar­in, dass eine Aus­rich­tung der IT an eta­blier­ten Stan­dards zu erfol­gen hat. Hier wer­den drei Stan­dards expli­zit genannt (IT-Grund­schutz des Bun­des­amts für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik (BSI), die inter­na­tio­na­len Sicher­heits­stan­dards ISO/IEC 270XX der Inter­na­tio­nal Orga­niza­ti­on for Stan­dar­diza­ti­on und der Pay­ment Card Indus­try Data Secu­ri­ty Stan­dard (PCIDSS)).

Im Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ma­nage­ment besteht die Mög­lich­keit, die Funk­ti­on des Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­ten mit ande­ren Funk­tio­nen im Unter­neh­men zu kom­bi­nie­ren oder, in beson­de­ren Fäl­len, auch außer­halb des Unter­neh­mens anzusiedeln.

Für IT-Pro­jek­te und Anwen­dungs­ent­wick­lung gibt es expli­zi­te Anfor­de­run­gen an die durch­zu­füh­ren­de Aus­wir­kungs­ana­ly­se und die Nut­zung des Begriffs „wesent­li­che Ver­än­de­rung“ im Zusam­men­hang mit Vor­ga­ben für die Testdurchführung.

Das Kapi­tel Aus­la­ge­rung und sons­ti­ger Fremd­be­zug ent­hält deut­lich umfang­rei­che­re Anfor­de­run­gen in den ZAIT als in den BAIT, die es zu berück­sich­ti­gen gilt.

Im Not­fall­ma­nage­ment wird die Not­wen­dig­keit zur Durch­füh­rung von Aus­wir­kungs­ana­ly­sen und Risi­ko­ana­ly­sen gefordert. 

Ers­te Schrit­te für Zah­lungs­in­sti­tu­te mit den ZAIT:

In einem ers­ten Schritt gilt es für die Zah­lungs­in­sti­tu­te und die E‑Geld-Insti­tu­te, ihre indi­vi­du­el­le Aus­gangs­si­tua­ti­on vor dem Hin­ter­grund der ZAIT zu ken­nen. Nur dann lässt sich der erfor­der­li­che Hand­lungs­be­darf identifizieren.

Vor­ran­gig gilt es, einen Über­blick über das eige­ne Insti­tut, die genutz­ten Aus­la­ge­run­gen sowie die Zah­lungs­dienst­nut­zer zu erhal­ten. Die­ses schließt auch den Infor­ma­ti­ons­ver­bund ein, der ein Nukle­us der ZAIT ist.

Inhalt­lich ste­hen fünf Hand­lungs­fel­der im Mit­tel­punkt der Erhebung.

ZAIT 2 RJO
  1. In wel­chem Umfang sind bereits Vor­be­fas­sun­gen zu Regu­la­to­ri­k­an­for­de­run­gen im Insti­tut erfolgt, z. B. durch eine inter­ne Erst­ana­ly­se oder die Jah­res­ab­schluss­prü­fung des Wirtschaftsprüfers?
  2. Wie steht es um die Gover­nan­ce des Insti­tuts, z. B. in Bezug auf eine durch­gän­gi­ge und doku­men­tier­te stra­te­gi­sche Aus­rich­tung oder ein eta­blier­tes inter­nes Kon­troll- und Prüfungswesen?
  3. Wird heu­te bereits auf eta­blier­te Stan­dards zurück­ge­grif­fen, auch über die in der ZAIT genann­ten hin­aus, z. B. ITIL oder Cobit?
  4. Wie trans­pa­rent sind die bestehen­den Aus­la­ge­run­gen tech­nisch und orga­ni­sa­to­risch und in wel­cher Form sind die­se in Kon­troll­pro­zes­se eingebunden?
  5. Wel­chen Stand hat die per­so­nel­le und tech­ni­sche Aus­stat­tung des Insti­tuts quan­ti­ta­tiv und qualitativ?

Die Ermitt­lung der Aus­gangs­si­tua­ti­on kann mit­tels eines Quick-Checks erfol­gen, um auf Grund­la­ge die­ser Infor­ma­tio­nen einen Über­blick über den erfor­der­li­chen Hand­lungs­be­darf zu erhal­ten und eine Indi­ka­ti­on für die Aus­ge­stal­tung des Pro­por­tio­na­li­täts­prin­zips zu gewinnen.

In einer Aus­bau­stu­fe kann sich eine Rei­fe­grad­ana­ly­se anschlie­ßen, für die es sich emp­fiehlt, die­se bereits an einen eta­blier­ten Stan­dard aus­zu­rich­ten, z. B. der ISO 27000-Reihe.

Neben der inhalt­li­chen Ana­ly­se zu den Kri­te­ri­en des Stan­dards ermög­licht ein sol­ches Vor­ge­hen auch eine Visua­li­sie­rung für das Management.

ZAIT 5 RJO

Exper­ti­se ban­kon Manage­ment Consulting

Die Exper­ti­se der ban­kon-Bera­ter aus mehr als fünf­zehn Jah­ren Erfah­rung aus Pro­jek­ten im Kon­text der Ban­ken-IT sichert pra­xis­er­prob­tes Wis­sen. Erfah­run­gen aus einer Viel­zahl von Regu­la­to­rik­pro­jek­ten bei Finanz­dienst­leis­tern gewähr­leis­ten die Sicher­stel­lung von Gover­nan­ce- und Regu­la­to­rik-Anfor­de­run­gen. Lang­jäh­ri­ge Pra­xis­exper­ti­se aus Pro­jekt- und Lini­en­tä­tig­keit bei Zah­lungs­in­sti­tu­ten schaf­fen den erfor­der­li­chen fach­li­chen, pro­zes­sua­len und tech­ni­schen Hintergrund.

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Horizont

„Handlungsdruck für Banken – BAIT-Neuerungen 2021“

Als 2017 die Bank­auf­sicht­li­chen Anfor­de­run­gen an die IT, kurz BAIT, als Kon­kre­ti­sie­rung der in den MaRisk gere­gel­ten regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen an die Infor­ma­ti­ons­tech­nik von Ban­ken ein­ge­führt wur­den, ging ein Rau­nen durch die Com­mu­ni­ty. In der BAIT wur­de erst­mals kon­kret vor­ge­ge­ben, wie die Auf­sicht sich die regu­la­to­rik­kon­for­me Aus­ge­stal­tung der Ban­ken IT vor­stellt. Zwar galt für die BAIT das Pro­por­tio­na­li­täts­prin­zip, das eine Aus­ge­stal­tung anhand der kon­kre­ten Situa­ti­on des jewei­li­gen Insti­tuts zuließ. Prü­fungs­er­fah­run­gen von EZB, Bun­des­bank, BaFin, aber auch der haus­ei­ge­nen Revi­si­ons­ab­tei­lun­gen haben jedoch gezeigt, dass die BAIT nicht als gestal­tungs­frei­er „Papier­ti­ger“ ver­stan­den, son­dern als „umzu­set­zen“ vor­ge­ge­ben wer­den. Die spe­zi­fi­schen Anfor­de­run­gen für kri­ti­sche IT-Struk­tu­ren in dem im Jahr 2018 ergänz­ten KRITS-Modul mach­ten deut­lich, dass der mit der BAIT ein­ge­schla­ge­ne Weg sei­tens der BaFin kon­se­quent fort­ge­führt wird.

Zwei Jah­re sind seit­dem ver­gan­gen. Vie­le Insti­tu­te sind auch heu­te noch damit beschäf­tigt, die auf Grund­la­ge der BAIT erfolg­ten Fest­stel­lun­gen aus inter­nen und exter­nen Prü­fun­gen zu bear­bei­ten und ihre IT com­pli­ant zu gestal­ten. Da steht auch bereits eine signi­fi­kan­te Erwei­te­rung der Anfor­de­run­gen aus der BAIT in den Start­blö­cken. 2020 erfolg­te die Kon­sul­ta­ti­ons­pha­se mit den Insti­tu­ten. Für das kom­men­de Jahr 2021 ist vom Go-live der neu­en Ansprü­che auszugehen.

Drei neue Kapi­tel ergän­zen die bestehen­den Anfor­de­run­gen, von denen die ope­ra­ti­ve IT-Sicher­heit und das IT-Not­fall­ma­nage­ment die bei­den bedeut­sa­me­ren sind im Ver­gleich zum Kapi­tel Kun­den­be­zie­hun­gen zu Zahlungsdienstleistern.

Mit dem neu­en Kapi­tel „ope­ra­ti­ve IT-Sicher­heit“ wer­den die bis­he­ri­gen Anfor­de­run­gen an Netz­werk­si­cher­heit, Sys­tem­här­tung, Pene­tra­ti­ons- und Schwach­stel­len­test geschärft und in einem eige­nen Kapi­tel gebündelt.

Das neue Kapi­tel IT-Not­fall­ma­nage­ment trägt der Tat­sa­che Rech­nung, dass sich die EBA-Gui­de­lines expli­zit mit die­sem Hand­lungs­feld befas­sen und ergänzt die BAIT um Inhal­te des IT-Not­fall­ma­nage­ments sowie des Busi­ness-Con­ti­nui­ty-Manage­ments. Neben der Identifi­kation der für Not­fäl­le rele­van­ten Res­sour­cen und Pro­zes­se ste­hen Maß­nah­men zur Gewähr­leis­tung der Fort­füh­rung des Geschäfts­be­triebs im Fal­le von Not­fäl­len im Fokus die­ses Kapi­tels. Hin­zu kom­men Anfor­de­run­gen an die Durch­fü­gung von Tests und Übun­gen zur Sicher­stel­lung der Wirk­sam­keit der defi­nier­ten Vorkehrungen.

Über die neu­en Kapi­tel hin­aus wur­den auch bestehen­de Stel­len kon­kre­ti­siert oder erwei­tert. Eine wesent­li­che Ver­än­de­rung im Ver­gleich zu der bestehen­den BAIT liegt im pro­zes­sua­len Betrachtungsgegenstand.

Stan­den bis­her die IT-Pro­zes­se sowie die IT-Sys­te­me als Infor­ma­ti­ons­ver­bund im Mit­tel­punkt der Betrach­tung, sind jetzt sämt­li­che Geschäfts­pro­zes­se im Fokus, und zwar hin­sicht­lich ihrer Unter­stüt­zung mit­tels IT-Anwen­dun­gen, Infra­struk­tu­ren und Daten. Die­ses ist neu und erwei­tert den Scope nach­hal­tig. Vor allem auch des­halb, weil die Ein­bin­dung von exter­nen Dienst­leis­tungs­part­nern nicht mehr pri­mär auf das Hand­lungs­feld Sourcing/Dienstleister­steuerung beschränkt ist. Viel­mehr sind die IT-rele­van­ten Ele­men­te ihrer Leistungsunter­stützung im Pro­zess rele­van­te Sco­pes. Der Infor­ma­ti­ons­ver­bund als Betrach­tungs­ge­gen­stand erhält so eine ande­re Kom­ple­xi­tät, die es in der Bank regu­la­to­risch zu mana­gen gilt.

Eben­so eine Aus­wei­tung erfah­ren die Anfor­de­run­gen an IT-Ser­vice­pro­zes­se. So sind mit der Erwei­te­rung der BAIT die bei­den ITIL-Pro­zes­se Capa­ci­ty-Manage­ment und Avai­la­bi­li­ty-Manage­ment in den Insti­tu­ten zu etablieren.

Das Capa­ci­ty-Manage­ment sichert die Kapa­zi­tät der IT-Ser­vices sowie der IT-Infra­struk­tur. Ziel ist, dass alle Kom­po­nen­ten der IT-Ser­vices die ver­ein­bar­ten Kapa­zi­täts- und Per­for­man­ce­zie­le errei­chen, auch unter Berück­sich­ti­gung zukünf­ti­ger Anforderungen.

Das Avai­la­bi­li­ty-Manage­ment stellt die Ver­füg­bar­keit der IT-Ser­vices sicher, in dem alle Kom­po­nen­ten der IT-Ser­vices die ver­ein­bar­ten Ver­füg­bar­keits­zie­le erreichen.

Wich­tig ist hier­bei der Bezug zu den oben beschrie­be­nen Aus­wei­tun­gen in der Defi­ni­ti­on des Infor­ma­ti­ons­ver­bun­des. Dadurch wird deut­lich, dass eine bank­in­ter­ne Betrach­tung der bei­den neu­en Pro­zes­se zu kurz greift und die betei­lig­ten Dienst­leis­tungs­part­ner ein­zu­bin­den sind.

Nach­ste­hen­de Abbil­dung fasst die­se neu­en, respek­ti­ve ver­schärf­ten Ansprü­che der BAIT-Anfor­de­rung zusam­men und zeigt, wel­che Effek­te die­se auf die Insti­tu­te erwar­ten lassen.

Schon auf den ers­ten Blick wird deut­lich, dass die neu­en eben­so wie die erwei­ter­ten Anfor­de­run­gen der BAIT nicht mit­tels eines „Quick Hit“ zu bewäl­ti­gen sind. Zu umfang­reich waren und sind die Her­aus­for­de­run­gen aus den 2017 und 2018 for­mu­lier­ten Anfor­de­run­gen der BAIT für die Banken.

Ent­spre­chend der indi­vi­du­el­len Aus­gangs­si­tua­ti­on des Insti­tuts und dem Grad der für die eige­ne IT gewähl­ten Stan­dar­di­sie­rung gibt es hin­sicht­lich des Umset­zungs­ho­ri­zonts kurz­fris­ti­ge Aspek­te, grund­sätz­lich aber eher eine lang­fris­ti­ge Per­spek­ti­ve. Durch die Aus­wei­tung des Infor­ma­ti­ons­ver­bun­des sind die BAIT kein aus­schließ­li­ches IT-The­ma mehr, son­dern ein Pro­zess­the­ma, das die IT-Unter­stüt­zung des jewei­li­gen Pro­zes­ses im Fokus hat. Damit sind neben den Spe­zia­lis­ten des eige­nen IT-Bereichs zuneh­mend sol­che der rele­van­ten Dienst­leis­tungs­part­ner ein­zu­bin­den. Dar­über hin­aus sind auch Exper­ten aus den Fach­be­rei­chen der Bank zu involvieren.

Damit wird deut­lich, dass ins­ge­samt ein hoher Auf­wand für die Insti­tu­te mit der Umset­zung der Neue­run­gen in der BAIT ver­bun­den ist.

Vor die­sem Hin­ter­grund sind zwei Tätig­kei­ten von her­aus­ge­ho­be­ner Bedeu­tung. Ers­tens die Iden­ti­fi­ka­ti­on des Infor­ma­ti­ons­ver­bunds für die betrof­fe­nen Geschäfts­pro­zes­se, um den Hand­lungs­rah­men und die ein­zu­bin­den­den Par­tei­en trans­pa­rent und voll­stän­dig zu iden­ti­fi­zie­ren. Zwei­tens die dar­auf auf­bau­en­de Ablei­tung einer Umset­zungs­road­map, die auch den aktu­el­len Sta­tus quo des Insti­tuts berücksichtigt.

Um die­ses so ziel­ge­rich­tet wie mög­lich zu tun, ist nicht nur die Kennt­nis der regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen ent­schei­dend. Wesent­lich bedeut­sa­mer ist die umfang­rei­che Pra­xis­exper­ti­se zu Bank­pro­zes­sen sowie der in den Pro­zes­sen ein­ge­setz­ten IT-Sys­te­me und ihrer Schnitt­stel­len unter­ein­an­der. In Kom­bi­na­ti­on mit Erfah­run­gen aus Audit- und Umset­zungs­pro­jek­ten im Kon­text Ban­ken­re­gu­la­to­rik stel­len sie die kri­ti­schen Erfolgs­fak­to­ren dar, eine effi­zi­en­te Umset­zung der BAIT-Neue­run­gen zu pla­nen und durchzuführen.

Exper­ti­se ban­kon Manage­ment Consulting

Die Exper­ti­se der ban­kon-Bera­ter aus mehr als fünf­zehn Jah­ren Erfah­rung mit Pro­jek­ten im Kon­text IT-Regu­la­to­rik sichert pra­xis­er­prob­tes Wis­sen. Umfang­rei­che Kennt­nis von Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tu­ren, Pro­zes­sen und IT-Sys­te­men deut­scher Ban­ken und Spar­kas­sen gewähr­leis­ten den erfor­der­li­chen fach­li­chen und tech­ni­schen Hintergrund.

Auf die­ser Grund­la­ge unter­stützt ban­kon effi­zi­ent und ziel­ge­rich­tet in der Iden­ti­fi­ka­ti­on aller betei­lig­ten Assets am Infor­ma­ti­ons­ver­bund, der effi­zi­en­ten Erstel­lung einer Umsetzungs­roadmap für die BAIT-Neue­run­gen sowie der Umset­zung selbst.

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Heizung

„IT-Regulatorik 2021“ – Wieviel Regulatorik vertragen die deutschen Banken?

EBA-ICT, MaRisk 6. Novel­le, BAIT – von allen Sei­ten wer­den die IT- und Gover­nan­ce-Spe­zia­lis­ten der Ban­ken im Moment mit neu­en oder teil­wei­se ver­schärf­ten regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen kon­fron­tiert. In kei­ner Wei­se soll die posi­ti­ve Absicht hin­ter die­sen Maß­nah­men in Abre­de gestellt wer­den. Aber es stellt sich den­noch die Fra­ge, wie­viel die­ser regu­la­to­ri­schen Vor­ga­ben durch die deut­schen Ban­ken bewäl­tigt wer­den kön­nen und wie. Ver­schärft wird die­se Fra­ge durch die Tat­sa­che, dass vie­le Insti­tu­te aktu­ell Pro­jek­te und Vor­ha­ben durch­füh­ren, die noch vor­an­ge­gan­ge­ne Anfor­de­run­gen umset­zen oder die Eta­blie­rung im Lini­en­be­trieb sicherstellen.

Regulatorik - Neue Anforderungen RJO
Regu­la­to­rik – Neue Anforderungen

Erschwe­rend kommt eben­falls noch hin­zu, dass die Umset­zung durch die Auf­sichts­gre­mi­en in zuneh­mend enge­rer Tak­tung kon­trol­liert wird. EZB, Bun­des­bank und BaFin sind umfang­reich in den Insti­tu­ten vor Ort, um die erfolg­rei­che Umset­zung zu ver­pro­ben. Erfolg­reich heißt hier­bei jedoch nicht nur die Doku­men­ta­ti­on eines abge­schlos­se­nen Pro­jek­tes, son­dern die ope­ra­ti­ve Nach­weis­füh­rung, dass die ein­ge­führ­ten oder ver­än­der­ten Pro­zes­se in der Linie eta­bliert sind und kon­se­quent durch­lau­fen wer­den. Dar­auf auf­bau­en­de KVP- oder Les­sons-Lear­ned-Pro­zes­se wer­den dabei als obli­ga­to­risch imple­men­tiert vorausgesetzt.

Die Prü­fun­gen mani­fes­tie­ren damit eine deut­lich gestie­ge­ne Anfor­de­rungs­qua­li­tät an den in den Insti­tu­ten ver­an­ker­ten regu­la­to­ri­schen Reifegrad.

Nun lässt sich zwar fest­stel­len, dass vie­le der regu­la­to­ri­schen Vor­ga­ben auf­ein­an­der auf­bau­en. Anfor­de­run­gen aus der euro­päi­schen Per­spek­ti­ve (EBA-ICT) wer­den im Rah­men der 6. MaRisk-Novel­le in natio­na­le Vor­ga­ben über­führt und in den BAIT kon­kre­ti­siert. Die­se poten­zi­el­le Syn­er­gie gilt aber nicht in aller Voll­stän­dig­keit für Insti­tu­te jeder Grö­ßen­klas­se. Dar­über hin­aus blei­ben auch unter Berück­sich­ti­gung die­ser Fak­to­ren erheb­li­che Umset­zungs­an­for­de­run­gen für die Ban­ken. Die Her­aus­for­de­run­gen, die sich für die Insti­tu­te dar­aus erge­ben, sind unterschiedlich:

Grö­ße­re Insti­tu­te, vor allem mit inter­na­tio­na­ler Aus­rich­tung, erreicht die „vol­le Wucht“ der regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen. Die­se tref­fen aber auch auf Zen­tral­be­rei­che der IT, Gover­nan­ce oder Com­pli­ance, die grund­sätz­lich über die zur Bewäl­ti­gung die­ser Anfor­de­run­gen erfor­der­li­che Qua­li­fi­ka­ti­on und quan­ti­ta­ti­ve Aus­prä­gung verfügen.

Klei­ne­re Insti­tu­te mit eher regio­na­ler Aus­rich­tung sind von regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen unter­schied­lich betrof­fen. Eine wesent­li­che Unter­schei­dungs­kom­po­nen­te ist hier der Umfang aus­ge­la­ger­ter Tätig­kei­ten. Je höher und je indi­vi­du­el­ler der Aus­la­ge­rungs­grad, umso stär­ker die regu­la­to­ri­schen Berüh­rungs­punk­te. Ver­stär­kend kommt hier jedoch hin­zu, dass gera­de bei einer weit­ge­hen­den Aus­la­ge­rung das Exper­ten­wis­sen dadurch abge­baut wur­de. Viel­fach ist das zur Bewäl­ti­gung der regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen erfor­der­li­che Know-how nicht mehr in aus­rei­chen­der Quan­ti­tät in den Insti­tu­ten vorhanden.

Die Schluss­fol­ge­rung, dass in die­sen Fäl­len die erfor­der­li­che Exper­ti­se durch Ein­stel­lung neu­er Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter zuge­führt wer­den muss, ver­nach­läs­sigt eine wesent­li­che Kom­po­nen­te – den Fachkräftemangel.

Exper­ten in IT-Regu­la­to­rik, Gover­nan­ce oder Com­pli­ance sind am Markt stark gesucht und nicht in aus­rei­chen­der Quan­ti­tät vor­han­den. Die Wei­ter­bil­dung eige­ner Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter in die­sen The­men ist eine eher lang­fris­tig aus­ge­rich­te­te Lösung. Das Wis­sen extern ein­zu­kau­fen ist aus Kos­ten­grün­den auch nicht ohne Wei­te­res möglich.

Wel­che Mög­lich­kei­ten gibt es aber, aus die­sem Dilem­ma zu ent­kom­men und den stei­gen­den regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen als Insti­tut gerecht zu werden?

Aus Sicht von ban­kon hat sich die Ein­rich­tung eines zen­tra­len Regu­la­to­rik-Office bewährt. Die­ses koor­di­niert insti­tuts­weit die Akti­vi­tä­ten zu regu­la­to­ri­schen Ver­än­de­run­gen sowie der Vor­be­rei­tung und Beglei­tung regu­la­to­ri­scher Prü­fun­gen. In sei­ner Aus­ge­stal­tung ermög­licht es insti­tuts­in­di­vi­du­el­le Anpas­sun­gen vor dem Hin­ter­grund der Grö­ße sowie der Geschäfts- und Risi­ko­struk­tur der Bank. Es ist damit der Sin­gle-Point-of-Truth für regu­la­to­ri­sche The­men in der Bank.

Regulatorik-Office RJO

Die Abbil­dung der aktu­el­len regu­la­to­ri­schen Situa­ti­on der Bank erfolgt über ein zen­tra­les Regu­la­to­rik-Back­log. Des­sen Inhalt sind die insti­tuts­in­di­vi­du­ell bewer­te­ten regu­la­to­ri­schen The­men sowie die im regu­la­to­ri­schen Kon­text iden­ti­fi­zier­ten bank­spe­zi­fi­schen Defizite.

Owner die­ses Back­logs ist das Regu­la­to­rik-Office, das auch für die inhalt­li­che Befül­lung ver­ant­wort­lich ist. Im Rah­men von inter­nen und exter­nen Prü­fungs­hand­lun­gen iden­ti­fi­zier­te Defi­zi­te wer­den hier zen­tral abge­legt. Sie sind die rele­van­te Infor­ma­ti­ons­quel­le für das Auf­set­zen regu­la­to­ri­scher Vor­ha­ben oder Pro­jek­te im Rah­men des Projektplanungsprozesses.

Die Vor­tei­le die­ser orga­ni­sa­to­ri­schen und infor­ma­to­ri­schen Bün­de­lung lie­gen auf der Hand:

  • För­de­rung der bank­in­ter­nen Ver­zah­nung von Berei­chen, die mit regu­la­to­ri­schen The­men befasst sind, z. B. Unter­neh­mens­steue­rung, IT, Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit, Orga­ni­sa­ti­on, Pro­jekt­port­fo­lio­steue­rung, Not­fall­ma­nage­ment oder Dienstleistersteuerung
  • Mit­wir­kung bei über­grei­fen­den Initia­ti­ven, z. B. zum insti­tuts­grup­pen­spe­zi­fi­schen Umgang mit regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen im Kon­text Sourcing
  • Effi­zi­en­te Unter­stüt­zung inter­ner und vor allem exter­ner Prü­fun­gen durch die Wahr­neh­mung der Funk­ti­on eines zen­tra­len Prüfungs-Offices
  • Vor­aus­set­zung einer sys­te­ma­ti­schen, prio­ri­sier­ten Bear­bei­tung regu­la­to­ri­scher Defi­zi­te mit­tels Vor­ha­ben und Projekten
  • Sicher­stel­lung bank­in­ter­ner Ver­tre­tungs­mög­lich­kei­ten im Kon­text Regulatorik
  • Unter­stüt­zung der Aus­bil­dung bank­in­ter­nen Wis­sens zu regu­la­to­ri­schen Themen

Die Syn­er­gien und Vor­tei­le sichern den Insti­tu­ten die Fähig­keit, regu­la­to­ri­sche Anfor­de­run­gen bewäl­ti­gen zu kön­nen. Die Bün­de­lung der Kräf­te ermög­licht den Ban­ken, und hier beson­ders mit­tel­gro­ßen und klei­ne­ren Insti­tu­ten, die Sicher­stel­lung der erfor­der­li­chen regu­la­to­ri­schen Governance.

Denn unab­hän­gig von der Fra­ge, wie­viel Regu­la­to­rik deut­sche Ban­ken ver­tra­gen, lässt sich die Ten­denz zur Aus­wei­tung regu­la­to­ri­scher Anfor­de­run­gen zumin­dest auf Ebe­ne von Ein­zel­in­sti­tu­ten nicht auf­hal­ten. Es kön­nen aber sehr wohl die Vor­aus­set­zun­gen geschaf­fen und opti­miert wer­den, mit die­sen Anfor­de­run­gen umzugehen.

Exper­ti­se ban­kon Manage­ment Consulting

Die Exper­ti­se der ban­kon-Bera­ter aus mehr als fünf­zehn Jah­ren Erfah­rung mit Pro­jek­ten im Kon­text IT-Regu­la­to­rik sichert pra­xis­er­prob­tes Wis­sen. Umfang­rei­che Kennt­nis von Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tu­ren, Pro­zes­sen und IT-Sys­te­men deut­scher Ban­ken und Spar­kas­sen gewähr­leis­ten den erfor­der­li­chen fach­li­chen und tech­ni­schen Hintergrund.

Auf die­ser Grund­la­ge unter­stützt ban­kon effi­zi­ent und ziel­ge­rich­tet im Set­up zen­tra­ler Regu­la­to­rik-Offices und der erfor­der­li­chen Über­füh­rung in einen Regel­be­trieb. Bei Bedarf unter­stützt ban­kon auch ope­ra­tiv im Betrieb des Regu­la­to­rik-Office z. B. in der Vor­be­rei­tung und Beglei­tung regu­la­to­ri­scher Prüfungen.

Nut­zen Sie unse­re umfang­rei­chen Erfah­run­gen und spre­chen Sie mit uns:

ban­kon Manage­ment Con­sul­ting GmbH & Co. KG
Max-Planck-Str. 8
85609 Aschheim/München
Tel.: (089) 99 90 97 90
Fax: (089) 99 90 97 99
Web: https://​www​.ban​kon​.de
E‑Mail: research@bankon.de


Chancen für den Dienstleistungssektor durch Corona?

Seit meh­re­ren Wochen hält das Coro­na­vi­rus die Welt in Atem. Die gesam­te Wirt­schaft inkl. den Bera­tungs­fir­men und deren Kun­den sind davon betroffen.

In der Kri­se hat sich gezeigt, dass sich neue Wege, Arbeits­wei­sen und damit ver­bun­den auch neue Chan­cen entwickeln.

Wer hät­te vor dem Shut­down dar­an gedacht sei­ne Mit­ar­bei­ter im gro­ßen Stil ins Home­of­fice zu schicken?

Wir als Unter­neh­mens­be­ra­tungs­ge­sell­schaft sehen hier­in aber auch die Mög­lich­keit der lang­fris­ti­gen Kos­ten­er­spar­nis. Wenn es auch im Home­of­fice funk­tio­niert, brau­che ich dann so viel teu­re Büro­flä­che? Kann ich mei­ne Pro­zes­se im Zuge einer kom­bi­nier­ten Digi­ta­li­sie­rungs- und Opti­mie­rungs­stra­te­gie nicht auch über­den­ken und anpassen?

Auch nach der über­stan­de­nen Kri­se wer­den im Dienst­leis­tungs­sek­tor und allen vor­an bei den Ban­ken die Sor­gen um den Ertrag in der Nied­rig­zins­pha­se wei­ter an ers­ter Stel­le stehen.

Wir kön­nen Sie dabei unter­stüt­zen die Kos­ten zu ver­rin­gern, unse­re Bera­ter kön­nen Ihnen wert­vol­le Pro­zess­op­ti­mie­rung und damit auch Kos­ten­er­spar­nis auf­zei­gen und Sie bei der Umset­zung unter­stüt­zend begleiten.

Ergrei­fen Sie die Chan­ce jetzt und über­den­ken jahr­zehn­te­lang gewach­se­ne Struk­tu­ren und Arbeitsweisen.

Das Virus hat uns gezeigt, dass es auch anders funk­tio­nie­ren kann. Die Akzep­tanz bei Mit­ar­bei­tern und Vor­stän­den für Ver­än­de­run­gen sind gestie­gen, war­um nicht jetzt dort wei­ter­ma­chen und die­se Poten­zia­le heben?

Sichern Sie Ihren Erfolg und die Zukunft, wir sind an Ihrer Seite.

Nut­zen Sie unse­re umfang­rei­chen Erfah­run­gen und spre­chen Sie mit uns:

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