Die Tokenisierung von Vermögenswerten bringt neue Ertragspotenziale für Banken und Finanzdienstleister

Mit Hilfe der Tokenisierung von Werteinheiten (Geld, Wertpapiere etc.) sollen Vorteile im Bereich der Effizienz, Sicherheit und Interoperabilität genutzt werden. Heutzutage sind viele Transaktionen von Assets mit zeitlichen und monetären Aufwänden verbunden. Zusätzlich versprechen sich die Banken eine Optimierung in der Interoperabilität von Systemen und damit einer Reduktion der IT-Kosten.

Diese Abhandlung ist eine Übersicht zu fünf verschiedenen Arten von digitalen Vermögenswerten (Kryptowährungen, Security Token, Non-Fungible Token, Stablecoins und Central Bank Digital Currency) und beinhaltet eine kurze Beschreibung über die Einsatzfelder in Banken. Durch diese neue Form der Produkte bzw. ihrer Abbildung, ergeben sich spezifische Handlungsempfehlungen für die verschiedenen Arten von Finanzdienstleistern.

Abbildung 1: Formen der Tokenisierung von digitalen Vermögenswerten

Fünf Formen der Tokenisierung sind derzeit maßgeblich für deutsche Banken

 

In diesem Abschnitt werden die fünf ausgewählten Arten der digitalen Repräsentanz von Vermögenswerten näher erläutert und die grundsätzlichen Handlungsempfehlungen ausgesprochen.

1.     Klassische Kryptowährungen

Basierend auf verschiedenen Blockchain-Protokollen (Proof-of-Work, Proof-of-Stake etc.) dienen diese Art von Token als Werteinheit eines Netzwerks zu einer global gestaltenden Übertragung. Nach dem Fondsstandortgesetz (FoStoG) gelten diese Tokens seit 2021 als Vermögenswerte.

Fonds, einschließlich Investmentfonds und andere institutionelle Anlagevehikel, dürfen seit der Einführung des Fondsstandortgesetzes (FoStoG) im Jahr 2021 digitale Vermögenswerte in ihre Portfolios aufnehmen, sofern diese den regulatorischen Anforderungen entsprechen. Dies eröffnet Investmentfonds die Möglichkeit, Kryptowährungen und andere digitale Vermögenswerte als neue Anlageklasse einzuführen, wodurch sich ihre Investitionsmöglichkeiten diversifizieren. Die Banken haben die Möglichkeit nach der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) bestimmte Dienstleistungen wie die Verwahrung von Token oder den Handel von Kryptowährungen für Kunden anzubieten. Banken sollten sich in die Lage versetzen, die neuen Assets als zusätzlichen Service für ihre Kunden anzubieten. Vor allem – je nach Geschäftsmodell – hat die Bank die Chance, eine führende Position in ihrem Segment zu übernehmen. Ein großer Vorteil für die Produkte ist, dass sich die Anwendungen im Front-End für den Kunden ergänzen lassen.

2.     Security Token

Hierbei handelt es sich um tokenisierte Assets, wie u. a. Wertpapiere, Schuldverschreibungen oder Fondsanteile und somit regulierte Kapitalanlagen. Der Unterschied zu den klassischen Wertpapieren ist, dass die Abbildung komplett digital erfolgt und keine physische Urkunde mehr notwendig ist.[1] Regulatorisch werden diese Finanztitel in der MiFID II unter dem Gesichtspunkt der Technologieneutralität als Wertpapiere erfasst. Zusätzlich besteht durch das DLT-Pilotregime diese als DLT-Finanzinstrumente (DLT: Distributed-Ledger-Technologie) dezentral zu verwalten und zu transferieren. Bei dieser Token-Art spielt es keine Rolle, ob es sich um liquide Vermögenswerte, wie Aktien oder eher illiquide Vermögenswerte, wie z. B. Private-Equity-Fonds bis hin zu Immobilien handelt. Banken haben heute die Möglichkeit Security Tokens – nach der MiFID II und dem elektronischen Wertpapiergesetz (eWpG) – zu emittieren und auch den Kunden als Handelsprodukt anzubieten. Die Form der Token sollten Banken besonders im Blick haben, weil diese die Digitalisierung der Kapitalmärkte maßgeblich beeinflussen werden. Im Emissions- und Handelsprozess sind die neuen digitalen Wertpapiere zu integrieren. Daraus folgt das die IT-Infrastruktur anzupassen und die Abwicklung der Geschäfte abzubilden ist. Die fachlichen Aspekte, wie u. a. Analysephasen, Zeichnung, Pricing und der spätere Handel am Sekundärmarkt, erfordern ebenfalls Anpassungen. Hier sind bspw. Themen im Bereich Compliance und der Umsetzung der Regulatorik zu nennen.

3.     Non-Fungible-Token

Non-Fungible-Token (NFT) bilden nicht ersetzbare Objekte – On-Chain sowie Off-Chain – digital ab. Diese besondere Art der Token-Form lässt in der Regel keine Fragmentierung bzw. Teilbarkeit von Vermögensgegenständen zu. Beispielsweise werden Kunstgegenstände oder sonstige Wertanlagen als NFT digital abgebildet. Es existieren derzeit Bemühungen auch NFT als fragmentierte Einheiten zu konzipieren, um Ansprüche auf Wertanlagen auf verschiedene Parteien zu verteilen. Dies kann den Vorteil haben, das hochwertige Vermögensgegenstände leichter zu vermitteln sind. Derzeit sind die NFT nicht Bestandteil der europäischen Regulierung der MiCAR. Allerdings können NFT nach deutschem Recht als regulierter Kryptowert klassifiziert sein, wenn der Anlagezweck nachgewiesen wird. Die BaFin kann den NFT als Vermögensanlage nach dem Vermögensanlagengesetz klassifizieren. Daraufhin ist die Erstellung eines Kapitalmarktprospektes notwendig.[2] Derzeit empfiehlt sich nicht, diese Form der Vermögenswerte in das bestehende Produktportfolio aufzunehmen, da der Markt in Deutschland mit einem Umsatzvolumen von 81,3 Mio. Euro im Jahr 2024 vergleichsweise gering ausfallen wird.[3] Es macht aber durchaus Sinn, sich diesem Thema in kleineren innovativen Proof-of-Concepts zu nähern.

4.     Stablecoins

Diese Art der Token fungiert analog zu den reinen Kryptowährungen als Tauschmittel in einem dezentralen Netzwerk. Allerdings sind diese aber darauf ausgelegt, einen Wert eines anderen Produktes wie Gold oder einer FIAT-Währung abzubilden. Der Stablecoin „Tether“ stellt zum Beispiel den Stablecoin zum US-Dollar dar. Dadurch ist es möglich sein Vermögen in einer weniger volatilen Einheit auf der Blockchain anzulegen und zu handeln. Die Wertstabilität existiert durch die Tatsache, dass diese Coins an den realen klassischen Vermögenswert gekoppelt sind. Es bestehen auch Anwendungsfälle, in dem Stablecoins durch dezentral ausgegebene Kryptowerte eines Netzwerks gedeckt sind. In der MiCAR sind die Stablecoins als E-Geld Token geführt und stehen somit unter der Regulatorik. Damit haben Banken die Möglichkeit die Ausgabe und den Transfer von Stablecoins für ihre Kunden bereitzustellen. Die Nutzer versprechen sich von dieser Form der Token eine Minimierung der Vermittler im Finanzsystem und somit eine Kostenersparnis.[4] Wichtig ist bei der Aufnahme dieser Token in das Produktportfolio, dass die sichere Aufbewahrung der realen Gegenwerte geprüft werden, um eine Vertrauensbasis gegenüber den Kunden zu schaffen. Des Weiteren ist die interne Überprüfung der Compliance – analog zu den herkömmlichen Kryptowährungen – ein wichtiger Bestandteil, um auch die Herkunft der realen Werte (bspw. Gold) zu validieren. Mit der technologischen Weiterentwicklung werden die Stablecoins – analog den Kryptowährungen – mehr an Relevanz gewinnen und sollten von Banken ebenfalls, durch die Entwicklung von Proof-of-Concepts, genau in Betracht gezogen werden[5]

5.     Central Bank Digital Currency

Die Central Bank Digital Currency (CBDC) bezeichnet digitales Zentralbankgeld, welches die identischen Bargeldeigenschaften wie die heutigen FIAT-Währungen aufweisen. Die Zentralbanken treten hier als Emittent auf und regulieren auch diese Form der Token. Derzeit untersucht die Europäische Zentralbank die Möglichkeit eines Digitalen Euros auf der Basis einer DLT. Analog zum Bargeld könnten die Menschen den digitalen Euro im gesamten Euroraum nutzen. Die Idee hinter dem digitalen Euro ist, dass einerseits eine kostenlose digitale Nutzung zur Verfügung gestellt wird und zum anderen auch die geldpolitische Souveränität des Euroraums im internationalen Wettbewerb gestärkt wird.[6] Im Oktober 2023 hat der EZB-Rat die zweite Phase zum Projekt „Digitaler Euro“ gestartet. Diese Phase dient als Vorbereitung und soll die Geldform konkretisieren. Dazu gehören die Konzeption für die Einrichtung des Zugangs inkl. Bezahlvorgang und die Bearbeitung des Themas Datenschutz und Sicherheit.[7] Banken sollten derzeit ihre Expertise in den Verbänden einbringen, um ihre Position zum Digitalen Euro darzustellen.

[1] Source: https://blockchainwelt.de/security-token/
[2] Source: https://fin-law.de/regulierung-von-nft/
[3] Source: https://de.statista.com/outlook/fmo/digital-assets/nft/deutschland#:~:text=Im%20Jahr%202024%20wird%20der,den%20weltweit%20h%C3%B6chsten%20Wert%20erzielen.
[4] Source: https://ff.io/de/blog/guides/stablecoins
[5] Source: https://www.der-bank-blog.de/fuenf-prognosen-entwicklung-stablecoins/mobile-payment/37700159/
[6] Source: https://www.ecb.europa.eu/paym/digital_euro/html/index.de.html#know
[7] Source: Krypto & Blockchain – Eine Research-Publikation der DZ BANK AG, Digitaler Euro, zweite Phase angelaufen – Teil 1: Wer & Wie?, S. 1.

 

Innerhalb des deutschen Bankensystems existieren diverse Geschäftsmodelle

Dieses Kapitel befasst sich mit der Analyse und Bewertung der Möglichkeiten zur Ertragsgenerierung durch digitale Vermögenswerte für ausgewählte Banken und Finanzdienstleister. Konkret werden Landesbanken, Regionalbanken (Volks- und Raiffeisenbanken/Sparkassen) und Privatbanken beleuchtet.

Abbildung 2: Bewertung von Ertragspotenzialen für Banken und Finanzdienstleister

Information: Es werden keine Krypto-ETP oder Zertifikate betrachtet, sondern die realen Token-Arten.

Die Landesbanken zeichnen sich dadurch aus, dass sie als Zentralinstitute und Verbundpartner der Sparkassen in der regionalen Wirtschaftsförderung, der Auslandsaktivitäten und als Spezialisten bei Gemeinschaftsprojekten angesehen werden. Daraus folgt, dass beispielsweise die Landesbank eine führende Rolle in den Prozessen zur Wertpapieremission übernehmen kann. Die Beratung und die Durchführung eines STOs wäre im Zusammenhang mit digitalen Vermögenswerten ein neues Geschäftsmodell. Als weiteren Aspekt ist die Verwahrung von tokenisierten Assets zu nennen. Darunter würden die Security Token aber auch die Kryptowährungen von Privatkunden fallen. Hier wäre eine Kooperation mit den Sparkassen ein potenzieller Weg, um Skaleneffekte durch die große Anzahl an Privatkunden zu heben.

Bei den Regionalbanken liegt der Fokus für die digitalen Vermögenswerte vermehrt im Privatkundenbereich. Dies hat zur Folge, dass vor allem die Kryptowährungen und digitale Wertpapiere als Geschäftsmodelle angesehen werden. Hierunter fallen bei den Kryptowährungen, die Beratung und das Brokerage der Token. Die Verwahrung wäre eher bei externen Dienstleistern oder bei Zentralinstituten, wie der DZ-Bank oder den Landesbanken, anzusiedeln. Hintergrund sind Aufwendungen für zusätzliches Know-how und die IT-Kosten zur Bereitstellung des Services. Analog wären auch die Dienstleistungen im Bereich der digitalen Wertpapiere zu forcieren. Die Beratungen und die Ausführung der der Orders, kann über die Regionalbanken – wie bei klassischen Wertpapieren – erfolgen. Die Verwahrung der digitalen Wertpapiere wäre optimalerweise in Kooperationen mit externen Anbietern oder Zentralinstituten durchzuführen.

Für die Privatbanken ergeben sich – aufgrund der vermögenden Kundenklientel – ein paar zusätzliche sinnvolle Geschäftsmöglichkeiten. Der Bereich Kryptowährungen wäre für die Kunden eine zusätzliche Position in ihrer Asset-Allokation. Mit dem Voranschreiten der Technologien und der damit verbundenen Use-Cases, werden sich die Anzahl der Kryptowährungen, die für die Kunden interessant sind, steigen. Im Geschäftsfeld der digitalen Wertpapiere sieht es ähnlich aus. Die Kunden verfügen in der Regel heute über einen erheblichen Anteil an Aktien und sonstigen Wertpapieren. Hier gilt der Grundsatz der Technologieneutralität. Dies hat zur Folge, dass die Kunden weiterhin stark auf Wertpapiergeschäft setzen, unabhängig davon, wie der Handel und die Abwicklung des Finanzproduktes erfolgt. Durch die Abbildung von Vermögensgegenständen als NFT, ist die Verwaltung und Verwahrung dieser Token-Art eine zusätzliche Dienstleistung, die Privatbanken in ihrem Portfolio anbieten sollten. Die Möglichkeit Stablecoins abzubilden oder auszugeben, führt zu einer Entwicklung hin, die bestimmte Zahlungstranskationen On-Chain abzuwickeln und auch den Bereich dezentrale Finanzwesen als eine Blockchain-basierte Finanzierungsform zu etablieren.[1] Aufgrund der technologischen Besonderheiten, wie z. B. den Anschluss an eine etablierte Blockchain-Technologie, ist hier die Kooperation mit einem Technologie-Partner sinnvoll.

Die Expertise bankon Management Consulting in der Erarbeitung von nachhaltigen Geschäftsmodellen

Die Expertise der bankon-Berater aus mehr als 20 Jahren Erfahrung mit Projekten im Kontext der strategischen Transformation sichert praxiserprobtes Wissen. Umfangreiche Kenntnis von Organisationsstrukturen, Prozessen und IT-Systemen deutscher Banken und Sparkassen gewährleisten den erforderlichen fachlichen und technischen Hintergrund.

bankon unterstützt Groß- und Landesbanken, Sparkassen und Genossenschaftsinstitute sowohl bei der Neustrukturierung als auch der Optimierung ihrer Organisationen und Prozessen. Hilfreich ist die Durchführung einer Szenario-Betrachtung, um effizient Richtungsentscheidungen treffen zu können. Wir erstellen mit Ihnen ein strukturiertes Projekt Scoping inkl. Grobanalyse für die potenziellen Geschäftsmodelle. Daraus erfolgt eine Ableitung der relevanten Handlungsfelder im Hinblick auf die Organisation, die Infrastruktur, die fachlichen Prozesse und der Marktpositionierung.

Eine besondere Herausforderung liegt darin, dass hier die neuen Produkte nicht singulär agieren können, sondern diese Strukturen in eine bestehende IT-Welt zu integrieren sind. Langjährige Erfahrung ermöglicht bankon gemeinsam mit den Kunden – das für den jeweiligen Reifegrad der fachlichen und IT-technischen Strukturen – die zielführenden Maßnahmen für eine erfolgreiche Etablierung neuer Geschäftstätigkeiten, im Bereich der Tokenisierung und digitalen Vermögenswerte zu definieren.

[1] Source: https://bitcoinblog.de/2020/12/10/bitbond-und-bankhaus-von-der-heydt-geben-euro-stablecoin-heraus/

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