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Filialschließung – und was kommt dann – Comeback des Telefons als Vertriebskanal

Oft kommt sie schlei­chend und nahe­zu unbe­merkt, manch­mal mit einem Big Bang – die Schlie­ßung von Filia­len der klas­si­schen Uni­ver­sal­ban­ken im Bundesgebiet.

© 2023 bankon

Abbil­dung 1: Ent­wick­lung Anzahl Bank­fi­lia­len in Deutsch­land gemäß Bank­stel­len­be­richt der Bundesbank

Ver­schie­de­ne Ursa­chen kön­nen hier­für ver­ant­wort­lich sein. Seit Jah­ren bereits bau­en Spar­kas­sen, Genos­sen­schaf­ten und Groß­ban­ken ihre Fili­al­prä­senz deut­lich zurück. Vie­le der ehe­ma­li­gen Bera­tungs­punk­te wer­den aus Kos­ten­grün­den oder auf­grund nied­ri­ger Besuchs­fre­quenz in Selbst­be­die­nungs­stand­or­te umge­wan­delt oder ent­fal­len ganz. Die Com­merz­bank zum Bei­spiel wähl­te abwei­chend hier­von einen Big Bang Ansatz, in dem inner­halb eines sehr kur­zen Zeit­raums 2022 ein erheb­li­cher Anteil der bis­he­ri­gen Stand­or­te geschlos­sen oder nach der Coro­na-Pan­de­mie nicht wie­der geöff­net wur­de. An ihre Stel­le trat das Leis­tungs­an­ge­bot der Bera­tungs­cen­ter, über die den Kun­den Leis­tun­gen via Tele­fon und Video­kon­fe­renz in Kom­bi­na­ti­on mit Online-Leis­tun­gen offe­riert wurden.

Ein wei­te­res Phä­no­men ergänzt die­se Ver­än­de­rungs­ten­denz für die Kun­den vor allem im länd­li­chen Raum. Durch die hohe Zahl von Geld­au­to­ma­ten­spren­gun­gen kommt es zu einer Reduk­ti­on des Ange­bots an Selbst­be­die­nungs­stand­or­ten, weil die Kos­ten für die Wie­der­her­stel­lung oder Absi­che­rungs­maß­nah­men immens gestie­gen sind.

Was heißt das für den Kunden?

Geleb­te Gewohn­hei­ten im Zugang zu Bank­dienst­leis­tun­gen ver­än­dern sich. Das Gespräch mit einem Bera­ter der Bank bedarf einer expli­zi­ten Ter­min­ver­ein­ba­rung und einer Fahrt zum jewei­li­gen Stand­ort. Die Bedeu­tung von Selbst­be­die­nungs­an­ge­bo­ten am Auto­ma­ten oder via Online-Ban­king nimmt deut­lich zu, da nur noch die­se Kanä­le für die Durch­füh­rung von Trans­ak­tio­nen zur Ver­fü­gung ste­hen. Je nach Ange­bot des Insti­tuts steht alter­na­tiv ein Bera­ter via Tele­fon oder mul­ti­me­di­al zur Verfügung.

Die­se Ent­wick­lung ist für den Kun­den nicht über­ra­schend, aber inzwi­schen sind die Ver­än­de­run­gen für jeden spür­bar und erfor­dern eine ver­stärk­te Anpas­sung des Nutzungs­verhaltens von Bankdienstleistungen.

Was heißt das für die Bank?

Die Auf­ge­schlos­sen­heit der Kun­den für die Nut­zung media­ler Kanä­le wächst und erleich­tert den Kre­dit­in­sti­tu­ten den Abbau sta­tio­nä­rer Ange­bo­te. Gemäß Daten von Sta­tis­ta stieg der Anteil der Online-Ban­king Nut­zer in den Jah­ren von 2014 bis 2023 von 53 % auf 76 %. Selbst in der Alters­grup­pe der Senio­ren nut­zen inzwi­schen nahe­zu 50 % der Bank­kun­den das Online-Ange­bot. Ist damit der Switch vom sta­tio­nä­ren zum media­len Ange­bot für die Ban­ken ein Erfolgs­mo­dell? Aus mei­ner Sicht wäre die­se Ein­schät­zung trü­ge­risch und gefährlich.

Kri­ti­k­ali­tät der Entwicklung

Vie­le Fili­al­stand­or­te haben vor ihrer Schlie­ßung pri­mär ein Ser­vice­an­ge­bot und nur stan­dar­di­sier­te Bera­tungs­leis­tun­gen offe­riert, so dass durch den Wech­sel auf Selbst­be­die­nung oder media­les Ange­bot, eine Ver­än­de­rung durch den Kun­den als akzep­ta­bel emp­fun­den wurde.

Kri­ti­scher ist jedoch, dass vie­le Infor­ma­tio­nen aus dem unmit­tel­ba­ren Kun­den­kon­takt nicht mehr in der Bank vor­lie­gen, und in Form eines Cus­to­mer Rela­ti­onship Manage­ment genutzt wer­den kön­nen. Damit ein­her gehen drei kri­ti­sche Entwicklungen:

  • Die inhalt­li­che Dif­fe­ren­zier­bar­keit der Bank von Anbie­tern aus dem Fin­Tech-Umfeld nimmt ab
  • Kon­di­tio­nen bekom­men eine stär­ke­re Bedeu­tung bei der Ent­schei­dung des Kun­den für einen Anbieter
  • Die Loya­li­tät des Kun­den für sei­ne Bank nimmt ste­tig wei­ter ab

Das ist grund­sätz­lich nicht neu. Inter­es­sant ist aber Fol­gen­des: Trotz hoher Bereit­schaft zur Nut­zung media­ler Kanä­le, deu­ten die in den letz­ten Wochen auf­ge­tre­te­nen Schlan­gen vor den ver­blie­be­nen Filia­len der Com­merz­bank dar­auf hin, dass es Anfor­de­run­gen gibt, die durch die neue Struk­tur der Bera­tungs­cen­ter bis­her nur unzu­rei­chend abge­bil­det werden.

Hand­lungs­er­for­der­nis­se für die Bank

Die Ent­schei­dung einer Bank, statt sta­tio­nä­rer Leis­tungs­an­ge­bo­te aus­schließ­lich auf Selbst­be­die­nung oder Online-Ange­bo­te zu set­zen, ist nach unse­rer Ein­schät­zung kein erfolg­ver­spre­chen­des Modell. Auch der inzwi­schen ver­brei­te­te Ein­satz von Ava­ta­ren oder Robo-Advi­sor-Ange­bo­ten greift hier zu kurz.

Durch die fort­schrei­ten­de tech­ni­sche Ent­wick­lung erfährt statt­des­sen ein ande­res Medi­um eine Renais­sance – das Tele­fon. Die Mög­lich­kei­ten eines Leis­tungs­an­ge­bo­tes gehen weit über das hin­aus, was frü­her als Call-Cen­ter oder Com­mu­ni­ca­ti­on-Cen­ter bezeich­net wurde.

Bereits Ende der Neun­zi­ger­jah­re zeig­te die Advan­ce Bank, wel­che Mög­lich­kei­ten in der Bera­tung via Tele­fon ste­cken. Ver­mö­gens­be­ra­tung, Ver­trieb geschlos­se­ner Fonds, Bau­fi­nan­zie­rungs­an­ge­bo­te (in Tei­len sogar in Kom­bi­na­ti­on mit Online-Funk­tio­nen) wur­den den Kun­den damals offe­riert. Die damals damit noch ver­bun­de­nen Kos­ten ver­hin­der­ten einen lang­fris­ti­gen Erfolg die­ses Ansatzes.

Der Ansatz der Bera­tungs­cen­ter der Com­merz­bank greift vie­le die­ser The­men wie­der auf, und bie­tet über das Tele­fon ein brei­tes Spek­trum von Ser­vice­leis­tun­gen bis hin zu spe­zia­li­sier­ten Bera­tungs­leis­tun­gen im Kon­text Wert­pa­pier und Finan­zie­rung an.

Ein der­ar­ti­ges Ange­bot erfor­dert jedoch Vor­aus­set­zun­gen in drei Handlungsfeldern:

  1. Hohe tech­ni­sche Inte­gra­ti­on der Kom­po­nen­ten der Kernbankplattform
  2. Tech­ni­sche Aus­stat­tung des Arbeits­plat­zes im Hin­blick auf Infor­ma­ti­on, Kommuni­kation und Dokumentation
  3. Spe­zi­fi­sche Qua­li­fi­ka­ti­on der Bera­te­rin­nen und Bera­ter für die Bera­tung via Telefon

Zu 1. Tech­ni­sche Integration

Die für die Erbrin­gung von Ser­vice- und Bera­tungs­leis­tun­gen erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen müs­sen in einer Ober­flä­che gebün­delt sein. Ein Zusam­men­tra­gen erfor­der­li­cher Infor­ma­tio­nen aus unter­schied­li­chen Anwen­dungs­sys­te­men wäh­rend eines Kunden­gesprächs ist zu ver­mei­den. Glei­ches gilt für die Nut­zung von Work­flow-Kom­po­nen­ten. Bera­tungs­un­ter­stüt­zung und Wei­ter­ga­be von Bearbeitungs­aufträgen sowie regu­la­to­rik­kon­for­me Doku­men­ta­ti­on des Bera­tungs­ge­sprächs müs­sen ohne Sys­tem­wech­sel mög­lich sein. Andern­falls wird die Qua­li­tät der Ser­vice- oder Bera­tungs­leis­tung dem Kun­den gegen­über deut­lich beein­träch­tigt. Vie­le Ban­ken haben die­se Inte­gra­ti­on heu­te nicht. In der Erbrin­gung von Leis­tun­gen im sta­tio­nä­ren Ver­trieb war die Bedeu­tung die­ser Inte­gra­ti­on deut­lich geringer.

Zu 2. Arbeitsplatzausstattung

Alle erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen zum Kun­den müs­sen am Arbeits­platz des Bera­ters zusam­men­lau­fen. Ver­ein­ba­run­gen mit Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen aus vor­an­ge­gan­ge­nen Gesprä­chen zäh­len hier eben­so dazu, wie Infor­ma­tio­nen zu erfolg­ten Online-Akti­vi­tä­ten des Kun­den oder zu Besu­chen im sta­tio­nä­ren Ver­trieb. Ohne die­se Infor­ma­ti­ons­ba­sis ist eine per­so­nen­un­ab­hän­gi­ge Leis­tungs­er­brin­gung nicht darstellbar.

Hin­zu kommt neben einer geeig­ne­ten Tele­fo­nie auch die erfor­der­li­che akus­ti­sche Ruhe am Arbeits­platz. Wäh­rend eines ver­trau­li­chen, tele­fo­ni­schen Bera­tungs­ge­sprächs darf für den Kun­den kein „kom­mu­ni­ka­ti­ves Grund­rau­schen“ aus par­al­lel­lau­fen­den Kunden­gesprächen ver­nehm­bar sein. Eben­so sind die Arbeits­plät­ze für die Durch­füh­rung von Videobe­ratun­gen aus­zu­stat­ten. Die­se Aus­stat­tung endet nicht bei der Aus­wahl einer Soft­ware. Viel­mehr dür­fen kei­ne Per­so­nen durch das Bild der Video­kon­fe­renz lau­fen oder Spie­ge­lun­gen von Bild­schir­men ande­rer Bera­ter für den Kun­den sicht­bar sein.

Nach­ste­hen­de Abbil­dung fasst wesent­li­che Aspek­te der Punk­te „tech­ni­sche Inte­gra­ti­on” und „Arbeits­platz­aus­stat­tung” zusammen:

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Abbil­dung 2: Tech­ni­sche Inte­gra­ti­on und Arbeitsplatzausstattung

Zu 3. Qualifikationsbedarf

Die Qua­li­fi­ka­ti­on eines erfolg­rei­chen Ban­kers im sta­tio­nä­ren Ver­trieb ist eine gute Vor­aus­set­zung für eine Fort­füh­rung des Erfolgs mit­tels Tele­fon oder Video-Chat. Aus­rei­chend allein ist sie jedoch nicht.

Die unmit­tel­ba­re Inter­ak­ti­on mit dem Kun­den via Tele­fon, die sich weder auf­hal­ten noch unter­bre­chen lässt, stellt ergän­zen­de Anfor­de­run­gen in Punk­to Kom­mu­ni­ka­ti­on, Kon­flikt­ma­nage­ment oder Abschluss­ori­en­tie­rung. Non­ver­ba­le Infor­ma­tio­nen des Kun­den im Gespräch feh­len oder sind über den Video­ka­nal anders als in einem Face-to-Face-Gespräch.

Hin­zu kommt eine deut­lich erhöh­te Tak­tung der Gesprä­che, nicht nur im Ser­vice­um­feld, son­dern auch in der qua­li­fi­zier­ten Bera­tung. In der Vor­be­rei­tung unter­las­se­ne Akti­vi­tä­ten las­sen sich im Gespräch kaum nach­ho­len. Noch ein­mal ande­re Anfor­de­run­gen zur Tak­tung stel­len sich aus Out­bound-Calls. Hier ist grund­sätz­lich zu über­le­gen, ob die glei­chen Per­so­nen In- und Out­bound telefonieren.

Abschlie­ßend besteht in vie­len Fäl­len ein Unter­schied in der per­sön­lich emp­fun­de­nen Wer­tig­keit des Kun­den­kon­takts via Tele­fon im Ver­gleich zum sta­tio­nä­ren Ver­trieb. Hier­für besteht kein Grund, den­noch ist die­se Emp­fin­dung immer wie­der festzustellen. 

Per­spek­ti­ven zur Weiterentwicklung

Im Rah­men der tech­ni­schen Inte­gra­ti­on ist es von hoher Bedeu­tung, dass End-to-End-Pro­zes­se in ihren Pro­zess­be­stand­tei­len an unter­schied­li­chen Stel­len bear­bei­tet wer­den kön­nen. Waren sta­tio­nä­re Stand­or­te der Ban­ken oft auch dadurch gekenn­zeich­net, dass in ihnen in Tei­len Back­of­fice-Tätig­kei­ten durch­ge­führt wur­den, so ist die­ses im Rah­men des tele­fo­ni­schen Kun­den­kon­tak­tes nur noch ganz rudi­men­tär mög­lich, z. B. bei Adressänderungen.

Je inte­grier­ter die Work­flow-Unter­stüt­zung in der Pro­zess­be­ar­bei­tung ist, umso fle­xi­bler las­sen sich die Pro­zes­s­tei­le auf­split­ten. Die­ses ermög­licht bei­spiels­wei­se die organisa­torische Aus­glie­de­rung von Leis­tun­gen in Ser­vice­ge­sell­schaf­ten. Aus Kos­ten­grün­den bie­ten die­se ihre Leis­tun­gen nicht mehr nur obli­ga­to­risch in Deutsch­land an, son­dern auch an aus­län­di­schen Stand­or­ten. Hier­aus erge­ben sich für die Ban­ken neue Mög­lich­kei­ten, stan­dar­di­sier­te Back­of­fice-Pro­zes­se kos­ten­güns­tig abzubilden.

ban­kon unter­stützt Groß- und Lan­des­ban­ken, Spar­kas­sen und Genos­sen­schafts­ban­ken bei der Neu­strukturierung ihrer Ver­triebs­ka­nä­le. Lang­jäh­ri­ge Pra­xis­er­fah­rung ermög­licht ban­kon, gemein­sam mit den Kun­den das für den jewei­li­gen Ver­triebs­ka­nal geeig­ne­te Pro­dukt- und Leis­tungs­spek­trum zu defi­nie­ren. Basis ist die Erkennt­nis, dass das Leis­tungs­an­ge­bot sehr eng mit den eta­blier­ten Pro­zes­sen sowie mit deren tech­ni­scher Basis zusam­men­spielt und nur in einem ganz­heit­li­chen Ansatz kon­zi­piert wer­den kann. Bank­fach­li­che und pro­zes­sua­le Kennt­nis­se ermög­li­chen es den ban­kon-Bera­tern, erfor­der­li­che Anpas­sun­gen an den End-to-End-Pro­zes­sen vor­zu­neh­men, erfor­der­li­che Über­gangs­pro­zes­se zu kon­zi­pie­ren und je Ver­triebs­ka­nal ein opti­ma­les Pro­dukt-Pro­zess-Port­fo­lio zu spezifizieren. 

Dar­über hin­aus ver­fügt ban­kon über lang­jäh­ri­ge Erfah­rung in der regu­la­to­rik­kon­for­men Aus­la­ge­rung von Back­of­fice-Pro­zes­sen inner­halb Deutsch­lands sowie an ver­schie­de­ne, rele­van­te Anbie­ter von Leis­tun­gen im Near- oder Offshoring. 

Pro­fi­tie­ren Sie von der lang­jäh­ri­gen Exper­ti­se unse­rer ban­kon Bera­ter in der Gestal­tung kanal-über­grei­fen­der, erfolg­rei­cher Ver­triebs- und Backoffice-Prozesse. 

Nut­zen Sie unse­re umfang­rei­chen Erfah­run­gen und spre­chen Sie mit uns:

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digitaler Euro

Digitaler Euro – Betrachtung von Auswirkungen und Chancen für Banken

Die Ein­füh­rung des digi­ta­len Euro wird in der Bran­che sehr kon­tro­vers dis­ku­tiert. Hier stellt sich nicht mehr die Fra­ge, “ob“, son­dern „wann“ und „in wel­chem Umfang“ die Inte­gra­ti­on eines Digi­ta­len Euro für ein Finanz­in­sti­tut ein ech­tes The­ma sein wird. Die Ein­füh­rung des digi­ta­len Euro ver­spricht für Ver­brau­cher eine ver­bes­ser­te Bequem­lich­keit und mehr Sicher­heit beim Geld­trans­fer sowie eine Ver­rin­ge­rung der Trans­ak­ti­ons­kos­ten im grenz­über­schrei­ten­den Zahlungsverkehr.

Um Play­ern außer­halb Euro­pas das Spiel­feld nicht über­las­sen zu müs­sen, ist zügi­ges und zugleich bedach­tes Han­deln bei der Ein­füh­rung erfor­der­lich. Die Aus­ge­stal­tung und die Kon­se­quen­zen einer digi­ta­len euro­päi­schen Wäh­rung sind im Vor­feld genau zu prü­fen, um nicht die Pro­fi­ta­bi­li­tät und Finanz­sta­bi­li­tät im Finanz­sek­tor zu gefährden.

Die fol­gen­den Aus­füh­run­gen behan­deln zen­tra­le Fra­gen im Umgang mit dem digi­ta­len Euro. Die­ser Arti­kel hilft dem Leser,

  • aktu­el­le Ent­wick­lun­gen zu kennen,
  • Erwar­tun­gen an den digi­ta­len Euro zu formulieren,
  • denk­ba­re Ansät­ze des digi­ta­len Gel­des zu skizzieren,
  • die zen­tra­len Fra­gen zu stel­len und
  • Aus­wir­kun­gen auf Ban­ken und Hand­lungs­be­dar­fe zu verstehen.

Wel­che aktu­el­len Ent­wick­lun­gen gibt es der­zeit zum Digi­ta­len Euro?

Immer mehr Anbie­ter (u. a. Fin­tech-Unter­neh­men, Platt­form­an­bie­ter) mit digi­ta­len Bezahl­lö­sun­gen drän­gen auf den Markt. Dabei wer­den neue For­men digi­ta­len Gel­des über dezen­tra­le Netz­wer­ke in Ver­bin­dung mit Smart Con­tracts ange­bo­ten. Grö­ße­re Ini­ti­ta­ti­ven lau­fen bereits seit eini­gen Jah­ren. So prüft die People´s Bank of Chi­na bereits seit 2014 die Ein­füh­rung eines digi­ta­len Yuan. Inzwi­schen beschäf­ti­gen sich auch ca. 90 % der Zen­tral­ban­ken mit der Ein­füh­rung einer „Cen­tral Bank Digi­tal Cur­ren­cy“ (CBDC) als Who­le­sa­le- oder als Retail-CBDC.

Um eine Abhän­gig­keit von nicht­eu­ro­päi­schen Anbie­tern zu ver­mei­den, sind sei­tens der euro­päi­schen Insti­tu­tio­nen wei­te­re Bemü­hun­gen erfor­der­lich, um die Aus­ge­stal­tung und die Aus­wir­kun­gen eines digi­ta­len Euros zu unter­su­chen. Fol­gen­de Erwar­tun­gen an einen digi­ta­len Euro wur­den bereits for­mu­liert: „Der digi­ta­le Euro soll für jeder­mann nutz­bar und ver­füg­bar sein“ und „durch sei­ne Pro­grammier­barkeit soll ein inno­va­ti­ver Nut­zen ent­ste­hen“. Ob es dazu tat­säch­lich kommt, bleibt abzuwarten.

Bis zur Markt­rei­fe eines digi­ta­len Euro sind jedoch noch grund­sätz­li­che Fra­gen zu klä­ren. Ein weit­ge­hen­der Ersatz von Geschäfts­ban­ken­geld durch digi­ta­les Zen­tral­bank­geld hat zum einen Aus­wir­kun­gen auf die Geld­po­li­tik und die Finanz­sta­bi­li­tät, zum ande­ren kann es zu einem Bedeu­tungs­ver­lust von Ban­ken als Inter­me­diä­re füh­ren. Eine voll­stän­di­ge Anony­mi­tät wie im Bar­geld­ver­kehr ist bei digi­ta­lem Geld vor­aus­sicht­lich nicht sicher­ge­stellt, da eine Art elek­tro­ni­sches Regis­ter als Kopier­schutz bzw. zur Ver­mei­dung von Mehr­fach­ver­wen­dun­gen als Kon­troll­me­di­um nötig sein wird. Wich­tig wird jedoch sein, die Kre­dit­wirt­schaft von Beginn an in die Dis­kus­sio­nen mit­ein­zu­be­zie­hen. Gut durch­dach­te, siche­re und kom­for­ta­ble Lösun­gen sind wich­ti­ger als eine schnel­le Einführung.

Wel­che Anfor­de­run­gen wer­den für den Ein­satz des digi­ta­len Euro formuliert?

Es wur­den bereits diver­se Erwar­tun­gen an einen digi­ta­len Euro for­mu­liert. Die wesent­li­chen Kri­te­ri­en las­sen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Uni­ver­sa­li­tät des Gel­des
    Digi­ta­les Geld soll­te uni­ver­sell ein­setz­bar und frik­ti­ons­los in ande­re Geld­for­men tausch­bar sein. Die Aus­ge­stal­tung der digi­ta­len Gel­der rich­tet sich nach deren Funktionalität
  • Effi­zi­enz im Zah­lungs­ver­kehr
    Digi­ta­ler Zah­lungs­ver­kehr soll ana­log dem tra­di­tio­nel­len Zah­lungs­ver­kehr den Grund­prin­zi­pi­en Sicher­heit und Effi­zi­enz fol­gen. Neue Abwick­lungs­tech­no­lo­gien in dezen­tra­len oder zen­tra­len Netz­wer­ken kön­nen Effi­zi­enz­ge­win­ne erzielen
  • Gewähr­leis­tung der Sicher­heit
    Digi­ta­le Zah­lun­gen müs­sen den Sicher­heits­an­for­de­run­gen im Zah­lungs­ver­kehr gerecht wer­den (Ver­hin­de­rung von Geld­wä­sche, Schutz­ni­veau usw.)
  • Inno­va­ti­ver Mehr­wert
    Die Inno­va­ti­on digi­ta­len Gel­des liegt in sei­ner Pro­gram­mier­bar­keit. Eine voll­au­to­ma­ti­sche Abrech­nung zwi­schen Maschi­nen oder eine unmit­tel­ba­re Beglei­chung eines Betra­ges in Abhän­gig­keit des Ver­brauchs oder der Nut­zung sind mög­li­che Funktionen
  • Kon­trol­lier­ba­re Impli­ka­tio­nen
    Impli­ka­tio­nen digi­ta­len Gel­des müs­sen hin­rei­chend ana­ly­siert wer­den. Die­ses gilt nicht nur für Geld­po­li­tik und Finanz­sta­bi­li­tät, son­dern auch aus ord­nungs­po­li­ti­scher Sicht (z. B. Kon­trol­le über Zen­tral­ban­ken und Geschäftsbanken)

Wel­che Ansät­ze für digi­ta­les Geld sind denkbar?

Aktu­ell kris­tal­li­siert sich noch nicht her­aus, wie das digi­ta­le Geld aus­ge­stal­tet sein soll­te. Dies­be­züg­lich gibt es jedoch bereits Ansät­ze, die par­al­lel ver­folgt wer­den. Neben Sta­b­le­co­in-Anwen­dun­gen gibt es u. a. Trig­ger Lösun­gen, toke­ni­sier­tes Geschäfts­ban­ken­geld oder auch eine Kom­bi­na­ti­on von Lösun­gen, die betrach­tet wer­den müs­sen. Wich­tig ist hier vor allem die Fra­ge des „War­um“, d. h. der Nut­zen einer Lösung steht im Mit­tel­punkt. Bei meh­re­ren Lösun­gen ist eine Art Stan­dar­di­sie­rung und eine Inter­ope­ra­bi­li­tät sicher­lich vorteilhaft.

Mögliche Ansätze für digitales Geld
Mög­li­che Ansät­ze für digi­ta­les Geld

Details wer­den aktu­ell im Rah­men der „Mar­kets in Cryp­to-Assets (MiCA)“ for­mu­liert, bei deren Aus­ge­stal­tung u. a. die Bun­des­bank und die EZB mit­wir­ken. Eine wei­te­re zen­tra­le Fra­ge bezieht sich auf die Ziel­grup­pe, für die eine CBDC als „Who­le­sa­le-CBDC“ oder als „Retail-CBDC“ zugäng­lich sein soll. Bei­de For­men haben Vor­tei­le, sind jedoch auch mit Risi­ken verbunden.

Bei der Who­le­sa­le-CBDC wäre der Nut­zer­kreis­auf Geschäfts­ban­ken beschränkt. Die­se Form hät­te zunächst kei­ne nega­ti­ven Impli­ka­tio­nen auf die Finanz­sta­bi­li­tät und eine geld­po­li­ti­sche Imple­men­tie­rung. Vor­tei­le erge­ben sich auf­grund der Pro­gram­mier­bar­keit durch eine höhe­re Auto­ma­ti­sie­rung bei der Wert­pa­pier­ab­wick­lung und der Pro­zess­op­ti­mie­rung. Aktu­el­le Initia­ti­ven beschäf­ti­gen sich bereits mit einer Toke­ni­sie­rung von Wert­pa­pie­ren über DLT-Netz­wer­ke (z. B. Dis­tri­bu­ted-Led­ger-Tech­no­lo­gie (DLT) – Pilot­re­gime für Markt­in­fra­struk­tu­ren mit Anschluss an Zah­lungs­ver­kehrs-Infra­struk­tur TARGET2). Der Who­le­sa­le-Token lässt sich auch im Liqui­di­täts­ma­nage­ment der Insti­tu­te inte­grie­ren. Gut­ha­ben auf Zen­tral­bank­kon­ten könn­ten in Tei­len durch­aus als Who­le­sa­le-Token gebun­den sein.

Die Retail-CBDC Aus­ga­be birgt höhe­re Risi­ken auf­grund des grö­ße­ren Nut­zer­krei­ses durch die Ver­brau­cher. Die­se Retail-Vari­an­te hät­te Aus­wir­kun­gen auf das Finanz­sys­tem und die Geld­po­li­tik, die aktu­ell noch wei­test­ge­hend unge­klärt sind. Der Retail-Token wür­de als Kom­ple­ment zu ande­ren Geld­for­men im Umlauf sein, müss­te jedoch die Risi­ken durch Vor­tei­le wie eine Effi­zi­enz­stei­ge­rung im Zah­lungs­ver­kehr, in der Pro­duk­ti­on und auf den Finanz­märk­ten abfedern.

Wel­che grund­sätz­li­chen Über­le­gun­gen und zen­tra­len Fra­gen zum digi­ta­len Euro gibt es derzeit?

Die EZB hat bereits ers­te Über­le­gun­gen zum digi­ta­len Euro vor­ge­nom­men. Eine grund­sätz­li­che Ent­schei­dung des EZB-Rats zum Start einer Pro­jekt­pha­se mit dem digi­ta­len Euro steht noch aus.

Die EZB skiz­ziert mög­li­che Leit­plan­ken zum digi­ta­len Euro wie folgt:

Erste Überlegungen zum digitalen Euro seitens der EZB
Ers­te Über­le­gun­gen zum digi­ta­len Euro sei­tens der EZB

Wich­tig wird sein, bei die­sen Über­le­gun­gen und der Ana­ly­se von Aus­wir­kun­gen mög­li­cher Risi­ken eine brei­te öffent­li­che Kon­sul­ta­ti­on zu füh­ren. Die Qua­li­tät der Unter­su­chung soll­te jedoch Vor­rang haben vor einem vor­ei­li­gen Beschluss.

Ver­gleicht man die Eigen­schaf­ten bei­der Zah­lungs­mit­tel Bar­geld und digi­ta­lem Euro, wird klar, dass ein Ersatz für Bar­geld 1:1 nicht mög­lich ist.

Vergleich von Eigenschaften von Bargeld gegenüber einem digitalen Euro
Ver­gleich von Eigen­schaf­ten von Bar­geld gegen­über einem digi­ta­len Euro

Aus der Gegen­über­stel­lung der Eigen­schaf­ten bei­der Zah­lungs­mit­tel las­sen sich jedoch grund­sätz­li­che Prin­zi­pi­en für die Ein­füh­rung eines digi­ta­len Euro ablei­ten, die sehr gut das aktu­el­le EZB-Ver­ständ­nis wie­der­ge­ben. Die­se las­sen sich wie folgt zusammenfassen:

Prinzipien für die Einführung des digitalen Euro
Prin­zi­pi­en für die Ein­füh­rung des digi­ta­len Euro 

Natür­lich ver­folgt die Zen­tral­bank hier­bei auch Eigen­in­ter­es­sen, die mit der Ein­füh­rung eines digi­ta­len Euro wei­ter­hin Bestand haben wer­den. So wird die EZB wei­ter­hin die Geschi­cke der Geld­po­li­tik len­ken. Es wird sich zei­gen, wie weit der aktu­el­le Prü­fungs­an­satz der EZB „Gene­ral Pur­po­se CBDC“ ver­folgt wer­den kann. Bei der Sta­b­le­co­in-Vari­an­te dürf­te jedoch sicher sein, dass erst eine Absi­che­rung des Sta­b­le­co­in-Tokens mit staat­li­chem Geld Sta­bi­li­tät schaf­fen wird.

Aus den Vor­über­le­gun­gen las­sen sich nun rele­van­te zen­tra­le The­men ablei­ten, die bei der Beur­tei­lung der Aus­ge­stal­tung des digi­ta­len Euro und sei­ner Kon­se­quen­zen zu betrach­ten sind:

Prüfthemen von Finanzindustrie, v. a. von Zentralbanken
Prüf­the­men von Finanz­in­dus­trie, v. a. von Zentralbanken

Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass noch wei­te­re The­men hin­zu­kom­men. Es wird jedoch klar, dass die Ein­füh­rung eines digi­ta­len Euro mit gro­ßen Ver­än­de­run­gen ein­her­geht und das aktu­el­le Sys­tem nach­hal­tig ver­än­dern wird.

Wel­che Prüf­fel­der erge­ben sich nun aus die­sen Über­le­gun­gen für die Kreditinstitute?

Ein grund­sätz­li­cher Kon­sens kann wohl sein, dass CBDC ein not­wen­di­ges Instru­ment dar­stellt, um die Digi­ta­li­sie­rung der euro­päi­schen Wirt­schaft und ihre Wett­be­werbs­fä­hig­keit zu stär­ken. Mit dem digi­ta­len Euro wird v. a. als zen­tra­les Ziel ver­folgt ande­re Geld­for­men als alter­na­ti­ves Tausch­mit­tel und Wertauf­be­wah­rung abzuwehren.

Für die Ban­ken erge­ben sich auf Grund­la­ge der dis­ku­tier­ten Aus­prä­gun­gen fol­gen­de Prüf­fel­der, die jedes Finanz­in­sti­tut betreffen:

  1. Gefähr­dungs­grad für das Geschäfts­mo­dells des Insti­tuts und Ein­fluss auf sei­ne Profitabilität
  2. Abfe­de­rung einer Erhö­hung der (Re-)Finanzierungskosten und Ver­än­de­rung der Risi­ko­be­reit­schaft durch Abzug von Einlagen
  3. Umgang mit Ein­schrän­kun­gen in einer Kre­dit­ver­ga­be durch höhe­re Refinanzierungskosten
  4. Kom­pen­sa­ti­on eines brö­ckeln­den Zinsgeschäfts
  5. Zukünf­ti­ger Zugang zu kos­ten­güns­ti­gem und aus­fall­si­che­rem Zen­tral­bank­geld ana­log dem Bar­geld heute
  6. Umgang mit Abfluss von Bank­gut­ha­ben hin zu CBDC (schwer prognostizierbar)

Was kön­nen die Insti­tu­te bereits heu­te tun, um Chan­cen zu nutzen?

Die Insti­tu­te kön­nen sich im ers­ten Schritt auf Ihre Stär­ken besin­nen, v. a. im Bereich des Zah­lungs­ver­kehrs. Für die Aus­ge­stal­tung ande­rer Hand­lungs­fel­der sind wei­te­re Kon­kre­ti­sie­run­gen und Erkennt­nis­se zur mög­li­chen Umset­zung und deren Aus­wir­kun­gen notwendig.

Die fol­gen­de Über­sicht fasst mög­li­che Hand­lungs­fel­der zusammen:

Aktivitäten, die heute bereits Banken prüfen können
Akti­vi­tä­ten, die heu­te bereits Ban­ken prü­fen können

Aktu­ell gibt es in den Ban­ken bereits vie­le Inno­va­ti­ons­pro­jek­te, die eher als unab­hän­gi­ge Ein­zel­pro­jek­te betrie­ben wer­den. Bei die­ser Fra­gen­stel­lung sind neben dem digi­ta­len Euro auch The­men wie Toke­ni­sie­rung und Kry­pro-Assets mit­zu­be­trach­ten. Die Ein­schät­zung der Chan­cen defi­niert sich hier­bei stets über eine Abwä­gung zwi­schen dem Kun­den­nut­zen und dem The­ma Sicher­heit. Bis­her fehlt jedoch der ent­schei­den­de Schritt, da Rah­men­be­din­gun­gen und sich dar­aus erge­ben­de Risi­ken noch unklar sind.

Eine Chan­ce liegt neben den bereits beschrie­be­nen Vor­tei­len im Zah­lungs­ver­kehr (Kos­ten­re­duk­ti­on und Pro­zess­ver­bes­se­run­gen) bei der Her­aus­ar­bei­tung des Kun­den­nut­zens und eine Ver­ein­fa­chung des Zugangs zu neu­en Bank­pro­duk­ten. Vor allem die Usa­bi­li­ty von Bank­pro­duk­ten, die auf bestimm­te Kun­den­grup­pen zuge­schnit­ten wer­den, spielt hier eine ent­schei­den­de Rolle.

Auf der IT-Sei­te mit sei­nen heu­te bekann­ten Pro­ble­men bie­tet die Block­chain-Tech­no­lo­gie im Bereich „run the bank“ sehr vie­le Chan­cen, aktu­el­le IT-Pro­ble­me wie ver­al­te­te Sys­te­me und hohe Kos­ten bes­ser in den Griff zu bekom­men. Frü­he Erfah­run­gen im Umgang mit der neu­en Tech­no­lo­gie sind hier­bei wich­tig. Fra­gen zu sicher­heits­re­le­van­ten Aspek­ten wie Cyber­se­cu­ri­ty und Daten­schutz sind sicher­lich noch zu lösen.

Ers­te Use-Cases im Umgang mit Block­chain- und Kryp­to-Assets bzw. ers­te Ent­wick­lun­gen im Bereich von pro­gram­mier­ba­ren Block­chains wur­den bereits gestar­tet. Neue Bank­pro­duk­te sind in das Gesamt­an­ge­bot mitaufzunehmen.

Wie las­sen sich die Chan­cen nun effi­zi­ent nutzen?

Auf­grund unse­rer lang­jäh­ri­gen Bran­chen­er­fah­rung in Ver­bin­dung mit Regu­la­to­rik, Trans­for­ma­ti­ons­exper­ti­se und Kennt­nis der neus­ten Markt­ent­wick­lun­gen beglei­ten wir Sie ger­ne bei ihrer indi­vi­du­el­len Digi­ta­li­sie­rungs-Jour­ney in die­sem dyna­mi­schen Umfeld. Ger­ne ste­hen wir Ihnen bei den anste­hen­den The­men Toke­ni­sie­rung, Ent­wick­lun­gen im Zah­lungs­ver­kehr bzw. bei der Wei­ter­ent­wick­lung ihres Geschäfts­mo­dells zur Seite.

Nut­zen Sie unse­re umfang­rei­chen Erfah­run­gen und spre­chen Sie mit uns:

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