Schlagwort: Bankenaufsicht

stürmische Wetterlage

CoOpetition 2.0 – Banken müssen Ihre IT-Wertschöpfungsketten neu denken

Ban­ken sehen sich nicht erst durch die Coro­na-Pan­de­mie einer „stür­mi­schen Wet­ter­la­ge“ gegen­über. Bereits vor dem Virus stan­den Geschäfts­mo­del­le und ihre Ver­än­de­rung in Pro­zes­sen und Tech­nik im Fokus der Akti­vi­tä­ten in den Instituten.

Bli­cken wir vor die­sem Hin­ter­grund auf die Infor­ma­ti­ons­tech­nik der Ban­ken, dann wird fol­gen­des deutlich:

  • Die tech­ni­schen Bedro­hungs­si­tua­tio­nen von außer­halb, aber auch von inner­halb der Bank, wer­den quan­ti­ta­tiv und qua­li­ta­tiv spürbarer
  • Hier­bei kann die Bedro­hungs­si­tua­ti­on sowohl mit­tels kri­mi­nel­ler Ener­gie her­ge­stellt wor­den sein als auch durch Unacht­sam­keit beför­dert werden
  • Die Tech­no­lo­gi­sie­rung der betrof­fe­nen Pro­zes­se nimmt hier­bei stän­dig zu – bei­spiel­haft sei­en hier Block­chain oder Bit­co­in genannt
  • Staat und Ban­ken­auf­sicht grei­fen mit­tels Vor­ga­ben zur Ein­däm­mung der Risi­ken regu­la­to­risch ein

Zusam­men­ge­fasst ergibt sich für die IT in Ban­ken fol­gen­des Bild:

Zwei poten­zi­el­le Miss­ver­ständ­nis­se gilt es hier­bei von vor­ne­her­ein zu vermeiden:

  • Unter Inno­va­ti­ons­kraft ist hier nicht zu ver­ste­hen, dass neben den Run-Akti­vi­tä­ten noch ein Rest­an­teil von Kapa­zi­tät und Bud­get für Chan­ge-Akti­vi­tä­ten verbleibt
  • Unter Manage­ment von Wert­schöp­fungs­ket­ten ist nicht die Erfül­lung der Anfor­de­run­gen aus den EBA-Gui­de­lines zum Sourcing gemeint

Viel­mehr ist es für die IT in Ban­ken von essen­zi­el­ler Bedeu­tung, neben der Gestal­tung des Span­nungs­fel­des regu­la­to­ri­scher Anfor­de­run­gen und der Abwehr tech­ni­scher Angrif­fe von innen und außen par­al­lel die Inno­va­ti­ons­kraft von Pro­zes­sen und Tech­nik in der IT erheb­lich zu stär­ken. Hier­zu ist es erfor­der­lich, die bestehen­den Wert­schöp­fungs­ket­ten grund­le­gend zu über­den­ken – Stich­wort CoO­pe­ti­ti­on 2.0. Die­ses kann kei­nes­falls unab­hän­gig von­ein­an­der gesche­hen, da in der Neu­ge­stal­tung der Make-or-Buy-Struk­tur für die Ban­ken-IT der größ­te Hebel liegt, Inno­va­ti­ons­frei­räu­me zu generieren. 

CoO­pe­ti­ti­on 1.0

Der Begriff CoO­pe­ti­ti­on beschreibt die Dua­li­tät von Kon­kur­renz und Koope­ra­ti­on. Wesent­li­cher Inhalt von CoO­pe­ti­ti­on 1.0 war die Posi­tio­nie­rung der Bank im Markt und in ihrer Funk­ti­on. In den Insti­tuts­grup­pen der Genos­sen­schaf­ten und der Spar­kas­sen lässt sich die Umset­zung gut identifizieren.

Bei­de Insti­tuts­grup­pen haben vie­le Tätig­kei­ten für die Pri­mär­in­sti­tu­te zen­tra­li­siert und auf einen oder weni­ge Anbie­ter ver­dich­tet. So gibt es in bei­den Grup­pen jeweils nur noch einen Rechen­zen­trums­an­bie­ter mit einem Kern­bank­sys­tem. Die Genos­sen haben nur noch ein Spit­zen­in­sti­tut. Die Spar­kas­sen haben nur noch zwei bedeu­ten­de Back­of­fice-Anbie­ter. Leis­tungs­an­ge­bo­te, wie z. B. das Kon­su­men­ten­kre­dit­ge­schäft, wer­den insti­tuts­über­grei­fend bereit­ge­stellt – sie­he S‑Kreditpartner GmbH.

Im Ergeb­nis fokus­sie­ren sich die Insti­tu­te deut­lich stär­ker auf Ihre Kern­kom­pe­tenz und zwar den Ver­kauf von Bank­pro­duk­ten ein­her­ge­hend mit erfor­der­li­chen Beratungsleistungen.

CoO­pe­ti­ti­on 2.0

In der Wei­ter­ent­wick­lung zur CoO­pe­ti­ti­on 2.0 liegt der Schwer­punkt auf der IT. Sie ist der Enabler, um Verkaufs‑, Beratungs‑, Abwick­lungs- und Steue­rungs­pro­zes­se effi­zi­ent zu gestalten.

Da es nicht die Kern­kom­pe­tenz einer Bank ist, ein Rechen­zen­trum zu betrei­ben oder Soft­ware zu ent­wi­ckeln, wer­den wesent­li­che IT-Leis­tun­gen von Dritt­an­bie­tern bezo­gen. Stra­te­gi­sche Part­ner­schaft ver­sus Best-of-Breed ist hier­bei die domi­nie­ren­de Fra­ge. Die zen­tra­len IT-Dienst­leis­ter der bei­den gro­ßen Ban­ken­grup­pen Deutsch­lands haben um den Betrieb des Kern­bank­sys­tems in ihren Rechen­zen­tren hin­aus ein umfang­rei­ches Soft­ware- und Dienst­leis­tungs­an­ge­bot geschaf­fen, das sie obli­ga­to­risch zu stra­te­gi­schen Part­nern der Insti­tu­te macht.

Drei Hand­lungs­op­tio­nen haben sich in der Pra­xis als ziel­füh­rend herausgestellt:

CoOpetition 2 RJO

Opti­on 1 (Stan­dard):

Die Nut­zung der Leis­tungs­an­ge­bo­te des Rechen­zen­trums im Stan­dard mini­miert sowohl die Steue­rungs­auf­wän­de als auch die Run-Kos­ten. Freie Kapa­zi­tä­ten und Bud­gets für tech­ni­sche und pro­zes­sua­le Inno­va­tio­nen sind das Resul­tat. Eine Nut­zung hier­für stün­de aber im Wider­spruch zu dem auf Stan­dard gesetz­ten Fokus.

Ande­rer­seits kann der Schwer­punkt so ver­stärkt auf die Berei­che der Bank gelegt wer­den, in denen das Insti­tut die Kern­kom­pe­tenz besitzt – Bera­tung und Verkauf.

Dar­über hin­aus kann aus dem reich­hal­ti­gen Ange­bot von Stan­dard­leis­tun­gen und Tools das für das Insti­tut best­mög­li­che Port­fo­lio aus­ge­wählt wer­den. Die­ses kann auf­grund der stan­dar­di­sier­ten Nut­zung umfang­rei­cher ausfallen.

Bei einer Ent­schei­dung für die­se Opti­on sind die IT-Pro­zes­se inklu­si­ve des Anfor­de­rungs­ma­nage­ments sowie die über­ge­ord­ne­te IT-Stra­te­gie ent­spre­chend auszurichten.

Opti­on 2 (Indi­vi­dua­li­tät im Standard):

Mit der Ergän­zung des Stan­dards um durch das Rechen­zen­trum ange­bo­te­ne Indi­vi­du­al­leis­tun­gen las­sen sich pro­zes­sua­le und tech­ni­sche Inno­va­tio­nen stär­ker umset­zen als in einer aus­schließ­li­chen Aus­rich­tung am Stan­dard. Bei­spiel­haft für Indi­vi­dua­li­tät kann der Ein­satz leis­tungs­stär­ke­rer Ana­ly­se­tools für Daten­aus­wer­tun­gen sein oder Soft­ware, wel­che die Abbil­dung kom­ple­xe­rer Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen ermöglicht.

Die zusätz­li­chen, indi­vi­du­el­len Leis­tun­gen erlau­ben eine Unter­schei­dung vom Leis­tungs­an­ge­bot des Wett­be­werbs. Frei­heits­gra­de wie die Ein­bin­dung von Part­ner­pro­duk­ten außer­halb der Insti­tuts­grup­pe oder das Ange­bot insti­tuts­in­di­vi­du­el­ler, digi­ta­ler Leis­tun­gen sind hier aber nur ein­ge­schränkt möglich.

Es bleibt der Fokus auf die Kern­kom­pe­ten­zen Bera­tung und Ver­kauf. Da die Indi­vi­du­al­leis­tun­gen sepa­rat bepreist wer­den, ist die Nut­zung die­ser Mög­lich­kei­ten Bestand­teil einer insti­tuts­spe­zi­fi­schen Kal­ku­la­ti­on. In die­se flie­ßen neben den höhe­ren Run-Kos­ten gegen­über der Opti­on 1 auch erhöh­te Auf­wän­de für die Admi­nis­tra­ti­on, Steue­rung und Kon­trol­le der Indi­vi­du­al­leis­tun­gen ein.

Die Indi­vi­dua­li­tät im Stan­dard muss somit einen mess­ba­ren öko­no­mi­schen Vor­teil gegen­über dem rei­nen Stan­dard auf­wei­sen, um für die Bank sinn­voll zu sein.

Ent­spre­chend ist auch bei einer Ent­schei­dung für die­se Opti­on die IT-Stra­te­gie ent­spre­chend zu for­mu­lie­ren und die IT-Pro­zes­se stra­te­gie­kon­form auszurichten.

Opti­on 3 (Indi­vi­dua­li­tät zusätz­lich zum Standard):

Für Insti­tu­te, die Ihr Pro­dukt- und Dienst­leis­tungs­an­ge­bot um Leis­tun­gen von Dritt­part­nern oder FinTechs ergän­zen wol­len, ist die Erwei­te­rung des Stan­dards um indi­vi­du­el­le Leis­tun­gen, die nicht durch das Rechen­zen­trum ange­bo­ten wer­den, eine Option.

Bei­spiel­haft für eine sol­che Erwei­te­rung sei hier die Ein­füh­rung leis­tungs­be­zo­ge­ner Pro­dukt­öko­sys­te­me genannt. Die­se kön­nen unter ande­rem im Kon­text Bau (z. B. Ange­bo­te von Hand­wer­kern, Archi­tek­ten oder Behör­den) oder Senio­ren (z. B. Ange­bo­te zu Pfle­ge­diens­ten, zur Frei­zeit­ge­stal­tung sowie Ein­kaufs­ser­vices) kon­zi­piert werden.

Glei­ches gilt aber z. B. auch im Kon­text des Wert­pa­pier­ge­schäf­tes. Schritt­wei­se ein­ge­führ­te insti­tuts­grup­pen­spe­zi­fi­sche Ange­bo­te wie z. B. der Beves­tor der Deka­Bank ste­hen hier neben Eigen­ent­wick­lun­gen von Insti­tu­ten wie Sma­ves­to der Spar­kas­se Bre­men und Ange­bo­ten außer­halb der Institutsgruppe.

Für alle gemein­sam gilt jedoch, dass die Indi­vi­dua­li­tät die­ser Ange­bo­te erheb­lich in die Gestal­tung tech­ni­scher und orga­ni­sa­to­ri­scher Pro­zes­se in der IT ausstrahlt.

Insti­tu­te, die sol­che Leis­tun­gen nut­zen, benö­ti­gen per­so­nel­le und tech­ni­sche Kapa­zi­tä­ten, um die­se Ange­bo­te abbil­den zu kön­nen. Steue­rungs- und Betriebs­pro­zes­se sind inhalt­lich und regu­la­to­risch ent­spre­chend aus­zu­ge­stal­ten. Sie sind in einer IT-Stra­te­gie zusam­men­zu­füh­ren sowie durch Vor­ga­ben der IT-Archi­tek­tur und ein Tar­get Ope­ra­ting Model zu operationalisieren.

Eine Ent­schei­dung für die­sen Weg erfor­dert dar­über hin­aus, dass dadurch ein nach­hal­tig mess­ba­rer öko­no­mi­scher Mehr­wert gene­riert wer­den kann.

Zusam­men­fas­sung:

Es gibt kei­ne rich­ti­ge oder fal­sche Ent­schei­dung. Aus­schlag­ge­bend sind vor allem nach­ste­hen­de fünf Handlungsfelder:

  • Die Geschäfts­stra­te­gie der Bank (wie posi­tio­nie­re ich mich gegen­über mei­nen Wettbewerbern)
  • Die Sourcing­stra­te­gie der Bank (wie affin bin ich für eine Aus­la­ge­rung von Leis­tun­gen an Drit­te und wie eta­bliert sind mei­ne Pro­zes­se für eine regu­la­to­rik­kon­for­me Steuerung)
  • Grö­ße und Wett­be­werbs­in­ten­si­tät des Instituts
  • Per­so­nel­le Aus­stat­tung (quan­ti­ta­tiv und skillspezifisch)
  • Insti­tuts­in­di­vi­du­el­le Governance

Aus die­sen Hand­lungs­fel­dern ist die für das Insti­tut opti­ma­le Opti­on zur Gestal­tung der       CoO­pe­ti­ti­on 2.0 aus­zu­wäh­len und auszugestalten.

Exper­ti­se ban­kon Manage­ment Consulting

Die Exper­ti­se der ban­kon-Bera­ter aus mehr als fünf­zehn Jah­ren Erfah­rung aus Pro­jek­ten im Kon­text der Ban­ken-IT sichert pra­xis­er­prob­tes Wis­sen. Erfah­run­gen aus Stra­te­gie- und Trans­for­ma­ti­ons­pro­jek­ten, der Ein­füh­rung neu­er Geschäfts­fel­der und Pro­duk­te sowie der Sicher­stel­lung von Gover­nan­ce- und Regu­la­to­rik-Anfor­de­run­gen gewähr­leis­ten den erfor­der­li­chen fach­li­chen, pro­zes­sua­len und tech­ni­schen Hintergrund.

Fallschirm im Schnee

6. MaRisk-Novelle Änderungen AT 9 wesentliche Auslagerung für Sparkassen

Herausforderungen für nicht systemrelevante Kreditinstitute

ban­kon berät seit Jah­ren sei­ne Kun­den in Ban­ken und Spar­kas­sen bei der Bewäl­ti­gung von regu­la­to­ri­schen Her­aus­for­de­run­gen, die wei­ter­hin mit einer nicht enden­den Dyna­mik die Orga­ni­sa­ti­ons- und Pro­zess­struk­tu­ren der Häu­ser tref­fen. Wir beob­ach­ten für unse­re Kun­den die regu­la­to­ri­schen Ent­wick­lun­gen und sind zu einem frü­hen Zeit­punkt nah an den Auf­sichts­be­hör­den und deren Anfor­de­rungs­ent­wick­lun­gen dran. Aktu­ell sind die Arbei­ten der BaFin und der Spar­kas­sen zum The­ma der 6. MaRisk-Novel­le Ände­run­gen AT 9 ‑Aus­la­ge­rung- in vol­lem Gan­ge. So bewer­ten wir für die Spar­kas­sen die sich nun­mehr kon­kre­ti­sie­ren­den Anfor­de­run­gen an das Out­sour­cing- und Aus­la­ge­rungs­ma­nage­ment, die Pro­vi­der­steue­rung sowie das Risikomanagement.

Für die Spar­kas­sen, die nicht der euro­päi­schen Ban­ken­auf­sicht unter­lie­gen, tre­ten die EBA-Leit­li­ni­en/­neu­en Out­sour­cing-Stan­dards erst mit Über­füh­rung in natio­na­les Recht in Kraft. Die Über­füh­rung erfolgt sei­tens der BaFin über die Novel­le des Moduls AT 9 der MaRisk (6. MaRisk-Novel­le). Die­ser Pro­zess star­te­te im Herbst 2020 und wird im Jahr 2021 mit Hoch­druck weiterverfolgt.

Sich ver­än­dern­de The­men und Rah­men­be­din­gun­gen für die Spar­kas­sen wer­den hier von ban­kon nur exem­pla­risch benannt:

  • Aus­dif­fe­ren­zie­rung in der Kate­go­ri­sie­rung von großen/komplexen vs. kleinerer/weniger kom­ple­xer Insti­tu­te im Sin­ne der MaRisk-Novellierung
  • Para­me­ter zur Gestal­tung Risi­ko­ana­ly­se und Ergän­zung einer Sze­na­rio­ana­ly­se (qua­li­ta­ti­ve Ansät­ze vs. inter­ne und exter­ne Verlustdatensammlung)
  • Kon­kre­ti­sie­rung Rol­le zen­tra­ler Aus­la­ge­rungs­be­auf­trag­ter und wei­te­rer Rol­len wie z. B. Revision
  • Gestal­tungs­spiel­räu­me für zen­tra­le Erleich­te­run­gen nutz­bar gestal­ten (gemein­sa­me Not­fall­plä­ne, Aus­la­ge­rungs­re­gis­ter, etc.)
  • Gestal­tung und Nut­zung von Auslagerungsmusterverträgen

Die deut­schen Spar­kas­sen haben unter der Regie des Spit­zen­ver­ban­des DSGV und der Regio­nal­ver­bän­de reagiert und haben Ende 2020 ein Pro­jekt mit dem Ziel auf­ge­setzt, Rah­men­be­din­gun­gen, Vor­ga­ben und Hilfs­mit­tel zur Umset­zung der Vor­ga­ben aus der 6. Novel­le für ihre Mit­glieds­in­sti­tu­te zu ent­wi­ckeln und die­se in der Fol­ge nutz­bar für die Häu­ser zu gestalten.

Der DGSV und die Regio­nal­ver­bän­de stel­len bereits heu­te und in über­ar­bei­te­ter Form zukünf­tig den Spar­kas­sen zen­tral Hand­bü­cher, Instrumente/Tools zum Aus­la­ge­rungs­ma­nage­ment sowie einen Aus­la­ge­rungs­mus­ter­ver­trag über die Kanä­le wie z. B. InDok+ und den Umset­zungs­bau­kas­ten zur Ver­fü­gung. Dar­über hin­aus kön­nen die Spar­kas­sen im Rah­men eines indi­rek­ten Steue­rungs­an­sat­zes sog. „Wer­tungs­hil­fen“ für Dienst­leis­ter über die Regio­nal­ver­bän­de in Anspruch nehmen.

Die Spar­kas­sen müs­sen heu­te und auch nach der Novel­lie­rung in Eigen­ver­ant­wor­tung die Maß­nah­men und Akti­vi­tä­ten zum Aus­la­ge­rungs­ma­nage­ment umsetzen.

Dabei wer­den die Spar­kas­sen aut­ark ent­schei­den müs­sen, in wel­chem Umfang sie auf die zen­tra­len Emp­feh­lun­gen und Instrumente/Tools der Ver­bands­sei­te zurück­grei­fen. Juris­ti­sche und kauf­män­ni­sche Bewer­tun­gen sowie Risi­ko­aspek­te wer­den von den Spar­kas­sen wei­ter­hin indi­vi­du­ell ver­ant­wor­tet wer­den müssen.

Die Gesamt­ver­ant­wor­tung für das Aus­la­ge­rungs­ma­nage­ment ver­bleibt auch nach er 6. Novel­le der MaRisk AT 9 bei der jewei­li­gen Spar­kas­se. Eine voll­stän­di­ge Ver­la­ge­rung der Ver­ant­wor­tung auf eine zen­tra­le Steue­rungs­ein­heit ist mit gro­ßer Wahr­schein­lich­keit nicht möglich.

Dem­nach müs­sen alle Spar­kas­sen in Deutsch­land nach der Been­di­gung der vor­be­rei­ten­den Ver­bands­pro­jek­te, die Umset­zung der 6. MaRisk-Novel­le Ände­run­gen AT 9 aktiv gestal­ten, die zen­tral vor­ge­ge­be­nen Emp­feh­lun­gen ihres Spit­zen­ver­bands bewer­ten und mit Blick auf die Indi­vi­dua­li­tät ihres Hau­ses die Nut­zung jeweils umsetzen.

Ger­ne hel­fen wir Ihnen bei der Bewer­tung, der Umset­zungs­ent­schei­dung und der ope­ra­ti­ven Imple­men­tie­rung der not­wen­di­gen Metho­den und Pro­zes­se und schaf­fen somit gemein­sam die opti­ma­le Aus­rich­tung Ihres Hau­ses auf die regu­la­to­ri­schen Anforderungen.

Die Exper­ti­se der ban­kon-Bera­ter aus mehr als fünf­zehn Jah­ren Erfah­rung mit Pro­jek­ten im Kon­text der MaRisk sichert pra­xis­er­prob­tes Wis­sen. Umfang­rei­che Kennt­nis von Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tu­ren, Pro­zes­sen und IT-Sys­te­men deut­scher Spar­kas­sen gewähr­leis­ten den erfor­der­li­chen fach­li­chen und tech­ni­schen Background.